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Quelle[...] In der Regel verjähren Ansprüche aus einem Krankenversicherungsvertrag nach zwei Jahren. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Erstattung verlangt werden konnte, hierbei handelt es sich um das Jahr in dem der Versicherte die Rechnung, deren Erstattung er von der Krankenversicherung erwartet, erhalten hat. [...] Einige Gesellschaften haben die Verjährungsfrist jedoch auf drei Jahre ausgeweitet. Genaueres kann der Versicherungsnehmer zu diesem Punkt in seinem Versicherungsvertrag nachlesen.