Wörtlich nirgends. Die Rechtsprechung hat bei wiederkehrenden Leistungen aber entschieden, dass diese von §110 BGB nicht erfasst werden.Und wo steht das in §110 des BGB?
Der Jugendliche soll seine Verpflichtungen aus seinem Geld bestreiten. Kann er bei einem Abo oder einem Domainvertrag aber nicht sicher, da die Höhe seiner zu erbringenden Leistung insgesamt gar nicht feststeht.
Also: Er darf zwar eine CD für 20 Euro kaufen, er darf aber keinen Hosting-Vertrag über 0,99 Euro pro Monat schliessen. Beim ersten steht die Summe mit fix 20 Euro fest, beim zweiten eben nicht.
Marty
Nachtrag zum Nachlesen: https://www.verbraucherrechtliches....ph-bei-internet-abo-fallen-irrelevant/?cp=all