Soll Kindergeld zurück zahlen

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hallo ich habe nach ca. 3 Monaten jetzt meinen Steuerbescheid bekommen. 7680 Euro durfte ich ja in 2007 verdienen, da ich noch Kindergeld bekommen habe. Ok eigentlich ja 8600 Euro, weil 920 Euro Werbekostenpauschale werden eh abgezogen.

Die wollten umbedingt noch meinen Steuerbescheid, aber wollte mal fragen ob einer weiß wo ich sehen kann ob ich es zurückzahlen muss.

Welche Zahl wird genommen von denen? Das zu versteuernde Einkommen oder Gesamtbetrag der Einkünfte? Gesamtbetrag der Einkünfte kann ich mir nicht vorstellen, weil es werden ja noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
 
Summe der Einkünfte (dürfte mit deinem Gesamtbetrag d. E. übereinstimmen)
- Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
+ Freibeträge, die Einkünfte gemindert haben (z.B. Sparerfreibetrag), nicht aber die Pauschbeträge für diverse Werbungskostenarten
+ andere Bezüge
- bis zu 180€ Minderung von Bezügen.
= Bemessungsgrundlage fürs Kindergeld.

Die ersten drei Punkte kannst du auch über den Steuerbescheid erkennen, der vierte ist die immer wieder große Variable..

Wie oft haben wir das Thema eigentlich schon durchgekaut? :roll:
 
Ich weiß ich nerve, aber jetzt soll ich möglicherweise Kindergeld zurückzahlen. Habe zu hohe Zinsen angegeben und bin somit 30 Euro drüber. Also bräuchte ich 950 Euro Werbungkosten. Zu den Werbungskosten zählen ja auch Fahrtkosten? Wird nur ein Weg berechnet? Sind 7km * 220 Tage. Der Berechnugssatz liegt ja bei 30 cent pro Kilometer.

Bin Industriekaufmann zählt normale Kleidung auch dazu?

Habt ihr irgendwelche Tipps? Ok ich weiß wenn ich zahlen muss muss ich zahlen, aber wegen 30 Euro zuviel. Naja ist bisschen doof.
 
Hallo,
im Grunde musst ja nicht du das Kindergeld zurückzahlen, sondern deine Eltern. Sie sind es ja auch gewesen, die das Geld bekommen haben!
Wie es in deiner Situation aussieht, kann ich dir leider nicht sagen *sorry*
 
Was können die dafür das ich zuviel verdient habe? Wenn bezahlen wir hälfte hälfte, aber das möchte ich meinen Eltern nicht antun, da sie schon 400 Euro ca. wegen mir zurückzahlen müssen.
 
Was können die dafür das ich zuviel verdient habe? Wenn bezahlen wir hälfte hälfte, aber das möchte ich meinen Eltern nicht antun, da sie schon 400 Euro ca. wegen mir zurückzahlen müssen.

sie können garnix dafür, aber sie kriegen kein Kindergeld mehr für Dich weil Du vom Einkommen auf eigenen Füßen stehen kannst

heißt falls wirklich nötig solltest du es ihnen wirklich nicht antuen und die gesamte Summe allein bezahlen, quasi als Kostgeld das sie dann nicht vom Kindergeldamt bekommen sondern direkt von Dir


ich weiß auch wirklich nicht wie Du auf 950 Euro Werbungskosten kommen willst, normale Kleidung kannst du da nicht dazurechnen und die ersten 20 Km Arbeitsweg sind seit 2007 auch nicht mehr absetzbar heißt bei beiden kommt bei Dir 0 raus

was du vielleicht an Werbungskosten haben könntest:
-Kontoführungsgebühren
-Internetkosten (wenn du es für deinen Beruf brauchst)
- Bewerbungskosten
- Gewerkschaftsbeiträge
-Fortbildungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel (Bürobedarf, Laptop, ...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja lese bestimmt schon seit 2 Stunden im Internet. Problem ist einfach das ich zu ehrlich war. Hätte ich die Zinsen nicht angegeben oder weniger hätte ich das Problem nicht, aber bin ja ehrlich.

Habe gerade das hier gelesen:
Beitrag in Höhe von 30,00 € monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II als Pauschbetrag abzusetzen.

Ist ein urteil von SG Düsseldorf v. 21.08.2006 Az. S23 AS 150/06

Verstehe das aber noch nicht ganz.

