Doch die meisten GKV-Versicherten gehen weiter leer aus
Kassen bezuschussen leichter Sehhilfen
(lifepr) Nürnberg, 23.05.2017 - Seit Mitte April zahlen Krankenkassen wieder leichter Zuschüsse bei Erwachsenen für Brillen. Möglich macht dies das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Doch der Jubel bei den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hält sich in Grenzen. Denn von der Neuerung profitieren nur schwer Fehlsichtige, die zum Beispiel an einer starken Kurz- und Weitsichtigkeit ab 6 Dioptrien oder an einer Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptrien leiden. Darunter gibt es weiterhin keinen Zuschuss von der Kasse. Das bedeutet: Trotz der Neuerungen bleiben die meisten Brillen- und Kontaktlinsenträger weiterhin Selbstzahler. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können GKV-Versicherte jedoch privat vorsorgen. Bei der uniVersa gibt es zum Beispiel je nach Tarif bis zu 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen alle zwei Kalenderjahre. In den Zusatztarifen sind auch weitere Leistungen für Naturheilverfahren, alternative Heilmethoden und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen enthalten. Besonders interessant sind ambulante Zusatzpolicen bereits für Kinder. Zwar zahlt die Kasse, anders als bei Erwachsenen, bis zum 18. Lebensjahr wenigstens einen geringen Festbetrag für Gläser dazu, doch die Kosten für Brillengestelle, Entspiegelungen und besonders Beschichtungen sind auch hier nicht erstattungsfähig. Zudem gibt es das ambulante Komplettpaket zu niedrigen Kinderbeiträgen, die oftmals nur die Hälfte im Vergleich zu Erwachsenen kosten.