und was willst du mir damit sagen?
das ich den schritt noch nicht gegangen bin, und das es an den user liegt, mit mir kann man normal reden.
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und was willst du mir damit sagen?
das ich den schritt noch nicht gegangen bin, und das es an den user liegt, mit mir kann man normal reden.
naja ich behaupte mal.das sich jeder rechtsanwalt kaputtlacht wenn du ihm die lizenz entziehen willst
Ok, dieser NL ist etwas unvollständig formuliert, aber das es das Geschenk mehrfach gibt, steht auch nicht da und kann auch nicht einfach reininterpretiert werden. Da sollte man nachfragen.Du kauft im wert von 50 mio klammlose im shop ein und bekommst danach eine Gutschrift im wert von 45 mio.
Das ist nicht möglich. Es gibt immer welche, die irgendwas falsch oder nicht verstehen (erleben wir hier mehrmals täglich)Er haette sein Angebot ordentlich formulieren sollen, das es fuer jedermann verstaendlich ist.
Sicherlich nicht, aber hier siehst du ja selbst das Problem: AuslegungssacheDenn haetten andere das Angebot auch so verstanden wie geschrieben, haette es verdammt teuer fuer ihn werden koennen
Das ist nicht möglich. Es gibt immer welche, die irgendwas falsch oder nicht verstehen (erleben wir hier mehrmals täglich)
Es ist inhaltlich unvollständig, das ist richtig. Daraus kannst du dir aber sicherlich keine rechtlich bindenden Ansprüche ableiten.
Alternativ lass dich beraten von einem Fachmann ( Fachanwalt für Vertragsrecht z.B.).
Genau, Irrtum vorbehalten. Und warum stellst du die Seite dann einem schwarzen Schaf gleich? Da stand nicht "je" oder "pro", da stand "eine" Gutschrift.Schon einmal was von Irrtuemer vorbehalten oder solche Aussagen gehoert?
Wohl echt schade jetzt, das wir deine fachmännische Meinung nicht wirklich teilen.chrystall schrieb:Was meint ihr dazu? Ich bin gesapannt auf eure Meinung!
chrystall schrieb:und nun halt dich aus meinen Anglegenheiten raus, ok !
chrystall schrieb:ihr seid wohl alle beide nicht ganz echt![]()
Wenn du keine anderen Meinungen aktzeptieren kannst oder willst, dann frag auch nicht danach.chrystall schrieb:Kann geschlossen werden, soviel Unfug auf einen Haufen muss ich mir nicht antun!
Genau, Irrtum vorbehalten. Und warum stellst du die Seite dann einem schwarzen Schaf gleich? Da stand nicht "je" oder "pro", da stand "eine" Gutschrift.
@chrystall: Im BGB gibt es für so etwas Auslegungsregeln.§§ 133 und 157 lege ich Dir ans Herz. Und Deinem Anwalt auch.
Ich lese aus dem Angebot auch, das man nur einmal die Gutschrift bekommt.
Und wie Witti schon schrieb, man hätte vorher nachfragen können.
@chrystall:
Anderen drohen und sie beleidigen kannst du doch auch, also warum bekommst du dann nicht vorher den Mund auf und fragst nach, wie es gemeint ist???
Aber ist wahrscheinlich nicht deine Sache, etwas nachzufragen. Dann lieber wird hinterher rumgemotzt.
Und ja, ich glaube Max, wenn er sagt das du ihn massiv beleidigt und bedroht hast. Weil das ist deine Art. Nur das sowas Kindergartengetue ist, das scheinst du noch nicht bemerkt zu haben.
Du machst dich mit deinem Verhalten nur lächerlich.
~Eine Kulazzahlung von weiteren 40 mio Shopguthaben hast du wegen dem Fehler bekommen, dieses Shopguthaben hast du auch in Anspruch genommen, also hast du das Angebot von mir angenommen. ~