MisterSimpson
Simpsons Fan
- 20 April 2006
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Hi habe gegen 2 im Internet geklagt, weil sie mich für eine Dienstleistung nicht bezahlt haben.
Wie ist das eigentlich wenn ich zu nem Anwalt gehe und er das dann übernimmt? Also meine Anwältin hat ihm nen Brief geschickt und ihm wurde eine Zahlungsfrist gesetzt. Heute habe ich nen Teilbetrag bekommen, aber halt nicht alles. Auf der Mahnung stand mein Betrag + ihre Anwaltskosten. Jetzt hat er aber nur meinen Betrag überwiesen und die Rechtsanwältin hat ihre Kosten abgezogen. Was würdet ihr jetzt machen? Rechtsanwältin sagen nochmal ihren Betrag einfordern oder nicht? Eigentlich bin ich bei ner Rechtsschutzversicherung und habe ihr auch den Vertrag gezeigt, aber sie hat die Anwaltskosten einbehalten von meinen Betrag.
Was wäre eigentlich wenn er jetzt nicht bezahlt hätte? Dann wäre es ja vorraussichtlich vors Gericht gegangen, dann Vollstreckungsbescheid. Vollstreckt kann ja 10 Jahre lang wenn man den Schuldner jedes Jahr drauf hinweist. Wer müsste aber die Kosten dann dafür bezahlen wenn er nicht bezahlen kann? Der Gläubiger? Oder muss der Gläubiger die Kosten schon vorher bezahlen?
Wie ist das eigentlich wenn ich zu nem Anwalt gehe und er das dann übernimmt? Also meine Anwältin hat ihm nen Brief geschickt und ihm wurde eine Zahlungsfrist gesetzt. Heute habe ich nen Teilbetrag bekommen, aber halt nicht alles. Auf der Mahnung stand mein Betrag + ihre Anwaltskosten. Jetzt hat er aber nur meinen Betrag überwiesen und die Rechtsanwältin hat ihre Kosten abgezogen. Was würdet ihr jetzt machen? Rechtsanwältin sagen nochmal ihren Betrag einfordern oder nicht? Eigentlich bin ich bei ner Rechtsschutzversicherung und habe ihr auch den Vertrag gezeigt, aber sie hat die Anwaltskosten einbehalten von meinen Betrag.
Was wäre eigentlich wenn er jetzt nicht bezahlt hätte? Dann wäre es ja vorraussichtlich vors Gericht gegangen, dann Vollstreckungsbescheid. Vollstreckt kann ja 10 Jahre lang wenn man den Schuldner jedes Jahr drauf hinweist. Wer müsste aber die Kosten dann dafür bezahlen wenn er nicht bezahlen kann? Der Gläubiger? Oder muss der Gläubiger die Kosten schon vorher bezahlen?