Neue Internetpräsenz erstellen - Volljährigkeit Pflicht?

Und wo steht das in §110 des BGB?
Wörtlich nirgends. Die Rechtsprechung hat bei wiederkehrenden Leistungen aber entschieden, dass diese von §110 BGB nicht erfasst werden.

Der Jugendliche soll seine Verpflichtungen aus seinem Geld bestreiten. Kann er bei einem Abo oder einem Domainvertrag aber nicht sicher, da die Höhe seiner zu erbringenden Leistung insgesamt gar nicht feststeht.

Also: Er darf zwar eine CD für 20 Euro kaufen, er darf aber keinen Hosting-Vertrag über 0,99 Euro pro Monat schliessen. Beim ersten steht die Summe mit fix 20 Euro fest, beim zweiten eben nicht.

Marty

Nachtrag zum Nachlesen: https://www.verbraucherrechtliches....ph-bei-internet-abo-fallen-irrelevant/?cp=all
 
Wenn ich z.B. meine Website beaufsichtigen bzw. beitreiben würde und die Doamin inkl. Hostingplatz ist auf meine Eltern angemeldet würde das doch gehen, oder? 8)