Zudem habe ich das noch gelesen:
https://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1422261/1422261/

Bevor ich resigniere und 1848 Euro zahle möchte ich halt schauen ob es noch anders geht.
 
Ja lese bestimmt schon seit 2 Stunden im Internet. Problem ist einfach das ich zu ehrlich war. Hätte ich die Zinsen nicht angegeben oder weniger hätte ich das Problem nicht, aber bin ja ehrlich.

Habe gerade das hier gelesen:
Beitrag in Höhe von 30,00 € monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II als Pauschbetrag abzusetzen.

Ist ein urteil von SG Düsseldorf v. 21.08.2006 Az. S23 AS 150/06

Verstehe das aber noch nicht ganz.

Zudem habe ich das noch gelesen:
https://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1422261/1422261/

Bevor ich resigniere und 1848 Euro zahle möchte ich halt schauen ob es noch anders geht.


Das heist für dich es können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung etc. abgezogen werden. Womit man im Jahr auf Versicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 360,- kommen könnte. KFZ-Versicherung zählen auch dazu.

Bezüglich deines angeführten Artikels von der Test glaube ich nicht das du dazu zählst. In der Berufsausbildung wirst du eher Pflichtversichert gewesen sein.

Liebe Grüße
 
Also ich habe seit Anfang meiner Ausbildung eine extra Rentenversicherung, Lebensversicherung und Unfallsicherung. Kfz-Versicherung zählt? Mh das wäre natürlich sehr interessant und wenn nur 10% davon zählen würden wäre ich drunter. Ich bekomme seit diesem Jahr ja auch freiwillig kein Kindergeld mehr, aber habe noch 2007 bekommen.

Haftpflichtversicherung habe ich glaube ich nicht :(

Edit: Lasst mich raten so eine Versicherung zählt dann bestimmt als Werbungskosten oder?

Edit2: https://www.mein-finanzbrief.de/ind...zinfo/kindergeld_einkommensteuer_abziehen.htm
Wäre auch zu schön gewesen...

Edit3:
Doch das bestärkt mich wieder:
Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes die Freigrenze (7.680 Euro/ Jahr), entfällt der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr. Bei der Ermittlung des Betrages sind Werbungskosten, Sonderausgaben und Kostenpauschalen zu berücksichtigen.

Und Sonderausgaben sind: https://www.rechtsfindung.com/sonderausgaben.html

Lese bestimmt schon seit 4 Stunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die gelten also nicht als Werbungskosten sondern werden zusätzlich abgezogen?

Werde morgen Familienkasse noch mal anrufen, hoffe die sehen das genau so
 
Sonderausgaben kommen im ESt-Berechnungsschema nach der Summe der Einkünfte. Somit ist für Zwecke des Kindergelds alles was danach kommt irrelevant.

Also (bisher) einzige Ausnahme sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu berücksichtigen. Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Das ist nicht der Wert, der als Sonderausgaben bei der ESt berücksichtigt wird, sondern ausnahmsweise mal sogar mehr zum abziehen.

Andere mindernde Aspekte wie Versicherungen usw. kannst du vergessen. Diese sind in der ESt zwecks Erreichung des Höchstbetrages meist auch schon nicht mehr relevant, fürs Kindergeld aber wegen der Position im Berechnungsschema sowieso nicht. Wenn du möchtest darfst du das aber gerne mal durchklagen. Warum es "Summe der Einkünfte + Bezüge" heißt und nicht "zu versteuendes Einkommen + Bezüge" ist mir eh schleierhaft (außer dass der Staat dann mehr Geld zahlen müsste).

Wieviele Werbungskosten hast du denn schon zusammen? Die 920€ musst du ja auch erstmal erreichen. Wenn es an den ersten 20km scheitern würde, hast du gute Chancen letztlich doch Geld zu sehen.
Übrigens wären die 30€ beim Kapitalvermögen leichter zu erreichen, dort muss man nämlich nur 51€ Pauschale überspringen, statt den 920€ bei der nichtselbständigen Arbeit. Aber nachträglich geht da natürlich nichts. Du bist nicht zufällig mal zu einer Hauptversammlung gefahren? :mrgreen:

Und ärgere dich nicht, dass du die Einnahmen korrekt angegeben hast. Kindergeld unterliegt ebenfalls den Regeln der AO, was insbesondere bei der Bescheidkorrektur, der Verzinsung und der Hinterziehung böse enden könnte.
 
