Steuer Vorweggenommene Werbungskosten Zweitausbildung

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie das Prinzip mit den vorweggenommenen Werbungskosten während der Zweitausbildung funktioniert, wenn ich die Kosten später in meinem ersten Jahr im Beruf geltend machen möchte.
Muss ich während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Im Endeffekt komme ich ja dann pro Jahr gar nicht über den Pauschbetrag, daher klingt das für mich irgendwie merkwürdig.
Oder muss ich nur alle Belege sammeln aus den vorherigen Jahren und zusammen im Jahr der Geltendmachung einreichen?
 
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie das Prinzip mit den vorweggenommenen Werbungskosten während der Zweitausbildung funktioniert, wenn ich die Kosten später in meinem ersten Jahr im Beruf geltend machen möchte.
Muss ich während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Im Endeffekt komme ich ja dann pro Jahr gar nicht über den Pauschbetrag, daher klingt das für mich irgendwie merkwürdig.
Oder muss ich nur alle Belege sammeln aus den vorherigen Jahren und zusammen im Jahr der Geltendmachung einreichen?

Inwieweit dies bei der Zweitausbildung überhaupt möglich ist würde ich erstmal herausbekommen.

Prinzipiell ist dies nämlich nur bei der Erstausbildung (inkl. weiterführendes Studium/Meister etc.) geregelt (ja, dies ist ein Unterschied). Die Erklärung muss dann aber im Ausbildungszeitraum erfolgen. Nach 4 oder 5 Jahren nachreichen geht hier nicht.

Da dies steuerlichrechtlich nicht so "einfach" zu regeln ist, empfehle ich hier ausdrücklich den Gang zu einem entsprechenden Berater.