Berlin (dpa) - Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können voraussichtlich von Härtefall- Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet. Das ...