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Ein Gewerbe hast du aber schon, oder?
Erzähl das mal der Arge, du hättest es von Beginn an melden müssen.Also von Strafbarkeit kann hier nicht die Rede sein.
Mehrwertsteuer darfst du dann selbstverständlich nicht ausweisen
Gruß Aru
Aber Achtung: Es könnte Dir passieren, dass die Arge die Einnahme komplett im Monat der Zahlung anrechnet. Wenn die also jetzt 750€ auf einen Schlag zahlen, dann wird die Arge die auch diesen Monat komplett anrechnen.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen Freiberufler, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erziehende Tätigkeit ausüben.
MwSt und Umsatzsteuer ist ein und das Selbe.Meine Frage ist eingentlich ganz simpel. Wie muss diese Rechnung aussehen. MWST.undUmsatzsteuer müssen nicht angegeben werden!?
Muss auf der Rechnung der §19 (1) angegeben werden?
Damit ist auch die Frage nach dem Hinweis auf § 19 UStG beantwortet.[...]
(4) [SUP]1[/SUP]Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt [...]
Man darf JEDE freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) ohne Gewerbeschein ausüben. Man braucht nur für gewerbliche Tätigkeiten (§ 15 EStG) einen Gewerbeschein.Es gibt durchaus freiberufliche Tätigkeiten, die man legal ohne Gewerbeschein ausüben darf. [...]
Vermutlich wird die Firma, für die er tätig war, diese "ordentliche Rechnung" fordern, weil die Firma diese Aufwendungen vermutlich als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung drin haben will.Du schreibst eine simple Quittung über den erhaltenen Betrag. Warum muss es unbedingt eine "Rechnung" sein? Eine Quittung ist deutlich einfacher zu gestalten als eine Rechnung. [...]
Ist sie zwar schon, aber nicht deshalb. Es geht hier nicht um eine Steuerbefreiung.Damit ist auch die Frage nach dem Hinweis auf § 19 UStG beantwortet.
Und was lässt Dich vermuten, dass das mit einer Quittung nicht ginge?Vermutlich wird die Firma, für die er tätig war, diese "ordentliche Rechnung" fordern, weil die Firma diese Aufwendungen vermutlich als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung drin haben will.
Die Beantwortung muss ich dann wohl überlesen habenIst sie zwar schon, aber nicht deshalb. Es geht hier nicht um eine Steuerbefreiung. [...]
Wenn Dienstleistungen von einem Unternehmer (was HAM hier ja ist) an einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, verlangt das Finanzamt eine ordnungsgemäße Rechnung.[...] Und was lässt Dich vermuten, dass das mit einer Quittung nicht ginge?