Sachsen oder doch #Sucksen?

Nur schnell in das erste Urteil reingeschaut:

Das Verbot ist auf das Tragen solcher Kleidung beschränkt, die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich sind (BVerfG NJW 1982, 1803).
(...)
Das Tragen der Kleidungsstücke muss dabei geeignet sein, nicht nur die Außenwirkung kollektiver Äußerungen zu verstärken, sondern darüber hinaus „suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme Militanz auszulösen“ (BVerfG a.a.O.).

Also wenn du derartiges bei diesen hässlichen T-Shirts erfüllt siehst... Wie gesagt: Wahrnehmungsprobleme.
 
Komisch als Dresden damals in Karlsruhe eingeritten ist, hat man das genau den Leuten dort vorgeworfen https://www.youtube.com/watch?v=CftEU6SAOOc - Zivilrechtlich hatte man auch da zurückgezogen vom DFB kam trotzdem ne ordentlich Strafe: https://www.tag24.de/nachrichten/fussball-sg-dynamo-dresden-strafe-pyrotechnik-auswaerts-braunschweig-karlsruhe-dfb-sportgericht-urteil-282019.
Selbiges Schnickschnack bei einer Rechtsextremisten-Demo, mit Fackelumzug, Pyrotechnik und den entsprechenden Sprachchören, alles i.O. für maxator. :roll: (Und darum ging es, um den gesamten Auftritt dieser Fascho-Partei, die das Ordnungsamt und die Polizei so einfach zuließen.)

Fragt sich nur, ab wann für maxator die Grenze erreicht wäre.

Hier mal ein BGH-Urteil aus 2018, da ging es um die "Sharia Police"-Warnwesten. Ich zitiere:
Zum einen ist § 28 i.V.m. § 3 Abs. 1 VersammlG kein Erfolgsdelikt. Die bei der gebotenen restriktiven Auslegung vorausgesetzte suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung muss nicht tatsächlich eintreten. Ausreichend ist vielmehr, dass das Tatgeschehen eine derartige Wirkung erzielen kann. Wenn einzelne mit dem Geschehen konfrontierte Dritte dieses als harmlos einstufen, so mag dies zwar Indizwirkung dafür gewinnen, dass die Aktion nicht geeignet war, den Eindruck einer militanten Durchsetzung ihrer eigenen Meinung durch die einheitlich Gekleideten zu erwecken, schließt aber eine derartige Eignung nicht notwendig aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aktion gerade nicht auf die Personen gerichtet war, die sie tatsächlich wahrnahmen, sondern auf eine Zielgruppe, die das Geschehen eventuell in anderer Weise verstehen konnte.

https://openjur.de/u/2120822.html

Deswegen sprach ich aber auch von "möglichen" und nicht von vollendeten Straftaten. Merkste?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, Wahrnehmugsstörungen. Ich meine aber natürlich nur mögliche Wahrnehmugsstörungen :ugly:

Und wieder ein super Beispiel rausgepickt. Die Ähnlichkeit ist verblüffend.

Zivilrechtlich hatte man auch da zurückgezogen vom DFB kam trotzdem ne ordentlich Strafe:

Dann sollte dieser seltsame dritte Weg wohl in Zukunft weiterhin keine Pyrotechnik in Fußballstadien abfackeln. :LOL:
 
Wie gesagt, Wahrnehmugsstörungen. Ich meine aber natürlich nur mögliche Wahrnehmugsstörungen :ugly:

Und wieder ein super Beispiel rausgepickt. Die Ähnlichkeit ist verblüffend.



Dann sollte dieser seltsame dritte Weg wohl in Zukunft weiterhin keine Pyrotechnik in Fußballstadien abfackeln. :LOL:

Gab es kein Foto mehr wo der III:Weg sich erst aufstellt? Oder warum hast Du nicht so ein Foto bei den Dynamos verwendet.
https://www.imagebanana.com/s/1409/vvXwsOR2.html
Hätte die angebliche "Friedlichkeit" beider Aktionen (z.B. entfernen der Pyrotechnik und Co.) dann doch zu sehr offenbart oder?

Aber ich soll ja nichts mehr über Deine Relativierung von Faschos-Umtrieben schreiben....

