Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die einen Flug nicht antreten können und deshalb von Fluggesellschaften Geld zurückfordern. Die Richter erklärten es für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren ausgeschlossen werden. Außerdem verpflichtete ...