Bundesverfassungsgericht prüft Hartz-IV-Sätze für Kinder
Karlsruhe (dts) - Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben heute die Verhandlungen darüber begonnen, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren verfassungsgemäß sind. Der Maßstab sei "ein menschenwürdiges Dasein", so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Kinder erhalten derzeit prozentual weniger Geld als ihre Eltern. So erhalten Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren 215 Euro, dann 251 Euro und ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat. "Damit kann man kein Kind über den Monat bringen", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, die aktuellen Regelsätze. "Nach unseren Berechnungen müssen die Sätze je nach Alter des Kindes um 25 bis 33 Prozent angehoben werden", so Schneider weiter. Das Bundesarbeitsministerium verteidigte die Hartz-IV-Sätze für Kinder als "ausreichend". Aktuell beziehen rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren Hartz IV.