Karlsruhe (dts) - Verena Becker, ehemaliges Mitglied der terroristischen Gruppe "Rote Armee Fraktion" (RAF), soll freigelassen werden. Das ordnete heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Nach Ansicht des Gerichtes bestehe kein ausreichender Grund, wie eine Fluchtgefahr, für eine weitere ...