Kassel (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Demnach bekommen sie keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Dagegen muss das Amt die Kosten für ...