Ich habe gerade noch mal mit der Familienkasse telefoniert und die Frau war leicht verwirrt und sich nicht ganz sicher. Sie meinte die Haftpflicht von der Versicherung würde unter den Werbungskosten laufen. So wie ich das verstehe werden die extra abgezogen.

Zum Beispiel:
Bei der Ermittlung des Betrages sind Werbungskosten, Sonderausgaben und Kostenpauschalen zu berücksichtigen.
Quelle
Noch eine Quelle die behauptet es können Sonderausgaben abgezogen werden

Widerrum behaupten andere das Sonderausgaben nicht abziehbar sind.

Und Fahrkosten zählen bei mir ja auch nicht. Bin unter 21 km pro Weg.

Ok ich kann verstehen das ich kein Kindergeld mehr bekomme und irgendwo muss eine Grenze sein, aber ich fühle mich bestraft dafür das ich eine private Rentenversicherung habe und das ich soviele Zinsen in 2007 hatte. Sprich ich habe einfach zuviel Geld gespart.
 
Quelle
Noch eine Quelle die behauptet es können Sonderausgaben abgezogen werden
Ich würde das auch vermuten, mehr aber auch nicht.

aber ich fühle mich bestraft dafür das ich eine private Rentenversicherung habe und das ich soviele Zinsen in 2007 hatte. Sprich ich habe einfach zuviel Geld gespart.

Du lagst über den Freibeträgen? Dann musst Du aber schon kräftig eingezahlt haben.

Marty
 
Sorry verstehe nicht so richtig was du meinst. Meinte die Zinsen von meinem Tagesgeldkonto. 51 Euro ist ja Freibetrag und Rest kommmt zu den Einkünften.
 
Sorry verstehe nicht so richtig was du meinst. Meinte die Zinsen von meinem Tagesgeldkonto. 51 Euro ist ja Freibetrag und Rest kommmt zu den Einkünften.

Zählen da denn für das Kindergeld nicht auch die Freibeträge?
Jede natürliche Person verfügt über einen Freibetrag von 750 Euro zzgl. 51 Euro Werbungspauschale, so dass Sie insgesamt Zinserträge in Höhe von 801 Euro je Kalenderjahr freistellen können. Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt der Freibetrag 1.500 Euro zzgl. 102 Euro Werbungspauschale, also insgesamt 1.602 Euro. Beachten Sie bitte, dass für jedes Schuldbuchkonto ein separater Freistellungsauftrag erteilt werden muss.

Marty

EDIT
OK, ich schiebe mal die Antwort hinterher:
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Ausbildungsvergütungen) wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 920 Euro oder ggf. höhere (steuerlich berücksichtigungsfähige) Werbungskosten von den Bruttobezügen abgesetzt. Bei den anderen Einkunftsarten werden Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht.
Und weiter heisst es
Zu den Einkünften zählen insbesondere:

Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages (s. jedoch unter Bezüge),
Daraus ergibt sich für mich, dass Du bei Kapitalerträgen 750 Euro Freibetrag hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marty
Was die Einkommensteuer betrifft hast du recht. Nur den Freibetrag übersteigende Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Trotzdem sind es Einnahmen!
Wenn du beim Kindergeld nur auf die Steuerpflicht der Einnahmen abstellen würdest, dann wäre alles unter 7.670 Euro nicht zu berücksichtigen, weil dies der Grundfreibetrag ist und auf diese Summe keine Einkommensteuer zu zahlen wäre. ;)

@MisterSimpson
Die 51 Euro sind kein Freibetrag sondern Werbungskosten!
 
Meine Quelle ist ein Kindergeldmerkblatt vom Finanzministerium von 2005, ist trotzdem aktuell:

https://www.lohnsteuerservice.net/load/KGMB2005.pdf

Dort steht erstmal, das der Freibetrag angerechnet wird auf Seite 13. Und der Freibetrag ist nun mal 750 Euro für jede natürliche Person. Warum das bei der Berechnung für das Kindergeld anders sein sollte, sehe ich nirgends in dem Papier. Die 51 Euro wären die Werbungskosten für Kapitalanlagen.

Evtl. rechnet man die Kapitalerträge wirklich zu den Einkünften, trotz Freibetrag.

Marty