TheRockMan
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- 25 April 2008
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2 Telefonate und ich weiß: kein "in dubio pro reo". Die Schilderung der Geschädigten war glaubhaft. Es war einfach KEINE Vergewaltigung im strafgesetzlichen Sinne. Ich selbst seh das zwar auch anders, aber maßgeblich ist ja nunmal das Gericht.