Das Du zum BGH-Urteil nichts mehr sagst, war natürlich glasklar gewesen.


edit: Mal ne Frage, wäre das für Dich auch noch im Rahmen des möglichen? Des akzeptablen, des beschützenswerten? (ein Ja oder Nein, reicht mir vollkommen)
https://www.youtube.com/watch?v=HjrgaWcjpKA
Demo gestern in Duisburg - Polizeiaktion bei Fascho-Demo...Keine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bei beiden von dir geprosteten YouTube-Videos die erste Szene genommen. Nochmal: Von dir. :ugly:

Zu deinem erneuten Whataboutism-Anfall: Ich stimme dem Urteil vollkommen zu. Sollte es ein Urteil gegen die Bekleidung bei der Aktion (um die es eigentlich ging) des dritten Weges geben, dann lag ich wohl falsch mit meiner (üvrigens anhand deines YouTube-Links, ich habe mir nichts weiter dazu angeguckt) Einschätzung. Wird es keins geben, liegst wohl du falsch mit deinen "möglichen" Straftaten.
 
Also wenn eine Polizei nicht aktiv wird, dann hat es keine Straftat gegeben? Interessant. Es wird wieder mal das Gesetz gedreht und gewendet wie es halt gebraucht wird oder?

Heißt das dann auch das die "H****r-Leute", die Hitlergrüße aus Duisburg alles ganz konform war, weil die Polizei nicht einschritt? :ugly:

edit wegen den Videos: Sorry das ich Dir nicht mehr Videos liefern konnte direkt von der Demo. Heißt das dann eigentlich auch das erst Straftaten passiert sind wenn es auch dazu Videoaufnahmen gibt? ;)
 
Warum ins lächerliche gezogen? Ich habe Nachfragen gestellt.
Ich könnte auch fragen, da es im Nachgang zu den G20-Aktionen kaum zu Urteilen kam, waren dann die anderen dieser Aktionen alle legitim?

Ich freue mich noch auf Deine Antwort. Mal schauen ob es mehr als dieses herauswinden wird...
 
Jetzt sind wir also schon beim G20-Gipfel angekommen im Whataboutism-Krieg. :ugly:

Wenn du "handeln" willst erstatte Anzeige gegen die Demonstranten und hetz nicht in einem öffentlichen Forum (weiterhin) gegen Polizei und Rechtsstaat.
 
Und das winden geht weiter.
Noch einmal es ging um Deine Darstellung der Dinge und Deine Theorie was ein möglicher Straftatbestand wäre oder nicht.
Du hast behauptet:
Ich stimme dem Urteil vollkommen zu. Sollte es ein Urteil gegen die Bekleidung bei der Aktion (um die es eigentlich ging) des dritten Weges geben, dann lag ich wohl falsch mit meiner (üvrigens anhand deines YouTube-Links, ich habe mir nichts weiter dazu angeguckt) Einschätzung. Wird es keins geben, liegst wohl du falsch mit deinen "möglichen" Straftaten.
Nach dieser These, im Zusammenhang der G20 und wenigen Urteilen, heißt es im Umkehrschluß die Aktionen die dort vorkamen von Linksextremisten, waren keine linksextremistischen Straftaten, denn es gab ja keine Verurteilung. Die Versicherungen werden sich freuen....

Steh doch einmal dazu was Du schreibst, oder reflektiere und bescheinige Dir selbst das diese Form der Argumentation einfach nur sehr naiv war/ist. Denn jede Anzeige gegen Unbekannt wäre dann nämlich keine Straftat. Sondern erst wenn in den Ermittlungsarbeiten ein möglicher Täter gefunden wurde und abgeurteilt wurde...:roll:

oder anders gesagt. In Deutschland war im Jahr 2018 nur 57,7% der Fälle aufgeklärt worden. Das heißt laut Deiner These 42,3% der Straftaten waren allein deswegen keine Straftaten, oder? Sie wurden nicht aufgeklärt->ergo kein Urteil->ergo keine Straftat, laut maxator.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das wollte ich damit sagen: Wenn es keine Anzeige gibt, war es auch keine Straftat :ugly:
Du hast es erfasst. :ugly:

Ich warte derweil weiterhin auf die Anzeige von dir gegen die Demonstranten und das anschließende Urteil :)
 
