Berlin (dpa) - Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen werden erschwert. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes zu. Kinderlärm, der aus diesen Einrichtungen dringt, gilt künftig nicht mehr als schädliche Umweltwirkung. Bund und ...

Kommentare

(3) dubberle · 15. April 2011
Diese Entscheidung geht nicht weit genug. Generell sollte Kinderlärm als ebenso normal angesehen werden, wie Vogelgezwitscher oder das Donnern bei Gewittern. Eine Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie eine Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 14 Uhr könnte man einrichten, Kinder müssen ja auch lernen sich zügeln zu können. Und dann könnte man noch Lärmschutzzonen erlauben, etwa um Krankhäuser herum. Aber in Wohngebieten gehört Kinderlärm grundsätzlich geduldet.
(2) vaultboy · 15. April 2011
Dann sinkt der Wert der Wohnungen in entsprechenden Gebieten.
(1) pittidergrosse · 15. April 2011
Jetzt soll sich aber auch keiner mehr über Urlauberhotels aufregen, wo Kinder unerwünscht sind!
 
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