Augenschutz im Beruf: Tragekomfort genauso wichtig wie Funktionalität
TÜV Rheinland: Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt / Brille wird aus Bequemlichkeit nicht aufgesetzt / Hersteller bieten auch geschliffene Gläser an
(pressebox) Köln, 03.03.2015 - Der schnelle Griff zum Winkelschleifer, zum Hobel oder zur ätzenden Chemikalie - im Arbeitsalltag ist die Versuchung groß, bei diesen kleinen Handgriffen die elementaren Sicherheitsvorkehrungen auszublenden. Statt auf der Nase bleibt dann die Schutzbrille in der Hemdtasche oder auf der Werkbank. Nicht zuletzt deshalb verzeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung jedes Jahr mehr als 25.000 Arbeitsunfälle, bei denen die Augenpartie betroffen ist. Das größte Risiko ist nicht der qualitativ schlechte Augenschutz, sondern der Verzicht darauf.
Fehlverhalten nicht stillschweigend tolerieren
"Das Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt. Das gilt insbesondere, wenn Vorgesetzte ein falsches Verhalten wie einen fehlenden Augenschutz zwar registrieren, es aber tolerieren", sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. In Unternehmen werde außerdem oft ein weiterer wichtiger Aspekt vernachlässigt, der wesentlich zur Verbesserung beitragen könne: der Tragekomfort. Zwar erfüllen viele Schutzbrillen die gesetzlichen Vorgaben und tragen das CE-Kennzeichen, dem eine Prüfung beispielsweise durch TÜV Rheinland vorausgeht, doch muss die Schutzbrille auch zum jeweiligen Träger passen. "Wenn die Schutzbrille unangenehm drückt, rutscht oder das Sichtfeld zu weit einengt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Mitarbeiter lieber darauf verzichtet", erklärt Lüth. Er empfiehlt deshalb, in einer Pilotphase mehrere Modelle verschiedener Hersteller in der Praxis zu testen und die Rückmeldungen der Mitarbeiter ernst zu nehmen.
Langfassung im Internet unter www.tuv.com/presse
Fehlverhalten nicht stillschweigend tolerieren
"Das Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt. Das gilt insbesondere, wenn Vorgesetzte ein falsches Verhalten wie einen fehlenden Augenschutz zwar registrieren, es aber tolerieren", sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. In Unternehmen werde außerdem oft ein weiterer wichtiger Aspekt vernachlässigt, der wesentlich zur Verbesserung beitragen könne: der Tragekomfort. Zwar erfüllen viele Schutzbrillen die gesetzlichen Vorgaben und tragen das CE-Kennzeichen, dem eine Prüfung beispielsweise durch TÜV Rheinland vorausgeht, doch muss die Schutzbrille auch zum jeweiligen Träger passen. "Wenn die Schutzbrille unangenehm drückt, rutscht oder das Sichtfeld zu weit einengt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Mitarbeiter lieber darauf verzichtet", erklärt Lüth. Er empfiehlt deshalb, in einer Pilotphase mehrere Modelle verschiedener Hersteller in der Praxis zu testen und die Rückmeldungen der Mitarbeiter ernst zu nehmen.
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