Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Klare Aussage. Wir leben in der Anarchie. Zumindest ist es scheinbar dein Wunsch.

Wir leben nicht in einer Anarchie, sondern es gilt einfach die letzte verabschiedete Verfassung... und das ist die des Deutschen Reiches.

Natürlich existiert der Artikel 146 GG, nur ist seine Gültigkeit umstritten. Das ist dann ungefähr so, als würde ICH DIR vorschreiben du darfst kein Alkohol trinken... Das Gesetz ist da, jedoch ungültig, weil ich nicht in der Position bin, dir Vorschriften zu machen.

Der liebe Herr Schäuble wollte diesen Artikel sogar aus dem GG streichen lassen, da ja ohnehin alle davon ausgehen(!) das das Grundgesetz eine Verfassung ist.
 
Wir leben nicht in einer Anarchie, sondern es gilt einfach die letzte verabschiedete Verfassung... und das ist die des Deutschen Reiches.

Natürlich existiert der Artikel 146 GG, nur ist seine Gültigkeit umstritten. Das ist dann ungefähr so, als würde ICH DIR vorschreiben du darfst kein Alkohol trinken... Das Gesetz ist da, jedoch ungültig, weil ich nicht in der Position bin, dir Vorschriften zu machen.

Der liebe Herr Schäuble wollte diesen Artikel sogar aus dem GG streichen lassen, da ja ohnehin alle davon ausgehen(!) das das Grundgesetz eine Verfassung ist.

Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur und die "Befreiung" durch die Alliierten sowie Einführung der BRD und der Demokratie verfasst wurde als eine "Ersatz-"Verfassung (und nichts anderes drückt der Art. 146 aus) und bis heute keine neue Verfassung verfasst und vom "deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", kann das GG als die deutsche Verfassung angesehen werden.

Wenn man dazu nimmt, dass das GG seit 61 Jahren ohne Probleme besteht und vom deutschen Volke akzeptiert wird (ausser von einigen wenigen "verfassungsfeindlichen" Querschlägern^^), dann kann man die Aussage treffen, dass das GG durchaus DIE deutsche Verfassung ist.

Und nicht irgendein Schmarn, den eh keiner kennt, aus dem Deutschen Reich, dem deutschen Kaiserreich, dem Heiligen römischen Reich deutscher Nation oder sonst irgendeinem Reich.
 
Da das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur und die "Befreiung" durch die Alliierten sowie Einführung der BRD und der Demokratie verfasst wurde als eine "Ersatz-"Verfassung (und nichts anderes drückt der Art. 146 aus) und bis heute keine neue Verfassung verfasst und vom "deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", kann das GG als die deutsche Verfassung angesehen werden.

Wenn man dazu nimmt, dass das GG seit 61 Jahren ohne Probleme besteht und vom deutschen Volke akzeptiert wird (ausser von einigen wenigen "verfassungsfeindlichen" Querschlägern^^), dann kann man die Aussage treffen, dass das GG durchaus DIE deutsche Verfassung ist.

Und nicht irgendein Schmarn, den eh keiner kennt, aus dem Deutschen Reich, dem deutschen Kaiserreich, dem Heiligen römischen Reich deutscher Nation oder sonst irgendeinem Reich.

Alles korrekt!

... Du hast nur einen Punkt ausgelassen. Beschäftige dich mal damit was damals im Jahre 1990 mit dem § 23 a.F. passiert ist...

Die Voraussetzung für die Gültigkeit einer Verfassung ist deren Geltungsbereich. Dieser war festgelegt in § 23 a.F. und ist im Jahr 1990 durch dessen Auflösung außer Kraft getreten. Somit gibt es zwar ein Grundgesetz, aber keinen Ort, an dem dieses gültig ist.

Da ein Staat nicht Verfassungslos sein kann, tritt nach internationalem Völkerrecht die letzte gültige Verfassung in Kraft, somit die des Deutschen Reiches.
 
Alles korrekt!

... Du hast nur einen Punkt ausgelassen. Beschäftige dich mal damit was damals im Jahre 1990 mit dem § 23 a.F. passiert ist...

Die Voraussetzung für die Gültigkeit einer Verfassung ist deren Geltungsbereich. Dieser war festgelegt in § 23 a.F. und ist im Jahr 1990 durch dessen Auflösung außer Kraft getreten. Somit gibt es zwar ein Grundgesetz, aber keinen Ort, an dem dieses gültig ist.

Da ein Staat nicht Verfassungslos sein kann, tritt nach internationalem Völkerrecht die letzte gültige Verfassung in Kraft, somit die des Deutschen Reiches.

