Steuer Minijob / Aushilfe usw

ruebi

Well-known member
24 April 2006
12.459
1.007
Mal eine Frage.

Ein Arbeitgeber hat für seine festangestellten Arbeitnehmer ein Arbeitzeitkonto da kann er den Mitarbeitern Minus aber auch Plusstunden sammeln lassen bzw er entscheidet darüber.
Das bedeutet das ein Mitarbeiter (40 Stunden angestellt im Monat) mal mehr Tage im Monat arbeitet und in manchen Monaten weniger. Immer je nachdem wie was los ist.

Nun gibt es ja die 400 euro Jobs. Wie ist es da da ja die Aushilfen brutto gleich netto bekommen hat ja der Arbeitnehmer nd der Arbeitgeber einen steuerlichen Vorteil.
Darf der Arbeitgeber da die Aushilfe die ja nur eine begrenzte monatliche StundenAnzahl eingeteilt ist nämlich 400 euro durch stundenlohn, ein paar monate wie eine 40 stunden kraft einteilen und dann mehrere monate zuhause lassen und ihm teotzdem die 400 euro jeden monat überweisen?

Ist das rechtlich ok?
 
Mal eine Frage.

Ein Arbeitgeber hat für seine festangestellten Arbeitnehmer ein Arbeitzeitkonto da kann er den Mitarbeitern Minus aber auch Plusstunden sammeln lassen bzw er entscheidet darüber.
Das bedeutet das ein Mitarbeiter (40 Stunden angestellt im Monat) mal mehr Tage im Monat arbeitet und in manchen Monaten weniger. Immer je nachdem wie was los ist.

Nun gibt es ja die 400 euro Jobs. Wie ist es da da ja die Aushilfen brutto gleich netto bekommen hat ja der Arbeitnehmer nd der Arbeitgeber einen steuerlichen Vorteil.
Darf der Arbeitgeber da die Aushilfe die ja nur eine begrenzte monatliche StundenAnzahl eingeteilt ist nämlich 400 euro durch stundenlohn, ein paar monate wie eine 40 stunden kraft einteilen und dann mehrere monate zuhause lassen und ihm teotzdem die 400 euro jeden monat überweisen?

Ist das rechtlich ok?

Wo kein Kläger...

In einer Druckerei, wo ich vor 8(!) Jahren gejobbt habe, wurde es genauso gehandhabt.

Die "Überstunden" wurden auf einem Handzettel geführt und entsprechend auf die Folgemonate verteilt, wenn dort Lücken entstanden sind. Dabei wurde aber auch geschrieben, dass ich dort tatsächlich arbeiten war.

Ich gehe davon aus, dass die Lohnzahlung damals nicht rechtens war, sonst hätte man ja offiziell ein Ü-Konto geführt.

Inwieweit sich seit damals etwas geändert hat, weiß ich nicht.

Ich empfehle dir aber einfach beim Steuererater nachzufragen, der wird wohl mehr Ahnung davon haben. Um evtl. Nachförderungen der Sozialkassen zu vermeiden, sollte man vllt. auch die 25 Euro ausgeben und sich dort fachlich beraten lassen.

Mfg
 
Um evtl. Nachförderungen der Sozialkassen zu vermeiden,

Warum willst du eine NachFÖRDERUNG vermeiden ?!?:LOL:

Ein MOnat arbeiten und dann halbes Jahr pausieren geht mE nicht. Es gab aber früher eine Regelung,d ass man 2 MOnate voll verdienen konnte und dann trotzdem keine Steuern zahlen musste, wenn man ind er Gesamtsumme unter 12x400 € blieb, weiß aber nicht, ob es das noch gibt.

Bei meinem Studentenjob in der DIakonie wurden Stunden monatlich gerechnet und gezahlt, auch einmal "Mehrstunden" bzw. Wenigerstunden, allerdings musste am Ende des JAhres auf die Jahressumme geachtet werden.
 
Warum willst du eine NachFÖRDERUNG vermeiden ?!?:LOL:

Ein MOnat arbeiten und dann halbes Jahr pausieren geht mE nicht. Es gab aber früher eine Regelung,d ass man 2 MOnate voll verdienen konnte und dann trotzdem keine Steuern zahlen musste, wenn man ind er Gesamtsumme unter 12x400 € blieb, weiß aber nicht, ob es das noch gibt.

Bei meinem Studentenjob in der DIakonie wurden Stunden monatlich gerechnet und gezahlt, auch einmal "Mehrstunden" bzw. Wenigerstunden, allerdings musste am Ende des JAhres auf die Jahressumme geachtet werden.

Da ich heute ein ähnliches Thema hatte beim Steuerberater: Ein eindeutiges NEIN auf die Eingangsfrage. Max. 4 Wochen am Stück Mehrarbeit, wobei eine unvorhergesehene! Vertretung (z.B. Krankheitsfall eines Angestellten) zwingend notwendig ist. Auftragsspitzen dürfen damit nicht abgefangen werden.

Das ist die Rechtslage. Wie man diese zerrt und schiebt bleibt jedem selber überlassen.