Nur schnell in das erste Urteil reingeschaut:
Also wenn du derartiges bei diesen hässlichen T-Shirts erfüllt siehst... Wie gesagt: Wahrnehmungsprobleme.
Das Verbot ist auf das Tragen solcher Kleidung beschränkt, die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich sind (BVerfG NJW 1982, 1803).
(...)
Das Tragen der Kleidungsstücke muss dabei geeignet sein, nicht nur die Außenwirkung kollektiver Äußerungen zu verstärken, sondern darüber hinaus „suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme Militanz auszulösen“ (BVerfG a.a.O.).
Also wenn du derartiges bei diesen hässlichen T-Shirts erfüllt siehst... Wie gesagt: Wahrnehmungsprobleme.

