Wie tief muss eine Stromleitung eingebaut sein?

wusseler

Well-known member
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23 November 2007
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Hallo liebe Klammer,

nun habe ich endlich die Schlüssel für unsere neue Wohnung erhalten.

Nach ein paar Tagen Arbeit und dem Abriss alter Tapeten kam nun der vom Vermieter bestellte Elektriker und hat einen neuen Lichtschalter eingebaut sowie das Kabel dazu verlegt (Quer durch die Wände und Decke).


Nun aber stelle ich fest, dass das Kabel auf der Länge (verteilt, insgesamt ca. 80 cm) ca. 2-5 mm aus der Wand rausschaut.

Somit habe ich zum Tapezieren keine Ebene Unterfläche.

Gibt es Normen oder Vorgaben, wie Tief Stromleitungen in die Wand gesetzt werden müssen?
Der Gefräste Leitungskanal war immerhin ca. 40mm tief (und es wurde nur Oberflächlich zugespachtelt, dahinter befindet sich jetzt Luft).

Ich wäre püber eine Antwort erfreut, da der Handwerker heute nochmals kommt und ich nicht mit Halbwissen aus dem Studium glänzen möchte (Einbautiefe min. 30 mm).

Grüße Wussi
 
Es ist leider recht normal, dass er einen Schlitz fräst und dann das Kabel nur reinlegt und grob zuspachtelt. Malerfertig spachteln tun die das selten.

Aber merkwürdig ist schon, dass er 4mm tief schlitzt und dann das Kabel nicht entsprechend dort unterbekommt. Entweder schlitzt man dann gleich tiefer, oder man legt das Kabel ordentlich rein. Eine Regel, dass bspw. 3mm Putz über einem Kabel sein müssen ist mir nicht bekannt. Aber plan sollte die Wand schon werden, sonst ist es einfach Pfusch.

Ruf Deinen Vermieter an, schildere ihm das Problem und er soll als Auftraggeber den Elektriker noch mal anrufen und das korrigieren lassen.
 
Wie gesagt, der Schlitz ist 4 CM tief (40 mm). Dass er es nicht opackt, dort das Kabel zu verstecken, ist mir schleierhaft.

Da die Schlitze aber eh nicht senktrecht/waagerecht verlaufen, wurde auch gegen Normen verstoßen und ich werde entsprechend eine Neuausführung verlangen.
 
Oh, da habe ich mich dann verlesen... Bei 4cm kann man ja sogar 5-adriges Erdkabel verlegen :ugly:

Die Verlegung senkrecht und waagerecht ist ja nicht nur eine schönere Sache, sie beugt auch Gefahren vor. Wenn das wirklich ein Elektrikerbetrieb gemacht hat, wären auch mal Fotos mit Betriebsname und Ausführungsdatum an die Handwerkskammer angebracht. Es wird so stark drauf geachtet, wer so einen Betrieb haben/übernehmen darf, da sollte es die auch interessieren wenn es schwarze Schafe gibt.
 
Für NYM-Leitung (also z.B. 3-adrige Mantelleitung) gibt es wohl nach VDE keine Festlegung - vorgeschrieben ist die Verlegetiefe anscheinend nur für Stegleitungen.

Bei der Verlegung im Putz oder unter Putz hat die Leitung bitte zu verschwinden - Wülste auf der Wand sind unprofessionell.

Kreuz und Quer verlegen geht gar nicht - nur senkrecht und waagerecht (aber auch nicht im Zick-Zack).

Edit:
Hab da was gefunden, dass im Wohnbereich die Leitungen unsichtbar verlegt werden müssen.

[...]
Verlegung im und unter Putz
In zu Wohnzwecken dienenden Räumen müssen Kabel und Leitungen nach DIN 18015 unsichtbar
verlegt werden. Die Verlegung im und unter Putz ist daher hier die übliche Verlegeart. Die
Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt senkrecht oder waagrecht parallel zu den Raumkanten
innerhalb der Installationszonen. In trockenen Räumen werden überwiegend Mantelleitungen,
Stegleitungen und Einzeladerleitungen in Elektroinstallationsrohren verwendet. In feuchten
Räumen ist die Verlegung von Stegleitung oder Einzeladern im Elektroinstallationsrohr unzulässig.
Durch Fräs- oder Stemmarbeiten darf die Standfestigkeit von Wänden nicht beeinträchtigt werden.
Verlegung auf Putz
Die Verlegung von Leitungen oder Kabel auf Putz kommt bei der Installation von nicht zu
Wohnzwecken dienenden Räumen oder bei der Nachinstallation auch von Wohnräumen in Frage.
Typische Anwendungsorte sind z. B. Keller, landwirtschaftliche Anwesen, Gewerbe- und
Industrieanlagen.
Der Leitungsverlauf ist senkrecht oder waagrecht parallel zu den Raumkanten zu Planen. In der
Regel kommen Mantelleitungen zum Einsatz und in der Industrie werden auch Kabel verwendet.
Diese können im Elektroinstallationsrohr oder auf Abstandschellen (feuchte Räume) verlegt
werden. Auch die Verlegung von Mantelleitungen mit Hilfe von Nagelschellen ist möglich. Da die
Verlegung auf Putz sichtbar ist, sollte sich ein guter optischer Gesamteindruck ergeben. Bei
Mantelleitungen sollte der Schellenabstand in der Waagrechten 0,25 m und in der senkrechten
0,5 m nicht überschreiten.
[...]

