Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs im Kloster Ettal

München/Ettal (dpa) - Im Missbrauchsskandal an der Schule des Benediktinerklosters Ettal ermitteln sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein eigener Sonderermittler. Der Rechtsanwalt Thomas Pfister sei vom Kloster eingesetzt worden, um die Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzuklären.

Zugleich leitete die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Klosters ein. Insbesondere ein Klosterangehöriger steht im Verdacht, sich an mehreren Kindern vergangen zu haben.

«Wir sind ganz am Anfang unserer Ermittlungen», sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz. «Es ist ein großer Komplex. Wir können noch keine Auskunft geben, um wie viele potenzielle Beschuldigte es geht.» Auch wie viele Missbrauchsfälle und wie viele Opfer es in Ettal insgesamt geben könnte, sei noch unklar.

Der Sonderermittler Pfister hat nach Angaben des Klosters vollen Zugang zu allen Unterlagen und wird Gespräche mit Patres, Lehrern, Erziehern und Schülern führen, um mögliche weitere Fälle aufzuklären. Er soll auch beleuchten, wie mit Missbrauchsvorwürfen umgegangen wurde und ob die nötigen Konsequenzen gezogen wurden. Bis zum Freitag kommender Woche (5. März) wird er einen Bericht vorlegen, der auch öffentlich gemacht werden soll.

Die Erzdiözese hatte die Benediktinerabtei zuvor zur rückhaltlosen Aufklärung aufgerufen. «Beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kann es keine Toleranz geben», sagte Generalvikar Beer laut Mitteilung. Am Mittwoch war bereits der Ettaler Abt Barnabas Bögle auf Beers Ersuchen hin von seinem Amt zurückgetreten. Bögle übernahm damit die Verantwortung dafür, dass in dem Fall möglichen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Mitbruder aus dem Jahr 2005 gegen die innerkirchliche Meldepflicht verstoßen wurde. Die bischöflichen Leitlinien von 2002 sehen laut Ordinariat eine Meldepflicht an den zuständigen Bischofsbeauftragten unabhängig davon vor, ob auch tatsächlich ein Missbrauch vorliegt.

Laut Staatsanwaltschaft sind die Taten des beschuldigten Klosterangehörigen nicht verjährt. Missbrauch verjährt demzufolge zehn Jahre nach der Volljährigkeit des kindlichen Opfers.

Seit Wochen wird die katholische Kirche in Deutschland von zahlreichen Missbrauchsskandalen erschüttert. Mittlerweile haben sich weit über 100 Opfer gemeldet.

Kriminalität / Kirchen / Schulen
25.02.2010 · 22:47 Uhr
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