Aha, na schon mal die erste Korrektur.
Nur Straftaten die gemeldet wurden können Straftaten sein. Oder sind es dann alles Straftaten nur weil sie gemeldet wurden? Da nehme ich doch das beste Beispiel: Messer-Kevin in Leipzig. Der uns am Bahnhof bedrohte, später zuerst verurteilt wurde dann aber doch ohne Strafe blieb, weil er nicht mehr wusste, Messer, e-Zigarette oder Kugelschreiber. Diese Anzeige wurde gemacht, komischerweise wurde er nicht verurteilt. Laut Dir hat er aber nun eine Straftat begangen. Kann es sein das Du die Definition Straftat, Tatverdächtiger, Straftatbestand etc. nicht ganz auseinanderhalten kannst?

Würde ja gerne mal dabei sein, wenn Du Gewalt-/Vergewaltigungsopfer und so gegenübersitzt, die Angst haben davor zur Polizei zugehen oder einfach nur aus Scham nichts machen wollen (z.B. bei häuslicher Gewalt), und Du ihnen das sagst. Hey habt euch nicht so, das waren gar keine Straftaten.:roll:
 
Brauch ich gar nicht unbedingt. Das Ding bekommt schon eine Eigenbewegung: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/„unerträglich-dass-mit-ansage-ein-nazi-fackelmarsch-stattfindet“/ar-AAANRAZ

oder dieser Artikel:https://www.fr.de/politik/viel-kritik-nach-neonazi-aufmarsch-plauen-12244499.html
Interessant die These der Polizei:
„keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war“
Komisch kann wer in Artikel 3 des Versammlungsgesetzes diese Voraussetzung wiederfinden?
Heißt aber auch im Umkehrschluß die Polizei hat sehr wohl die "gleichartige Uniformierung" erkannt, nur nicht verbinden können mit Geschehnissen aus 1933 und Co.
Komischerweise, schwarze Kleidung zeigt natürlich den "schwarzen Block"...oder wie im Text:
In anderen Fällen war das Tragen von Bomberjacken und Springerstiefeln bei Versammlungen als Verstoß gegen das Uniformverbot gewertet worden.

edit: auch extra3 hat mal Maß genommen:
n0225y
 
Zuletzt bearbeitet:
https://img1.img1.de/reddog184ee.jpg

:LOL:

Zu den (lächerlichen) T-Shirts (Quelle ebenso MDR):

mdr schrieb:
Nach Ansicht der Polizei lag keine strafbare Uniformierung vor. Oliver Wurdak, Pressesprecher der Polizeidirektion Zwickau, sagte MDR SACHSEN, es habe bereits höchstrichterliche Entscheidungen dazu gegeben, wann ein entsprechender Verstoß vorliegt und wann eben nicht. Wurdak zufolge waren schon getroffene Gerichtsentscheidungen auf das Geschehen in Plauen anwendbar gewesen. Unter diesen Prämissen habe man das Geschehen betrachtet und kam zu dem Schluss, dass das, was am 1. Mai in Plauen an Verhalten an den Tag gelegt wurde, letzten Endes keinen Verstoß gegen das Uniformverbot im sächsischen Versammlungsgesetz darstellt. Deswegen sei man auch nicht eingeschritten. Wurdak zufolge war sogar ein Staatsanwalt vor Ort, der mit derartigen Delikten beschäftigt ist und dessen Einschätzung ebenfalls in die Bewertung der Lage einging.


Auch sehr interessant: Aussage von reddog:
reddog schrieb:
Dazu natürlich die Pyrotechnik, welcher wie kann es anders sein nur in Sachsen und nur für eine Fascho-Demo gebilligt wurde (jedoch nur für den Anfang, nicht auch wie es dann passierte auch am Ende).

Aber:

mdr schrieb:
Die zuständige Versammlungsbehörde hatte laut Polizei das Abbrennen von Signalfackeln am Anfang und Ende der Versammlung erlaubt, deshalb habe man keine Handhabe gehabt.
 
