Hallo, ich lese hier grade das es Lose zum Tageszins von 5 % gibt ?
was passiert wenn er diese nicht zurückzahlen kann/will ? wollt ihr die Gegen Geldwert einklagen ?
wenn ja wie wollt ihr einen Richter hier dran vorbeibugsieren ?
In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.
§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Ich stelle es mir schwierig vor, Geld für die Einlage und die entgangenen Lose (Zinsen) zu bekommen bei diesen Zinssätzen.
Hat da schon jemals einer tatsächlich Geld bekommen mit rechtskräftigem Urteil ? ( ich rede jetzt nicht von ner Mahnung oder einer EV, sondern von einem richterlichem Urteil )
ZAR
was passiert wenn er diese nicht zurückzahlen kann/will ? wollt ihr die Gegen Geldwert einklagen ?
wenn ja wie wollt ihr einen Richter hier dran vorbeibugsieren ?
In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.
§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Ich stelle es mir schwierig vor, Geld für die Einlage und die entgangenen Lose (Zinsen) zu bekommen bei diesen Zinssätzen.
Hat da schon jemals einer tatsächlich Geld bekommen mit rechtskräftigem Urteil ? ( ich rede jetzt nicht von ner Mahnung oder einer EV, sondern von einem richterlichem Urteil )
ZAR