Verzicht auf Mehrurlaub als im Vertrag steht ?

Jervis87

Well-known member
ID: 150704
L
2 September 2006
3.150
210
Hallo,

meine Freundin hat gerade folgendes Problem. Sie Arbeitet in einer Arztpraxis und hat keinen Tarifvertrag sondern einen der von der Praxis aufgesetzt wurde wo drin steht das sie 26 Urlaubstage pro Jahr hat.

Die Praxis hat allerdings 52 Tage zu, also hat meine Freundin nochmal 26 Tage mehr Urlaub im Jahr als Ihr eigentlich zusteht. Das klingt zwar erstmal schön, aber leider verlangt ihr Chef das sie die 26 Tage zu viel einarbeiten muss, das heisst Überstunden ohne Ende machen also 208 Stunden im Jahr zusätzlich bringen damit sie wieder auf 0 ist.

Jetzt die Frage: Kann sie diesen Mehrurlaub ablehnen und verlangen das sie in diesen 26 Tagen Arbeiten möchte ? Oder muss sie die Tage zu Hause bleiben und halt diese Stunden bringen ?

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.

Schonmal danke für Antworten und ein frohes neues Jahr euch allen :)
 
26 Tage weniger pro Jahr bedeutet bei ca. 250 normalen Arbeitstagen, dass sie ein wenig mehr als 10% an einen durchschnittlichen Tag mehr arbeiten müsste, sofern das gut verteilt werden kann seh das ich eigentlich kein wirkliches Problem. Mit dem Deal kann man sich doch eigentlich ganz gut abfinden- und dann lieber etliche wirklich freie Tage mehr haben.

Wenn es nicht gut verteilt ist, gibt es die wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48h, mehr muss sie dann auch nicht mitmachen und das ist ja auch noch eine halbwegs humane Grenze.
 
Also jetzt 2011 hat es ja auch mehr oder weniger gut geklappt, allerdings ist sie schon von morgens halb 8 aus dem haus und kommt erst Abends um ca 19Uhr nach Hause bzw 17.30Uhr jenachdem ob sie Pause macht oder durcharbeitet.

Sie geht halt jetzt nur mit 12 Minusstunden ins neue Jahr und wenn es jedes Jahr so ist, kann es ja auch passieren das der Arbeitgeber sagt das er die fehlende Zeit nicht durchbezahlt, was ja eigentlich auch logisch ist, aber das versucht sie eben zu vermeiden deshalb die Frage ob das ganze so überhaupt Rechtens ist bzw ob sie sagen kann das sie erst gar keine Minusstunden aufkommen lassen möchte.
 
Das es zu Betriebsschließungen kommen kann, und der Arbeitgeber dem -nehmer somit vorschreibt, wann er Urlaub zu nehmen hat, ist erstmal in Ordnung, so lange es im Rahmen bleibt,

Macht der Arbeitgeber den Laden länger dicht, als er den Angestellten Urlaub einräumt, ist das nach meinem Empfinden sein Problem.

gruss kelle!
 
Genauso sehe ich das eigentlich auch, denn ich meine mal gehört zu haben das man als Arbeitnehmer verlangen kann, das man Arbeiten möchte selbst wenn man die 8 Std sich vor die Tür setzt aber Fakt ist man war da :)
 
Ich würde davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer damit 40 Stunden pro Woche seine Arbeit anbieten muss und 26 Werktage (oder Arbeitstage) Urlaub nehmen kann. Lehnt der Arbeitgeber an 26 weiteren Tagen die Arbeit ab, entfällt damit die Verpflichtung zu arbeiten, aber nicht der Vergütungsanspruch.

Also: Ein Arbeitgeber kann sehr wohl sagen: Bleib zu Hause, die Praxis ist dicht. Aber bezahlen muss er die Zeit trotzdem.

Ordnet er in der anderen Zeit Mehrarbeit an, ist die seperat zu vergüten.

Anders wäre das, wenn ein Schichtsystem oder Gleitzeit vereinbart wäre mit Stundenkonten.

Marty
 
Wenn der Arbeitgeber die Zeit aber zahlen muss, dann kann er ja aber nicht verlangen die Zeit wieder einzuarbeiten oder ?
Das heisst die Überstunden die meine Freundin macht könnte sie sich auch nochmal extra auszahlen lassen bzw frei machen ?
 
Wenn der Arbeitgeber die Zeit aber zahlen muss, dann kann er ja aber nicht verlangen die Zeit wieder einzuarbeiten oder ?
ich sehe das so, dass er das nicht verlangen kann. Er kann verlangen, dass 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Wenn er den Laden dann zu macht und auf die Erbringung der Leistung verzichtet, dann ist das sein Bier.
Das heisst die Überstunden die meine Freundin macht könnte sie sich auch nochmal extra auszahlen lassen bzw frei machen ?
Aus meiner Sicht ja. Ich bin aber kein Rechtsanwalt.

Und wie lange dann das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist fraglich.

Beraten können in dem Fall die Gewerkschaften, wenn man Mitglied ist, oder ein Arbeitsrechtler.

Evtl. auch mal in einem Juraforum nachfragen.
Marty
 
Und wie lange dann das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist fraglich.

Beraten können in dem Fall die Gewerkschaften, wenn man Mitglied ist, oder ein Arbeitsrechtler.

Evtl. auch mal in einem Juraforum nachfragen.
Marty

So sehe ich das auch.

Es kann sehr gut sein, dass durch die Formulierung im Arbeitsvertrag Deine Freundin nicht dazu verpflichtet ist, die 26 Tage als Mehrarbeit abzuleisten. Muss aber nicht.

Sollte es wirklich so sein und Sie besteht auf Ihr Recht, wird sich dies aber kaum positiv auf das Arbeitsklima auswirken...