Quelle: Landesumweltamt NRW
 
Zuletzt bearbeitet:
So, die Typen waren nun gestern da. Ob noch in Ausbildung oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber beide jünger als ich (22?+17), und das soll schon was heißen, wenn man einen ganzen Wohngebäudeblock bedient.

Was wurde gemacht? Mit einem Hammer wurde das Kabel an den entsprechenden Stellen in die Wand gehämmert.

An einer Stelle kreuzt das Kabel ein anderes und "kann" somit nicht tiefer verlegt (ähh mit dem Hammer versenkt) werden. Guckt ja nur ca. 1 cm aus der Wand heraus.

Das Problem der Din ist wohl, wie es mir gestern auch schon Google sagte, dass es keine Einbautiefen gibt (Nur nicht sichtbar, was hier ja nicht geschehen ist).

Mal gucken, wie ich das ganze lösen werde, in 3 Tagen sollte da eigentlich schon neue Tapete kleben, aber das wird jetzt wohl nichts.
 
8O ähmm und unter Umstände das Kabel beschädigt?
Ruf beim Vermieter an oder beim Chef der Firma, das geht ja wohl gar nicht.
Und doch es gibt schon Richtlinien was nicht sichtbar heißt und wie es da rein soll.
Der Chef der Firma wird das wissen, stell ihn zur Rede, ich gehe davon aus das er nicht weiß was seine Jungs da gemacht haben.
 
Was wurde gemacht? Mit einem Hammer wurde das Kabel an den entsprechenden Stellen in die Wand gehämmert.

An einer Stelle kreuzt das Kabel ein anderes und "kann" somit nicht tiefer verlegt (ähh mit dem Hammer versenkt) werden. Guckt ja nur ca. 1 cm aus der Wand heraus.

Kabel kreuzen geht ja mal gar nicht...
Entweder muss man die Kabel fachgemäß verlegen und darauf achten, dass sich diese nicht kreuzen (mich wundert dass das eine Kabel beim schlitzen nicht beschädigt wurde...) oder eine Verteilerdose (diese weissen runden Dinger mit Deckel^^) installieren. Und die nachträgliche Versenkungsmethode mit Hammer geht auch nicht, was, wenn dadurch das Kabel beschädigt wurde? -> Brandgefahr!
 
Bist du dir sicher das es eine Firma war? :ugly:

Ich hätte den nichtmal auf das Kabel hinschlagen lassen mit dem hammer.
Wenn dann die Spachtelmasse raus Kabel rein und neu verspachteln aber sowas fällt ja schon unter grober Fahrlässigkeit.
Was wenn die Leitung beschädigt wurde und du dadurch einen Brand in deiner Wohnung hast...
Ich würde bei der Firma anrufen den Chef verlangen und den auch gleich mal einladen um den Schaden zu begutachten.
 
Bist du dir sicher das es eine Firma war? :ugly:

Das wollte ich auch gerade fragen. :roll:

Der Auftraggeber war ja wohl der Vermieter, also ist der auch die erste Anlaufstelle.

Vielleicht hat der ja seinen Neffen geschickt, der als Kind mal
einen Elektrikbaukasten geschenkt bekommen hat.

Wenn ein "Elektriker" schon Kabel quer durch die Gegend verlegen möchte, sollte man sofort einschreiten und ihn der Wohnung verweisen.
 
Da der Vermieter eine größere Gesellschaft ist kann ich getrost davon ausgehen, dass es eine Firma ist (die vertragsgemäß pauschal Geld erh#ält für die Instandhaltung der Elektroanlagen in den ~150 Wohnungen).

Werde nun eine 7-Tage Frist zur korrekten Nachbesserung (entsprechend tief verlegen und die Kabelkreuzung mit einer Ampel ausstatten) zuschicken und bei Nichtausführung selbst eine Firma beauftragen.