Meine Frau hat ein Problem ( Arbeit )

muß sie eigentlich die kasse zählen oer machen das die Filialleiter oder sonst wer!?
Das sollte sie (wohl) selbst im Beisein einer 2.Person machen.
Allerdings sollte auf den letzen beiden Wochenkassenberichten jeweils die Differenz von 50,-€ u erkennen sein.
Dieser müsste mE bei einer Verhandlung vor Gericht als Beweismittel vorzeigbar sein.

Auch ich kann nur zum Anwalt raten.
 
also wenn man mal googelt findet man ja auch erschreckendes. im notfall wendet euch ma anne oertliche tageszeitung, vielleicht sind da ja n paar leute zu bewegen :roll:
 
So wie sich das anhört hätten die auch das berühmte "Fass ohne Boden" verdient...das sind ja Methoden :-? ich wünsche euch viel Glück!
 
Hallöchen alle zusammen,aslo da es hier ja um mich geht möchte ich jetzt gerne was dazu sachen und einige sachen stellen.

Also es ist richtig das ich am Donnerstag genau 50,- zu viel in der Kasse hatte, aber ich hatte am Freitag NICHT 50,- Minus in der Kasse, sondern meine Kollegin hatte den Tresor gezählt und da fehlten dann 50,-. So und am Montag war dann die Bezirksleiterin im Laden und hatte mich ins Büro gerufen. Dort sprach sie mich auf die die 50,- die im Tresor fehlten an und ich erklärte ihr wie es am Donnerstag und am Freitag gewesen war.

Geklaut habe ich die 50,- natürlich nicht, denn sowas habe ich nicht nötig, wo sie nun abgeblieben sind weiß der Geier ich aber nicht.

So nun war ich heute auch beim Arbeitsgericht und habe dort alles erledigt und warte nun ab, denn in 2 Wochen erst werde ich einen Termin für eine Gütlicheeinigung bekommen und dann werden wir sehen.

Ich oder Herby wir werden oder natürlich auf dem laufenden halten.
 
Bei uns im Käseblatt stand da heute auch was drüber drin. Vorallem trifft es meistens die, die noch nicht so lange dort arbeiten. Hast du dir denn den Vertrag durchgelesen oder wurde dir nicht alles was denn Vertrag betrifft erzählt?

Wünsch dir auch viel Glück :)
 
Mein Gefühl ist das man Sie halt nur dort raushaben wollte ( aber auf diese Art ? ).

Du triffst den Nagel auf den Kopf !!

Genau das ist Schlecker art, dieses ist aber mehrfach bereits Gerichtsbekannt !!
Vor 2-3 Wochen kam da mal was im Fernsehen drüber.

Schlecker musste bereit auch wegen dieser vorgehensweise Strafe bezahlen.

Ich kann nur dazu raten so schnell als möglich zu einem Anwalt zu gehen der sein Fachgebiet im Arbeitsrecht hat und unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
 
Hallöchen, auch für den Anwalt kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen, das hängt natürlich vom Einkommen ab...das wichtigste ist jedenfalls die Einspruchsfrist beim Arbeitsamt wahrzunehmen um Zeit zu haben ;)...und ab zum Anwalt
 
ich drücke euch auf jedenfall die daumen, daß es gut ausgeht. glaube dir, daß du das geld nicht genommen haben wirst. sonst hättest du den überschuss ja auch wohl kaum gemeldet ;-)
 
So nun ist Stand der Dinge wiefolgt:

Heute war Sie beim Amtsgericht und die Klageschrift lautet so:



KLAGE

vor dem Arbeitsgericht Hamburg
mit dem Antrag:

1. Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 18.09.07 fortbesteht.

2. Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungstatbestände aufgelöst ist.

3. Der Klägerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen.


Begründung:

Die am xx.xx.xx geborene, ledige Klägerin ist seit dem 01.04.2007 im Betrieb der Beklagten als Verkäuferin tätig.
Die Beklagte beschäftigt in der Regel mehr als zehn in Vollzeit tätige Arbeitnehmer ausschlieslich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Die Klägerin erziehlte ein Bruttoeinkommen in Höhe von € xxx,xx monatlich bei einer xx Stunden Woche.

Die Klägerin erklärt, dass sie ausschließlich und vereinbarungsgemäß in Hamburg für die Beklagte tätig gewesen ist, und macht daher die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Hamburg gemäß § 29 ZPO als Ort der Erfüllung geltend.

Am 03.09.2007 wurde der Klägerin mitgeteilt, dass aus dem Tresor € 50.00 fehlten. Der Klägerin wurde vorgeworfen, diesen Geldbetrag entnommen zu haben. Dafür hatte die Beklagte allerdings keinen Nachweis und keinen Grund, dies anzunehmen. Bisher zeigte sich die Klägerin als zuverlässige und ehrliche Arbeitskraft.
Die Klägerin erklärt, dass sie nichts entwendet hat. Für sie würde auch gar kein Grund bestehen, einen Diebstahl zu begehen. Vielmehr ist die Kägerin sehr froh darüber, einen festen Arbeitsplatz bei einem so großen Unternehmen zu haben.

