Mehrwertsteuersatz Druckerei

rumbos

Klamm Urgestein
ID: 1405
L
29 Mai 2006
11
5
Hi Leute,
ich habe da mal ne ernsthafte Frage. Mal gesetzt den Fall ich will eine informative Broschüre oder Zeitung entwerfen und diese dann kostenlos verteilen (das ganze durch Anzeigen gesponsort). Welchen Mehrwertsteuersatz würde mir dann die Druckerei berechnen. 19% Mehrwertsteuer oder den ermäßigten Satz von 7% Mehrwertsteuer. Falls 7% MwSt unter welchen Vorraussetzungen. Bin euch jetzt schon mal für jeden Tip dankbar.

rumbos
 
Die Druckerei erbringt dann eine sonstige Leistung und die sind (soweit nicht explizit steuerbefreit) immer mit dem normalen Steuersatz belastet.

Was würde dich eigentlich davon abhalten bei der Druckerei anzurufen und nach dem Preis zu fragen? Wenn du - wie ich jetzt mal annehme - nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, wirst du dich eh nur für den Bruttobetrag interessieren und dabei (bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter) macht es für dich auch keinen Unterschied mehr, wie viel Umsatzsteuer dabei ist.
 
Was würde dich eigentlich davon abhalten bei der Druckerei anzurufen und nach dem Preis zu fragen? Wenn du - wie ich jetzt mal annehme - nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, wirst du dich eh nur für den Bruttobetrag interessieren und dabei (bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter) macht es für dich auch keinen Unterschied mehr, wie viel Umsatzsteuer dabei ist.

Weil es erst einmal eine hypotetische Frage war. Nun kommen wir mal zu dem realen Hintergrund. Mit anderen Mitstreitern geben wir, zusammen mit einem Verein, alle drei Monate eine kostenlose Informationsbroschüre (Kulturkalender) herraus. Und da fiel mir auf, dass auf den Rechnungen der Druckerei immer 19% MwSt berechnet wurden. Und obwohl der Verein, in dessen Namen wir ja handeln, nicht Vorsteuerabzugsdberrechtrigt ist, macht es einen enormen Unterschied ob ich bei knapp 4000 € brutto
19% oder 7% MwSt zahle.
Aber ich denke mir auch, dass 19% korrekt sind. Denn die Druckerei erbringt ja eine Dienstleistung und die werden nun mal nicht mit dem ermäßigten Steuersatz berechnet.

rumbos
 
Da würde ich aber auf jedenfall nocheinmal kurz mit der Druckerei sprechen.
Ggf. ist Euer Verein ja auch gemeinnützig (?) und Euer Kulturkalender klingt für mich als erstes eher nach "Kultur" als Kommerz.

Unser Verein hat z.B. vor kurzem eine Jubiläumszeitschrift drucken lassen und mit der Erklärung der Gemeinnützigkeit (oder wie der Wisch vom Finanzamt heisst) hat uns der Drucker dann auch nur die 7% berechnet.
Er hat uns aber vorher darauf hingewiesen, dass nicht zuviel Werbung enthalten sein darf.

Gruß,

Jabba
 
Das halte ich ehrlich gesagt für ziemlich falsch. Ich muss zwar meine Aussage noch etwas erweitern: Sonstige Leistung werden generell nicht mit dem ermäßigten Steuersatz belegt, außer sie sind explizit im §12 aufgeführt. Der Normalfall für den ermäßigten Steuersatz ist dann über den Verweis auf Anlage 2 für Lieferungen dort aufgeführter Güter.

Wenn man sich den §12 anschaut, gibt es aber keinen Punkt, der den Fall auffangen würde. Absatz 2 Nummer 8 bezieht sich auf Leistungen der/von/durch Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen blabla, nicht aber Leistungen, die an diese Körperschaften erfolgen.

Wenn man sich irgendwie rauswinden kann und eine Lieferung aus dem Druck machen kann (was ich ausschließe, da hier individuell für den Kunden produziert ist und schließlich nicht Papier und Farben geliefert werden, sondern in ganz besonderer Weise auf das Papier gebrachte Farbe) und sich wirklich irgendwas in der Anlage 2 fände, das das dann auffangen würde, dann könnte es 7% geben.
Wenn man irgendwas im §4 fände, das das auffangen würde, wäre es ganz steuerfrei - halte ich spontan auch für unwahrscheinlich, habe jetzt aber keine Lust mich da in die Tiefen zu wühlen.