Eigentümer müssen Schimmel durch bessere Dämmung bekämpfen
(lifepr) Stuttgart, 26.05.2015 - Schimmelt es trotz regelmäßigen Lüftens in einer Wohnung, kann dies an einer unzureichenden oder falschen Dämmung des Gebäudes liegen. In diesem Fall müssen die Eigentümer das Gebäude sanieren. Dies können auch einzelne betroffene Wohnungseigentümer einer Wohnanlage von der Eigentümergemeinschaft einfordern. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe (11 S 14/14) hin.
Der Eigentümer einer Wohnung wehrte sich erfolgreich gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem diese eine Sanierung des Altbaus abgelehnt hatte. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen ergab sich, dass die Gebäudewände nicht ausreichend gedämmt waren und es dadurch zu Schimmelbildungen kam. Maßgeblich waren dabei die technischen Anforderungen, die bei der Errichtung des Gebäudes galten. Es stelle keine ordnungsgemäße Verwaltung dar, wenn die Eigentümer in dieser Situation eine bessere Dämmung des Gebäudes ablehnten, entschied das Gericht. Da die befallene Wohnung wegen der bestehenden Gesundheitsgefahren nicht mehr bewohnbar war, ordnete das Gericht die sofortige Sanierung des Gebäudes an.
Der Eigentümer einer Wohnung wehrte sich erfolgreich gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem diese eine Sanierung des Altbaus abgelehnt hatte. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen ergab sich, dass die Gebäudewände nicht ausreichend gedämmt waren und es dadurch zu Schimmelbildungen kam. Maßgeblich waren dabei die technischen Anforderungen, die bei der Errichtung des Gebäudes galten. Es stelle keine ordnungsgemäße Verwaltung dar, wenn die Eigentümer in dieser Situation eine bessere Dämmung des Gebäudes ablehnten, entschied das Gericht. Da die befallene Wohnung wegen der bestehenden Gesundheitsgefahren nicht mehr bewohnbar war, ordnete das Gericht die sofortige Sanierung des Gebäudes an.