Wenn man sich mit Art. 23 beschäftigt wird nur klar, dass das GG dem europäischen Recht in der Vorraussetzung unterstellt wird, dass eine in den Grundrechten ähnliche Verfassung Europas greift. Da die europäische Verfassung noch nicht durchgesetzt werden konnte, gilt in Deutschland somit weiterhin das GG.
Es sei denn man möchte "Erbsenzählen", Gesetze zu seinen Gunsten auslegen und Lücken ausnutzen. Aber ganz ehrlich ich möchte nicht nach der Verfassung des deutschen Reiches leben, da ist mir das GG und dessen Gültigkeit vor dem Gesetz wesentlich lieber. Und da jeder Politiker, Richter, Vollstreckungsbeamter und "normaler" Staatsbürger das GG als "verbindend" betrachtet und damit als Gesetzesgrundlage gearbeitet wird, ist es als Verfassung zu betrachten und zu beachten.
Wer will kann sich gerne auf die Verfassung des deutschen Reiches berufen. Aber ich werde es nicht.
 
Wenn man sich mit Art. 23 beschäftigt wird nur klar, dass das GG dem europäischen Recht in der Vorraussetzung unterstellt wird, dass eine in den Grundrechten ähnliche Verfassung Europas greift. Da die europäische Verfassung noch nicht durchgesetzt werden konnte, gilt in Deutschland somit weiterhin das GG.
Es sei denn man möchte "Erbsenzählen", Gesetze zu seinen Gunsten auslegen und Lücken ausnutzen. Aber ganz ehrlich ich möchte nicht nach der Verfassung des deutschen Reiches leben, da ist mir das GG und dessen Gültigkeit vor dem Gesetz wesentlich lieber. Und da jeder Politiker, Richter, Vollstreckungsbeamter und "normaler" Staatsbürger das GG als "verbindend" betrachtet und damit als Gesetzesgrundlage gearbeitet wird, ist es als Verfassung zu betrachten und zu beachten.
Wer will kann sich gerne auf die Verfassung des deutschen Reiches berufen. Aber ich werde es nicht.

Ich sprach ja auch von dem § 23 a.F. (a.F. = alte Fassung) und nicht von dem neuen §23 wie er heute geschrieben ist. ;)

Und das Richter und Politiker es als Verbindlich betrachten stelle ich auch in Frage, da es genügend rechtkrägtige Urteile gibt, die die Gültigkeit des GG anzweifeln.

Es geht auch (meiner Meinung nach) gar nicht darum, die Verfassung des Deutschen Reiches zu befürworten, sondern ehr die Tatsache zur Diskussion zustellen, dass das GG halt nicht gültig ist und wir etwas dagegen tuen sollten bevor es zu spät ist.

EDIT: bzgl. des EU-Rechts kommt da auch noch einige Knaller auf uns zu (ich sag nur Todesstrafe, Weltregierung, Lissabon Vertrag) aber das ist ein anderes Thema.

EDIT 2: hier noch ein interessanter Link zum EU-Recht:
https://www.eu-vertrag-stoppen.de/index.html
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]
Die Voraussetzung für die Gültigkeit einer Verfassung ist deren Geltungsbereich.
[...]
Da ein Staat nicht Verfassungslos sein kann[...]

Hast du hierfür eine (seriöse) Quelle?

Hieraus:
Ipsen schrieb:
Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die (effektiv ausgeübte) Staatsgewalt bilden.

erschließt sich mir nämlich, dass eine Verfassung nicht essentiell für einen Staat ist ;)
 
Quelle 1 zu Gesetzen ohne Geltungsbereich
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können! Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Ausserdem wird hier gegen die Formvorschrift des § 58 Nr. 5 NgefAG verstoßen.

Wenn ein Staat (definiert als "konstrukt politischer Ordnung"), dessen konstituierte Staatsgewalt die Verfassung ist, diese Verliert kann es ja vom gesunden Menschenverstand keinen "richtigen" Staat mehr geben.

Es ist halt nicht mehr angegeben, wo sich dieser Staat befinden, wer ihm angehört und was seine handelnden Grenzen darstellt.
Der Staat an sich ist noch da, allerdings nur solange alle an ihn glauben und es keine Aufständischen gibt aus der Gesetzlosigkeit heraus.

Ansonsten ein Beispiel für einen Verfassungslosenstaat -> Israel
 
Wenn ein Staat (definiert als "konstrukt politischer Ordnung"), dessen konstituierte Staatsgewalt die Verfassung ist, diese Verliert kann es ja vom gesunden Menschenverstand keinen "richtigen" Staat mehr geben.

Also leben die Israelis und die Briten in einer Anarchie?

Die Staatsgewalt eines Staates ist nicht von einer Verfassung abhängig.

