Berlin (dpa) - Der Staat kann Einnahmen aus Straftaten in Zukunft leichter einziehen. Die Reform, die der Bundestag am Abend verabschiedet hat, ermöglicht es unter anderem, kriminell erworbenes Vermögen auch nachträglich zurückzuholen - etwa von den Erben des Täters. Anders als bisher können zudem ...

Kommentare

(2) slowhand · 23. März 2017
>> ... ermöglicht es unter anderem, kriminell erworbenes Vermögen auch nachträglich zurückzuholen ... << Hoffentlich haben sie auch genug Personal um das jetzt alles aufzuarbeiten. Es gibt viel zu tun, packen wir`s an.
(1) Ariel · 23. März 2017
Und gehen jetzt ein paar Banken pleite?
 
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