Wie und Wo verkaufe ich mein Auto?

Tja, jetzt steh ich nicht nur vor der Frage, ob ich beim Händler verkaufe oder bei einer Privatperson, sondern muss mich auch noch entscheiden, ob ich das gute Stück vorher reparieren lasse und durch die HU bringe.
So vom Fleck weg würde ich den Händler nehmen und fertig. Dann bist du mit dem Thema durch. Oder hast du Lust auf einen mehrtägigen Werkstattaufenthalt, auf das Einstellen ins Internet und dann noch auf das Risiko, dass der Wagen womöglich für 3.500€ den Besitzer wechselt?

Du könntest aber mal ein paar Daten über dein Fahrzeug bekanntgeben. Also Modell, Baujahr, Kilometerstand, Sonderausstattung...
 
Hallo zusammen,

ich habe heute den Wagen für die 3.300 Euro beim Händler abgegeben. Das war es mir wert.

Ein paar Tipps kann ich jetzt zusammenfassen:
- Verkauf beim freien Händler ist (aus meiner Erfahrung) unkompliziert und fair, bringt aber nicht so viel wie beim Privatverkauf
- möglichst viele Händler um ein Angebot bitten (geht schnell, bei mir wollte keiner eine Probefahrt, alle haben nur 3-5 Minuten das Auto angesehen und wollten die Daten wissen), die Angebote gingen bei mir sehr weit auseinander (2.700 bis 3.300 Euro)
- Wagen vor dem endgültigen Verkauf bei der KFZ Zulassungsstelle abmelden. Die Rückfahrt direkt zum Händler darf man mit den entwerteten Kennzeichen fahren (siehe #24). Ab- und spätere Anmeldung sind für den Verkaufer sicherer, da bei Ummeldung der neue Besitzer das Fahrzeug ummeldet. (Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.)

Noch einmal vielen Dank an euch alle. Bin immer wieder begeistert vom Klammforum und seinen Usern. :)

Viele Grüße,
Zera
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Kennzeichen (Abmeldung) stimmt aber so nicht.( zumindest gilt das nicht für meinen LK)

Wenn man den Wagen abmeldet darf man auf direkten Weg nach Hause ,für diesen Weg hat man noch Versicherungsschutz/Anmeldeschutz und nicht noch 24 Std. (oder bis 0Uhr) noch sonst wie durch die Gegend fahren.
Und das sagt unser Straßenverkehrsamt (Hameln-Pyrmont) .
Hatte deswegen schon Diskussion mit der Polizei, deswegen hab ich mich auch genau beim Amt erkundigt.

Ist wie beim anmelden wenn man die Doppelkarte ( bzw. nun ja nur noch die Nr, die die Doppelkarte ersetzt) hat, darf man auf direktem Weg von zuhause mit dem Wagen zum Straßenverkehrsamt, aber nicht z.B. erst davor zum Tüv ( dieser Meinung waren auch schon einige) und dann Anmelden.
 
Das mit dem Kennzeichen (Abmeldung) stimmt aber so nicht.( zumindest gilt das nicht für meinen LK)

Oh, danke für die Korrektur. Ich hatte die Info auch nur aus dem Internet.

Konkret sagt die StVZO:

StVZO schrieb:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle: https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10

Viele Grüße,
Zera