Hm,
die hätten ihn aber doch darauf hinweisen könnnen, dass es keine AGB`s gibt?
Ne, das halte ich für ein Gerücht, und dann auch noch durch mehrere Anwälte?
Die wird er wohl bald brauchen
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Hm,
die hätten ihn aber doch darauf hinweisen könnnen, dass es keine AGB`s gibt?
Ne, das halte ich für ein Gerücht, und dann auch noch durch mehrere Anwälte?
Lieber mache ich MazuGe ganz dicht und melde mit MazuGe Vergleich an !!!!

Es ist eine Schande, einen Mailer derartig zu verrunzen.
Da hat sich der Webbi einen guten Ruf über Monate und Jahre erarbeitet und innerhalb von 4 Wochen ist er kaputt. Der neue Webbi sollte sich wirklich schämen.
Ich weiß, ich lebe in einer Traumwelt![]()
Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) wurde im März 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Aber ein Verstoss gegen das TMG ist es trotzdem.Übrigens hat er nicht nur den Datenschutz missachtet sondern auch noch ganz dolle gegen das TDDG verstossen. Dieses könnte sehr Teuer werden , die Höchststrafe ist bei Fünzigtausend Euro gesetzt.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
4. (Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
Richtig, da geht es aber nur darum, dass dies ohne Zustimmung nicht erlaubt ist. Natürlich darf man in die AGB einen Passus schreiben, dass mit Zustimmung des Vertragspartners die Leistung geändert werden darf.Hi Marty,
ich glaube aber , daß da §308 Absatz 4 auch noch berücksichtigt werden muß.
Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) wurde im März 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Aber ein Verstoss gegen das TMG ist es trotzdem.