Gäfgen bekommt Schmerzensgeld für Folterdrohung

Frankfurt/Main (dpa) - Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3000 Euro. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet.

Prozesse / Polizei / Kriminalität / Urteile
04.08.2011 · 12:05 Uhr
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