Es ist halt nicht mehr angegeben, wo sich dieser Staat befinden, wer ihm angehört und was seine handelnden Grenzen darstellt.
Der Staat an sich ist noch da, allerdings nur solange alle an ihn glauben und es keine Aufständischen gibt aus der Gesetzlosigkeit heraus.

Doch, es gibt international und völkerrechtlich anerkannte Grenzen.

Was ist mit denen?
 
Wir leben nicht in einer Anarchie, sondern es gilt einfach die letzte verabschiedete Verfassung... und das ist die des Deutschen Reiches.
Da muss ich dich enttäuschen. Wir sind hier die Einwohner von Klamm-Land und haben dieses Land besetzt.Wir sind also keine Reichsdeutschen, sondern Klammindianer. Und wir haben eine eigene Verfassung, wir nennen sie das "Lukas-Evangelium". Sie gilt für das gesamte, von uns besetzte, Gebiet des ehemaligen deutschen Reiches, zusammengestutzt auf die vereinbahrten Grenzen der Allierten 1946.

Die Gebiete, die dabei an Polen gegangen sind, sind nicht von uns besetzt, weil wir lieber mit Losen als mit Luzem bezahlen wollten.

Solltest Du damit nicht einverstanden sein, darfst Du bei unserer Grossinquisitorin Mone um Ausweisung ersuchen.

Mit grossklammschen Grüssen
Marty
 
Da muss ich dich enttäuschen. Wir sind hier die Einwohner von Klamm-Land und haben dieses Land besetzt.Wir sind also keine Reichsdeutschen, sondern Klammindianer. Und wir haben eine eigene Verfassung, wir nennen sie das "Lukas-Evangelium". Sie gilt für das gesamte, von uns besetzte, Gebiet des ehemaligen deutschen Reiches, zusammengestutzt auf die vereinbahrten Grenzen der Allierten 1946.

Die Gebiete, die dabei an Polen gegangen sind, sind nicht von uns besetzt, weil wir lieber mit Losen als mit Luzem bezahlen wollten.

Solltest Du damit nicht einverstanden sein, darfst Du bei unserer Grossinquisitorin Mone um Ausweisung ersuchen.

Mit grossklammschen Grüssen
Marty


Dies werde ich jetzt tun. Es ist müßig sich mit Usern über ein sehr ernsthaftes Thema zu unterhalten, welches dann mit irgendwelchen Spaßkommentaren untermalt wird.

Ich denke, dass der Tag an dem es mal so richtig in "Deutschland" rummst nicht weit sein wird. Und ich hoffe nicht, dass diejenigen, die mit Kommentaren über "Deutschländer Würstchen" glänzen wollen, ihre Quittung dafür bekommen.

Es muss ja niemand hier irgendjemanden Recht geben, ich hätte mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen lassen, aber solche Kommentare zeigen mir, dass kaum einer sich wirklich ernsthaft mit diesem Thema auseinander setzt.

Ein Hoch auf die Gutscheine, die das Jobcenter demnächst an die HartzIV- Empfänger austeilt.. dann sind wir wieder einen Schritt weiter.... :(
Und das das kommt, habe ich mir nicht aus der Nase gezogen, sondern hat mir ein Mitarbeiter dieses "Amtes" erst letzte Woche bestätigt.

Aber es ist ja so gewollt.. und es wird auch so akzeptiert werden....

Viel Spaß dabei..

Ich bin raus aus der Geschichte hier..

Ich wünsche jeden, dass er irgendwie heil aus der Katastrophe hier raus kommt.


So long....
 
Ein Hoch auf die Gutscheine, die das Jobcenter demnächst an die HartzIV- Empfänger austeilt.. dann sind wir wieder einen Schritt weiter....
Du nicht. Hartz IV Gutscheine gibt es nur für Bürger der BRD. Bürger des Deutschen Reiches werden zur Erweiterung des Lebensraums zur Ostverschickung eingeteilt.

Marty
 
Ein Hoch auf die Gutscheine, die das Jobcenter demnächst an die HartzIV- Empfänger austeilt.. dann sind wir wieder einen Schritt weiter.... :(
Und das das kommt, habe ich mir nicht aus der Nase gezogen, sondern hat mir ein Mitarbeiter dieses "Amtes" erst letzte Woche bestätigt.

Aber es ist ja so gewollt.. und es wird auch so akzeptiert werden....

Viel Spaß dabei..

Ich bin raus aus der Geschichte hier..

Ich wünsche jeden, dass er irgendwie heil aus der Katastrophe hier raus kommt.


So long....

Und was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Das mit dem Gutscheinen ist ja nun kein Geheimnis.
Kann es sein das du mit deinen Leben unzufrieden bist und jetzt die Schuld bei anderen suchst? :yawn:
 
Soweit mir bekannt, ist das Thema Selbstverwaltung!