Zu den (lächerlichen) T-Shirts (Quelle ebenso MDR):
Zunächst einmal, wäre es bei der Quellenangabe toll, wenn Du folgendes berücksichtigt hättest:
1. dies ist eine ANDERE Quelle beim MDR
Link: Fragen & Antworten
Du suggerierst wieder einmal das ich die Quelle nicht eindeutig wiedergegeben habe, in dem Du nicht die neue Quelle preisgibst, sondern es anderen (in dem Fall mich überlässt) dies entweder in meiner Quelle zu finden und/oder selbst die Quelle zu suchen.
2. die Quelle erzählt aber noch mehr
Durch Dein selektives Lesen und hier breit treten, zeigst Du wieder einmal nur eins das Du Dir AUSNAHMSLOS (deswegen kommen ja meist keine Quellen von Dir) selektive Textabschnitte auswählst um einerseits mich zu versuchen bloßstellen...

Denn mit Deinen Smileys/Aussagen zeigst Du ja das es Dir gar nicht allein darum geht aufzuzeigen das es auch andere Meinungen gibt. Nein Du versuchst krampfhaft darzustellen, das ich als EINZIGER die Meinung vertrete. Aber dazu später mehr.

Was erzählt die Quelle mehr? Z.B. die Aussagen des Jochen Rozek, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Leipzig
reine Mitsichführen von Fackeln ... noch keinen Verstoß gegen das sächsische Versammlungsgesetz
hat auch niemand behauptet, sondern es wurde von Beginn an die gesamte Erscheinung der Faschos von den Kritikern kritisiert. Jedoch schreibt er weiter:
Maßgeblich sei das "Gesamtgepräge der Versammlung". Geht von den Versammlungsteilnehmern ein aggressvives, provokatives und die Bürger einschüchterndes Verhalten aus, dann könne die Versammlungsbehörde dagegen einschreiten. Das hänge aber nicht allein am Fackelntragen, sondern gehe einher mit einer Uniformierung, mit Trommeln, mit dem Tragen von entsprechenden Fahnen, mit dem Marschieren im Gleichschritt und ähnlichem mehr. In solchen Fällen habe die Versammlungsbehörde durchaus eine Handhabe, um entsprechende Beschränkungen zu verhängen.

Wer also spricht in der Quelle und wer spricht sich darüber hinaus für eine durchaus "machbare Demo" wie sie vorgestern stattfand, aus.
1. Herr Rolf Keil Landrat des Vogtlandkreises CDU-Landesverband Sachsen (siehe Bildquelle)
Eine Person die vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Faschos kuscht (Biedermänner in Sachsen und speziell der Sachsen-CDU wurden hier ja schon häufig breitgetreten, von mir :) ) Das Teile der CDU mit AfD und Co. weniger Probleme haben, sollte mittlerweile bekannt sein...
Genau diese gerichtliche Auseinandersetzung hätte man einerseits "umgehen" können und/oder dazu nutzen, die "Verantwortung" Richtung Richter zu schieben um eine klare Entscheidung zu haben. Denn diese könnte dann für alle genutzt werden, sowohl von Faschos als auch für andere Demoanmelder.
Wie hätte es man umgehen können. Tja bei linken Demos bzw. linken Gegendemos hat es sich ja in Sachsen schon regelrecht eingespielt die Auflagenbescheide entweder wenige Tage vorher oder gar "Stunden" vorher erst zu erlassen. Damit man keine Zeit hat mehr Gerichte zu involvieren. Hätte man hier ja dann auch umsetzen können. Wie hätte eine gerichtliche Lösung aussehen können. Man hätte dort den kompletten Aufmarsch behandeln können. Und nicht nur die Einzelpunkte. Dazu hätte sich zwar das Ordnungsamt damit mal beschäftigen müssen und auch mal Arbeit betreiben müssen. Aber welcher folgender Punkte wurde bei der Demo und/oder beim Auflagenbescheid nicht erfüllt?

- wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist
Check! - mehrfach bei dem III.Weg vorgekommen, hätte man einbeziehen können zur Sachklärung - z.B. 1.Mai.2016 ab Minute 6:30 wird z.B. dieser Punkt belegt

- wenn die Versammlung die Gewaltherrschaft, das durch sie begangene Unrecht oder die Verantwortung des nationalsozialistischen Regimes für den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen leugnet, verharmlost oder gegen die Verantwortung anderer aufrechnet
Check! - mehrfach bei dem III.Weg vorgekommen, hätte man einbeziehen können zur Sachklärung

- wenn Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft dargestellt werden
-

- wenn die Versammlung gegen Aussöhnung oder Verständigung zwischen den Völkern auftritt
Check! - mehrfach bei dem III.Weg vorgekommen, hätte man einbeziehen können zur Sachklärung

- wenn die Versammlung an einem Ort mit historisch herausragender Bedeutung stattfindet, der an Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft, an Menschen, die Widerstand gegen diese Gewaltherrschaft geleistet haben und an Opfer des Krieges erinnert
Check! - Link: Teile Plauener Geschichte
In der Stadt, aus der vor gut 80 Jahren die ersten Juden deportiert wurden? In der Stadt, in der am 10. November 1938 die Synagoge von Nazis niedergebrannt wurde?
mehr Plauener Geschichte...


Nur scheinbar und das sehen ja auch andere so ( Link1Link2 will man gar nicht dagegen vorgehen. Landratsamtsprecher Heinl:
"wusste am Donnerstag noch nicht einmal etwas von einem Gegenprotest."
Das sagt eigentlich schon viel aus.

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2. Oliver Wurdak - Polizeisprecher Polizeidirektion Zwickau in #sucksen
Es klar das die #sucksen Polizei ihre Herde beschützen will (dies ist ganz bewusst doppeldeutig geschrieben!), ist nicht das erste Mal.
Das sie aber ganz neue "Paragraphen" in deutschen, oder auch speziell im sächsischen Versammlungsgesetz, hineinphantasiert ist schon erschreckend:
"keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war"
Link

Aber damit nicht genug, verlautbart Wurdak noch folgende steile These:
Man kann jetzt tatsächlich nicht ein Blatt Papier hernehmen und dort drei Punkte hinschreiben und sagen, wenn die erfüllt sind oder nicht erfüllt sind, dann ist die Entscheidung so oder so. Sondern man muss wirklich das Gesamtbild in seiner Wirkung tatsächlich bewerten. (...) Das ist durchaus eine schwierige Materie.
Wie lange kann er sich an dieser These halten. Na gefühlsmäßig würde man sagen nicht mehr als 1-2 Leseminuten. Denn im selben Artikel steht dann folgendes. Siehe oben Kleidung nicht in alter Manier, Fackeln wurden angeblich erlaubt, laut Polizei
Es gibt tatsächlich einen Auflagenbescheid, welcher das Abbrennen von Signalfackeln am Anfang und Ende der Versammlung erlaubt.
Ist halt nur blöd, wenn der Landratamtsprecher Heinl, in derselben Quelle zitiert wird:
„Dabei wurden Trommeln und das Entzünden von 16 Fackeln am Anfang der Demo genehmigt“, sagt der Mann vom Amt.
Nun doch nur am Anfang...
Dann die These mit der Kleidung das dies auch noch "historische Bezüge" haben muss. etc. Alles einzelne Punkte die er widersagt das diese "allein", soll wohl eher heißen, "für sich allein" nicht angeblich gereicht hätten die Demo zu untersagen, aufzulösen oder ähnliches.

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Somit haben wir Fürsprecher dieser Fascho-Demo und in dem Ausmaß wie sie stattfand, bei folgenden Gruppierungen/Personen:
- maxator
- die Faschos selbst
"gelungene und kraftvolle Veranstaltung"
kraftvoll = "einschüchternd"? Link
- Landrat im Vogtland in #sucksen Rolf Keiler
- Landratsamtsprecher Vogtland in #sucksen Uwe Heinl
- Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer (FDP) - der schon häufiger mit Wegsehen und so auffällig war Link
- Social Media Team Polizei #sucksen
- Polizeisprecher Polizeidirektion Zwickau in #sucksen, Herr Oliver Wurdak
- polizeiliche Einsatzführer, Polizeioberrat Alexander Beitz mit folgendem Zitat:
Ich freue mich, dass die Umsetzung des auf Deeskalation beruhenden polizeilichen Einsatzkonzeptes gelungen ist und dass der Blick nach Plauen ein friedliches 1. Mai-Geschehen zeigte.
Sehr friedlich regelrecht harmonisch wie da Polizei und Faschos agiert haben. Hitlergrüße zeigen im Beisein der Polizei ist ganz normal in Sucksen Link

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Nun könnte man ja denken, gut angeblich nur dieser ominöse reddog (den es ja nicht gibt im Klamm Forum und der nur auf der klamm-Portal-Seite mal aktiv war vor vielen Jahren) und Reddogg (ich) leiden an diese angeblichen "Wahrnehmungsproblemen".
Klar für den selektiven Leser ... kann das so sein.
Aber wo überall gibt es denn wirklich Kritik deswegen?