Dies teilte sie der Beklagten mit, allerdings schenkten sie den Ausführungen der Klägerin keine beachtung. Vielmehr sollte sie mit in das Büro der Beklagten gehen. Dort wurde ihr ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den sie unterzeichnen sollte. Die Beklagte führte an, dass die Klägerin bei Nichtunterzeichnung sowieso eine Kündigung erhalten würde.

Die Klägerin fühlte sich sehr unter Druck gesetzt und ungerecht behandelt. Die Klägerin ist mit Ihren jungen XX Jahren noch zu neu und unerfahren in beruflichen Dingen und konnte die Konsequenzen eines solchen Aufhebungsvertrages nicht abschätzen.

Es ging ihr aufgrund der Vorwürfe sehr schlecht und Sie war verunsichert. Die Klägerin wurde durch den Vorwurf des Diebstahls und der Vorlage des Aufhebungsvertrages überrumpelt. Aufgrund einer Kurzschlussreaktion unterzeichnete sie letztendlich diesen Vertrag.

Weiterhin fühlte sich die Klägerin in der Situation psychisch bedroht und wollte der unangenehmen Situation möglichst schnell entweichen, deshalb konnte die Klägerin nicht in Ruhe nachdenken, was sie durch die Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrages veranlasst.

Erst in den nächsten zwei Tagen beruhigte sich die Klägerin insoweit, um festzustellen, dass es ein Fehler war, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Daraufhin informierte sich die Klägerin nach ihren weiteren Möglichkeiten und beschloss, gerichtlich gegen die Aufhebung der Arbeitsverhältnisses vorzugehen.

Eine Abmahnung wurde der Kläger seitens der Beklagten nicht erteilt.

Die Klägerin ficht somit Ihre Willenserklärung aus dem Aufhebungsvertrag vom 03.09.2007 an.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Beklagte versucht, die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen. Somit beantragt die Klägerin, festzustellen dass ds Arbeitsverhältniss fortbesteht.

Da zu befürchten steht, dass sich die Beklagte bis zu einem etwaigen Kammertermin auf weitere Beendigungstatbestände berufen wird, wird vorsorglich ein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt.
Die Klägerrin beantrag, dass ihr Prozesskostenhilfe bewilligt wird, da sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse icht in der Lage ist, diese selber zu tragen.

Die Klage bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg und wird nicht mutwillig betrieben.




Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben.




MFG Herby ;)


Edit danke Rotpopler :yes:
 
super, so und nicht anders gehört es sich

Das mit der Prozesskostenhilfe wollte ich gerade vorschlagen, damit kann sie auch einen Anwalt nehmen. Sie ist in dem Sinne mittellos.
Noch ein Tipp für das Arbeitsamt.
Widerspruch einlegen und auf die Klage verweisen. Damit ruht meist das Verfahren bis eine Entscheidung getroffen wurde.

Falls ihr nu wirtschaftliche Engpässe habt, geht zur örtlichen ARGE oder wie das bei euch heisst. Nehmt die Unterlagen vom Arbeitsamt mit, die Klageschrift und beantragt vorläufige Unterstützung zum Leben. Zwar wird dein Einkommen berücksichtigt aber es ist nötig um später Zuschüsse für Heizkosten und so weiter zu bekommen. Auch eine Befreiung von der GEZ ist möglich wenn sie die Geräte vorher auf ihren Namen angemeldet waren oder ihr jetzt unter das Existenzminimum fallt.
Die Arge holt sich später das Geld vom Arbeitsamt zurück. Was viele nicht wissen- die Kosten für Versicherungen Krankenkasse und private Haftpflichtversicherungen werden auch von der ARGE berücksichtigt, wenn die Versicherung schon vor der Bedürftigkeit bestand. Ansonsten haben die ein Beratungspflicht, auch gibt es in größeren Städten Hilfevereine die einem recht wertvolle Tipps geben.

Hoffe das es gut für euch ausgeht und ihr bald einen neuen Job habt
Denkt bitte auch an das Arbeitszeugnis...
 
So gestern noch Post bekommen vom Arbeitsgericht mit dem Gütetermin.

Der ist am 20.09.07 um 11:30 Uhr

Schnell Urlaub genommen für den Tag und nun lasse ich mich mal überraschen :yes:

MFG Herby


( PS ich halte Euch auf dem laufenden )
 
Passe beim Arbeitszeugniss auf die "Geheimsprache" auf !
ggf. gegen das Arbeitszeugniss erneut Klagen ( 3 Wochen frist ! )

Die wollen sowieso erst in 2 - 4 Wochen eines zuschicken, also nach der Verhandlung.

Das lasse ich dann von meiner Mutter erstmal prüfen ( die ist im Betriebsrat bei der Fa Montblanc ) und sollte da was nicht OK sein wird auch das passieren mit Klage Nr 2 ;)

Die werden sich noch wundern da die wohl gedacht haben mit meiner Frau können die alles machen :mrgreen: Falsch gedacht aber das werden die noch erkennen :ugly: