Berlin (dpa) - Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können voraussichtlich von Härtefall- Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet. Das ...

Kommentare

(4) Jessipapa · 16. Februar 2010
Wenn du knapp drüber liegst und keine Ersparnisse hast kannst du bestimmt auch vor den Härtefällen profitieren den so war es bevor es Hartz gab. Musst dich dann aber auch finanziell nackig machen.
(3) k293295 · 16. Februar 2010
@2: Die News ist gerade erst raus. Bis der Katalog öffentlich wird, vergeht sicher nochetwas Zeit. Verfolge einfach mal <link> :-)
(2) Lady_Clarissa · 16. Februar 2010
wo gibt es informationen über den inhalt, kann mit da jemand weiter helfen? @3 THX
(1) Einstein · 16. Februar 2010
"Nachhilfeunterricht für versetzungsgefährdete Kinder wird bezahlt" - das ist ok - aber derjenige, der knapp über dem H4 liegt kann auch keine Unterstützung vom Staat bekommen, da fangen die Ungerechtigkeiten wieder an :-(
 
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