- Zentralrat der Juden in Deutschland - Josef Schuster Link
- Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) Link
- SPD Vize-Fraktionschef im Sächsischen Landtag Henning Homann Link
- SPD-Landtagsabgeordnete Juliane Pfeil-Zabel Link
- Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann - u.a. gab es direkt eine Anfrage an den Landtag/an Kretzschi Link Link
- Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt und seine Fraktionskollegin Janina Pfau Link
- CDU-Landtagsabgeordnete Frank Heidan Link
- Sachsens Innnenminister Wöller - wie immer bei ihm muss erst was passieren damit er zumindest heuchelt Link1 Link2
"Klar ist, alle rechtsstaatlichen Spielräume zu nutzen, um rechtsradikale Aufmärsche zu erschweren. Mit Mitteln des Versammlungsrechtes alleine ist dies nur eingeschränkt möglich."
Aha, ganz bestimmt. Wenn man nicht will und es probiert, kann es auch nichts werden. Aber er fordert ja auch:
"Entscheidend ist, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft kommt und sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger konsequent rechten Umtrieben entgegenstellen, um sich für Demokratie und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land einzusetzen."
Aber bitte keine Sitzblockaden, keine Verunglimpfungen gegen die Faschos, ähm "Besorgten", keine Schilder wie in Ostritz etc. Aber ich habe ihn mal trotzdem aufgenommen.
- Staatsrechtlers Christoph Degenhart Link
Link
- Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Leipzig, Jochen Rozek Link
- Amadeu-Antonio-Stiftung Link
- Linken-Landtagsabgeordnete #sucksen Juliane Nagel Link
- Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner Link
- Jürgen Kasek, Bündnis 90/Grüne Link
- BILD-Reporter Frank Selig, und das soll bei der Bild schon was heißen Link

Also allein den ganzen Personen und Organisation willst Du als auch
Wahrnehmungsprobleme
unterstellen? Sehr interessant...Das wiederum war auch der Aufhänger warum ich Dich in der Gruppe der Befürwörter, man sollte wohl eher Unterstützer, eingetragen haben!



Hier noch paar ausländische Quellen, auch alle mit Wahrnehmungsproblemen, oder?
Link 1 Link 2 Link 3 Link 4


Aber maxator scheint so wohl so zu denken und zu sehen:
https://pbs.twimg.com/media/D5i-zwYXoAEZirz.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Somit haben wir Fürsprecher dieser Fascho-Demo und in dem Ausmaß wie sie stattfand, bei folgenden Gruppierungen/Personen:
- maxator
Lüge. Ich finde sowohl die Demo an sich als auch ihren Ablauf scheiße.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lüge. Ich finde sowohl die Demo an sich als auch ihren Ablauf scheiße.
Wie war gleich Deine erste Reaktion auf die Fascho-Demo und meinen Ausführungen dazu?
Ich glaube du leidest wirklich unter Wahrnehmungsproblemen.
Aber ähnlichen wie bei den Rechtsextremisten von der AfD. Man rudert erst zurück/windet sich, wenn der Kontrapart/Argumente zu viel sind. Deswegen hast Du ja auch ganz bewusst auf meine letzten Fragen nicht geantwortet. Was ist denn nun? Haben die Kritiker dieser Fascho-Demo, national wie international auch einfach nur "Wahrnehmungsstörungen"?

Denn winden ist nichts mehr als widerlich und *ekelhAfD*, dazu in bester AfD-Manier!
 
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Ich giess mal bisschen Öl ins Feuer ^^ :

Seid ihr nicht auch der Meinung das eine Demokratie das aushalten muss , Uniformierte Partei oder nicht ? :D