Firmen regieren die Welt!
Bundestagsabgeordnete in Haftung gesetzt!

Berlin, 24.09.2017 (lifePR) - Firmen regieren die Welt!
Bundestagsabgeordnete in Haftung gesetzt!


Für alle Bürger ist es möglich, sich in internationalen Handelsregistern und im Internet über die unternehmerische Gestaltung des Bundestages, der Parteien, Gerichte, Städte und Gemeinden zu informieren. Sie können die Eröffnungsbilanzen, der zu Unternehmen angemeldeten Städte und Landkreise öffentlich einsehen. Und eines wird dann deutlich: Firmen können keine Gesetze machen! Denn Unternehmen fehlt es an der Grundrechtsfähigkeit und an den Bodenrechten und an der berechtigten Stimme des Volkes um Gesetze oder Verfassungen gestalten zu können.

Die Parteibildungen in der Preußischen Nationalversammlung 1848 gab Finanzmächten das Entrée in die Staatsführung und bot die Führung eines Staates, nachdem die Lehnsrechte der römischen Kirche sich nach Napoleon 1806 auflösten. Das sogenannte Deutsche Reich übernahm auf handelsrechtlicher Basis die Militärführung ehemaliger Naturstaaten und steuerte das Schiff über die Bankenmacht und Industralisierung.

Adam Smith warnte auch vor der Bildung von Wirtschaftsstaaten und der sich daraus immer ergebenden Diktaturen. Constantin Frantz zeigte 1870 in seinem Buch Naturlehre des Staates den Weg der Bildung von Wirtschaftstaaten durch Parteien seit 1848 auf, indem der Mensch sich zu einer Sache verwandelte.

Um sich Parteien- und Wirtschaftsstaaten in einem höheren Rechtskreis aufzustellen, wurden in den letzten drei Jahren in den Landschaften unserer Heimat die Gebietskörperschaften aktiviert. Dieser damit erwirkte höchste Rechtskreis hat die Geeinten Völker und Stämme berechtigt die Bundestagsabgeordneten in die Haftung zu setzen. Dieser Schritt, kurz vor der Bildung eines Militärstaates hat die Nennung einer einfachen empathischen Ordnung zur Grundlage. Damit setzen Berechtigte der Geeinten deutschen Völker und Stämme der Liebe einen Rahmen auf Grund und Boden, entsprechend des Esausegens. Dem Lug und Trug, der Täuschung und Vernichtung ist hiermit ein Ende gesetzt.
Hier ein Ausschnitt der Klage, welche am 20. September an alle Bundestagsabgeordneten gegangen ist:

Klage bezüglich der Zersetzung hoheitlicher Staatlichkeit

Geehrte ...,
als Generalbevollmächtigte der Geeinten deutschen Völker und Stämme bin ich beauftragt Ihnen die Klage des Höchsten Gerichtes bezüglich der Zersetzung hoheitlicher Staatlichkeit zu übermitteln.

Die Zeichnerin spricht Sie als Mensch an und verzichte deshalb auf die rein handels-rechtliche Benennung. Diese Ansprache bedeutet, dass wir Sie auch außerhalb der Haftungsbeschränkung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit für das Unternehmen CDU, Deutscher Bundestag ansprechen. Vor dem Höchsten Gericht haben Sie sich privat voll umfänglich zu verantworten. Das Höchste Gericht wird bei weiteren Akten der Zersetzung von Naturstaatlichkeit Sie in die Sippenhaftung setzen, was bedeutet, dass zum Schadensausgleich drei Generationen der lebenden Vorfahren und drei Generationen der Nachkommen in die finanzielle Verantwortung gezogen werden. Das wird auch im Falle eines Wechsels der Identität oder Umzug ins Ausland durchgesetzt!
...

Auf Grundlage der hoheitlichen Macht auf hiesigen Grund und Boden ordnen die Berechtigten der Zeichnerstaaten GdVuSt durch Beschluss vom 16. September 2017 folgend hiermit an:

1. Zutritts- und Tätigkeitsverbot in den Gebäuden Deutscher Bundestag
2. Das Tragen und die Verwendung aller Bezeichnungen, die Staats- und
Volksvertretungen darstellen, sind Ihnen verboten.
3. Der rein handelsrechtliche Wirkungskreis der Firma Deutscher Bundestag , ist
öffentlich deutlich und verständlich zu erklären.
4. Der sogenannte Wahlkampf, einschließlich aller Vorbereitungen zur
sogenannten Bundestagswahl, ist ab sofort zu unterlassen.
5. Die Bundestagswahl am 24. September 2017 ist illegal und Ihre Teilnahme
daran ist untersagt.
6. Das Unternehmen Bundesrepublik Deutschland mit allen Filial- und
Tochterunternehmen ist aufgrund der fehlenden Verwaltungsrechte über Grund
und Boden und der Täuschung im Rechtsverkehr mit sofortiger Wirkung zu
schließen.
7.Gültig sind die Gesetze der Gebietskörperschaften von vor 1914, den
Landgemeindeordnungen jeweiliger Landschaften sowie die hier anhängende
Polizeiordnung im Gebiet der Landschaften der Zeichnerstaaten GdVuSt.
8. Die oberste Gerichtsbarkeit hält das Höchste Gericht GdVuSt.
9. Alle Veränderungen unterliegen dem Wohl der Menschen, der Natur und dem
Schutz nächster Generationen und dienen der Heilung dieser Erde.

An dieser Stelle wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch innerhalb einer Frist von 72 Stunden gegenüber unserer hoheitlichen Anordnung zu erheben. Diese bedarf der Schriftform und ist mit beglaubigten Urkunden und gültigen Rechtsgrundlagen an den Absender zu hinterlegen. Ohne einen gültigen Einspruch ist unserer hoheitlichen Anordnung bedingungslos Folge zu leisten.

Diese Urkunde gilt als Haftungssicherungsvertrag gegenüber den grundrechtberechtigten Indigenaten hiesiger Landschaften, solltest du, Angela, die oben aufgezeigten Anordnungen ohne Einspruch ignorieren.
Gemäß dem Sühneverzeichnis des Höchsten Gerichtes GdVuSt, beträgt das Mindeststrafmaß bei Staatszersetzung 9000 Feinunzen Gold . Nach gültigem Recht umfaßt diese Straftat auch die Sippenhaftung und Inhaftierung.


Heike Werding
Die Texte, auch Ausschnitte sind nur unverändert mit Namensnennung zu veröffentlichen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 24.09.2017 · 08:09 Uhr
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