Anklage gegen Vater von Amokläufer Tim K.
Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass jemand zur Rechenschaft gezogen wird. «Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt», sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. «Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs bestmöglich aufzuarbeiten.»
Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim K. beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die großkalibrige Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.
Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim K. mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: «Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen», sagte er. «Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind.»
Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. Die Juristen unterscheiden zwischen drei Formen der Fahrlässigkeit. Für eine Strafbarkeit muss zumindest die unterste Stufe gegeben sein, also die einfache Fahrlässigkeit. Für die Strafzumessung ist wichtig: Wurde die gebotene Sorgfalt bewusst oder gar leichtfertig außer Acht gelassen?
Das Motiv des Täters ist nicht bekannt, er hatte keine Mittäter. Tim K. hatte sich im Internet massiv Szenen angesehen, in denen Männer von Frauen gedemütigt werden. Über seinen psychischen Zustand gibt es zwei unterschiedliche Gutachten: Eines wurde im Auftrag des Staatsanwaltschaft erstellt und bescheinigt Tim K. «masochistische Störungen». Ein anderes Gutachten - vom Opferanwalt Jens Rabe initiiert - sieht das Motiv vor allem in seiner «sozialen Unbeholfenheit» und dem hohen Erwartungsdruck des Vaters.