Karlsruhe (dpa) - Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten ...