Berlin (dpa) - Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen werden erschwert. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes zu. Kinderlärm, der aus diesen Einrichtungen dringt, gilt künftig nicht mehr als schädliche Umweltwirkung. Bund und ...