Verklagen - Kosten bezahlen?

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi habe gegen 2 im Internet geklagt, weil sie mich für eine Dienstleistung nicht bezahlt haben.

Wie ist das eigentlich wenn ich zu nem Anwalt gehe und er das dann übernimmt? Also meine Anwältin hat ihm nen Brief geschickt und ihm wurde eine Zahlungsfrist gesetzt. Heute habe ich nen Teilbetrag bekommen, aber halt nicht alles. Auf der Mahnung stand mein Betrag + ihre Anwaltskosten. Jetzt hat er aber nur meinen Betrag überwiesen und die Rechtsanwältin hat ihre Kosten abgezogen. Was würdet ihr jetzt machen? Rechtsanwältin sagen nochmal ihren Betrag einfordern oder nicht? Eigentlich bin ich bei ner Rechtsschutzversicherung und habe ihr auch den Vertrag gezeigt, aber sie hat die Anwaltskosten einbehalten von meinen Betrag.

Was wäre eigentlich wenn er jetzt nicht bezahlt hätte? Dann wäre es ja vorraussichtlich vors Gericht gegangen, dann Vollstreckungsbescheid. Vollstreckt kann ja 10 Jahre lang wenn man den Schuldner jedes Jahr drauf hinweist. Wer müsste aber die Kosten dann dafür bezahlen wenn er nicht bezahlen kann? Der Gläubiger? Oder muss der Gläubiger die Kosten schon vorher bezahlen?
 
Zuviele Fragen:

1. War der Schuldner im Verzug?
2. hat Deine Anwältin einen Mahnbescheid geschickt oder eine Mahnung?
3. Was sagt denn Deine Anwältin zu dem Thema ihrer Kosten?

Gruss
Marty
 
1. ja
2. Mahnung
3. Muss ich jetzt bezahlen, da Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt. Habe nämlich heute nen Brief von der Anwältin bekommen.
 
Dann hätte sie mal besser einen Mahnbescheid erstellt, dann hätte sie ihre Kosten aufschlagen können.
3. Muss ich jetzt bezahlen, da Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt. Habe nämlich heute nen Brief von der Anwältin bekommen.
Das ist auch korrekt. Aber warum nimmst Du dir eine Anwältin, ohne das vorher zu klären? Einen Brief mit dem Titel Mahnung hättest Du auch selber schreiben können.

Marty
 
Habe ich ja, aber darauf hat er nicht reagiert. In ihrer Mahnung steht aber auch das er die Rechtsanwaltskosten auch bezahlen muss.

Rechtsschutzversicherung hat sich halt quer gestellt.

Mahnschreiben muss man beim Gericht abgeben oder irre ich mich da gerade?
 
Soweit ich weiß, mußt Du BEVOR Du zum Anwalt gehst die Rechtsschutzversicherung informieren und Dir erst bestätigen lassen, ob Sie die Kosten übernehmen. Also wirst Du wohl auf den Kosten für die Anwältin hocken bleiben.
 
Ein Mahnbescheid ist vorher meist besser, bevor man zu nen Rechtsbeistand rennt. Deine Anwältin darf ihren Anteil aus den Ansprüchen, die du geltend machen willst nicht für ihre Dienstleistung einbehalten. Ihren Anspruch muss sie selber einfordern. Wär ja auch Blödsinn. Sie nimmt sich ihren Anteil und dass was dir nun wieder fehlt müsste wieder eingeklagt werden *lol.

Ganz hübsch - denn so hält man seinen Mandanten auch an der Leine. :D