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RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz
verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen
Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine
Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten
Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf
dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie in den Abschnitten
„Speicherung“ und „Netzwerkverwendung (Ultimate Edition)“ weiter unten bestimmt,
sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.
b. Anzahl von Nutzern. Sofern in den Abschnitten „Geräteverbindungen“ (alle Editionen),
„Remotezugriffstechnologien“ (Home Basic Edition und Home Premium Edition) und
„Andere Zugriffstechnologien“ (Ultimate Edition) weiter unten nichts anderes bestimmt
wird, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die Software zu verwenden.
c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie
z. B. 32-Bit und 64-Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden.
Gilt halt erst ab Zustimmung und wenn man dafür die Software öffnen muss, dann ist das so.Wobei man dazusagen sollte, dass diese "EULA" wohl keinerlei Auswirkungen haben auf einen Enduser...
Könntest Du diesen Satz erklären?Gilt halt erst ab Zustimmung und wenn man dafür die Software öffnen muss, dann ist das so.
Man kann doch auch einfach bei Microsoft anrufen und den Lizenz Code für mehrere PC's Aktivieren lassen.