Hallo, folgende Situation stellt sich mir:
Ich habe die Renovierungsklausel in meinem Vertrag, bin deswegen nicht verpflichtet beim Auszug zu renovieren.
Durch ein Vorgespräch mit meinem Vermieter kann ich davon ausgehen das er es nicht auf sich beruhen lässt.
Die Rechtschutzversicherung wollte ich zum 1.3.08 kündigen.
Das Mietverhältnis endet am 31.1.08.
Wenn ich die Rechtschutz in Anspruch nehme, und ich einen Anwalt vor Gericht brauche und es sich eine Ewigkeit (so bis zum Jahresende 2008 ) dauert, bis verhandelt wird, kann ich dann immer noch auf meine Rechtschutz zurück greifen, da diese ja zum Auszug noch bestand oder kommen nach Beendigung der Rechtschutz unerwartet Kosten auf mich zu??
Ich habe die Renovierungsklausel in meinem Vertrag, bin deswegen nicht verpflichtet beim Auszug zu renovieren.
Durch ein Vorgespräch mit meinem Vermieter kann ich davon ausgehen das er es nicht auf sich beruhen lässt.
Die Rechtschutzversicherung wollte ich zum 1.3.08 kündigen.
Das Mietverhältnis endet am 31.1.08.
Wenn ich die Rechtschutz in Anspruch nehme, und ich einen Anwalt vor Gericht brauche und es sich eine Ewigkeit (so bis zum Jahresende 2008 ) dauert, bis verhandelt wird, kann ich dann immer noch auf meine Rechtschutz zurück greifen, da diese ja zum Auszug noch bestand oder kommen nach Beendigung der Rechtschutz unerwartet Kosten auf mich zu??