Das sollte sie (wohl) selbst im Beisein einer 2.Person machen.muß sie eigentlich die kasse zählen oer machen das die Filialleiter oder sonst wer!?
Allerdings sollte auf den letzen beiden Wochenkassenberichten jeweils die Differenz von 50,-€ u erkennen sein.
Dieser müsste mE bei einer Verhandlung vor Gericht als Beweismittel vorzeigbar sein.
Auch ich kann nur zum Anwalt raten.