Was Ihr über die Aussagen von mausiwuest denk ist nicht wichtig, was euch aber zum nachdenken bringen sollte ist, dass es in unserem Land Selbstverwalter gibt und die Politiker machtlos sind daran etwas zu ändern.

Witze machen kann über das Thema jeder, aber einen Brief an die Alliierten schreiben würde bedeuten sich damit auseinander zu setzen.
 
Da wir immer noch Bundesländer bzw. Stammesgebiete haben, befinden wir uns eher in Zeiten der Kelten und Germanen wieder, wo die Deutschen keine Deutschen waren, die Bayern noch Bayuvaren und unser Land nur unter dem von den Römern geprägtem Namen Germanien bekannt war und sich jenes Volk aus verschiedenen Volksgruppen und Bunden zusammensetzte...
Einige aufgezählt:
- Sachsen
- Angel-Sachsen
- Thüringer
- Alamanen
- Westgoten
- Ostgoten
- Chauken
- Cherusker
- Franken
und viele mehr... (https://de.wikipedia.org/wiki/Germanen#Die_germanischen_St.C3.A4mme)
 
Ich frage mich wie immer wieder Leute auf die Idee kommen, das GG hätte kein Geltungsbereich.

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Aber es wäre ja auch zu einfach sich mit dem ganzen Grundgesetz auseinander zu setzten.

hier übrigens nochmal ein Link, der bestätigt, dass die oben zitierten Zeilen Geltungsbereich darstellen:

https://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.html

MfG zordrag
 
Der link ist doch nicht wirklich dein ernst oder ;-)

Junge, mach die Augen auf und schau was da draußen passiert.
 
Die Bilderberger verfolgen mich.

Bevor ich Samstag zum Besuch meiner Eltern aufgebrochen bin, habe ich erfahren, dass ich am 17. Oktober von der Staatsmacht gezwungen werde, meine Wohnung für sieben Stunden zu verlassen, wegen einer ominösen Bombenentschärfung.
Entweder nutzt der Staat diese Zeit, alle leeren Wohnungen zu verwanzen, oder die Bilderberger tun es, wobei die beiden ja so eng verknüpft sind, dass es bestimmt egal ist.

Jetzt bin ich bei meinen Eltern und eben kam die Durchsage, dass wegen dringender Wartungsarbeiten die Wasserversorgung von 17 Uhr bis 01 Uhr unterbrochen wird.
Ich habe die begründete Befürchtung, dass ab sofort Jod ins Trinkwasser gemischt wird.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, einen Ort zu finden, wo ich Ruhe vor den Bilderbergern finde.

gruss kelle!
 
Mir scheint, dass hier einige sich an der Diskussion beteiligen, die keinerlei Ahnung haben, was sie eigentlich schreiben.

Zum Beispiel ist weiter oben zu lesen

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können! Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Wer auch nur ein bisschen Ahnung von unsrem Rechtssystem hat, sollte wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht gar nicht befugt ist, über die Gültigkeit eines Gesetzes zu befinden. Wenn es der Meinung ist, dass ein Gesetz nicht gültig sei, muss es dies vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Der im Internet kursierende Urteilstext ist nichts anderes als eine Fälschung bzw. Verfälschung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein ähnliches Urteil 1964 gefällt, aber anstelle des Wortes "Gesetz" heißt es dort: "Satzung oder Verordnung, durch die ein bestimmter Teil eines Gebietes unter besonderen Schutz gestellt werden soll..."

Es ging in diesem Fall um eine Baumschutzsatzung in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen. Und da hat der Bürger schon einen Anspruch darauf, aus dem Satzungstext eindeutig zu erfahren, ob er einen Baum in seinem Vorgarten fällen darf oder nicht. In Gesetzen findet sich in der Regel keine Angabe des Geltungsbereiches. Wäre dies wirklich zwingend, dann hätte es seit 1871 kein Gesetz mehr gegeben. Dass ein vom Bundestag erlassenes Gesetz in ganz Deutschland gilt, auch wenn dies nicht drin steht, ist Allgemeinwissen. Und dass ein Gesetz, das der bayrische Landtag beschlossen hat, in Hessen keine Gültigung hat, sollte auch jedem klar sein, auch wenn dies im Gesetz nicht eigens aufgeführt. ist.

Wer sich sein eigenes Rechtswesen zurechtzimmert, darf sich nicht wundern, wenn er damit im Ernstfall vor einem deutschen Gericht auf die Nase fällt.
 
Das mit dem Personalausweis hatte ich in meinem thread Weltregierung schon angesprochen und wie einer hier schon sagte es heisst Personalausweis aber warum wessen Personal bin ich ?? der BRD GmbH !! Wäre es nicht so würde es Personenausweis heissen oder wie auch immer.