Losezinsen, Wucher, Mahnungen etc.

Auenzar

Well-known member
ID: 27783
L
30 April 2006
179
12
Hallo, ich lese hier grade das es Lose zum Tageszins von 5 % gibt ?

was passiert wenn er diese nicht zurückzahlen kann/will ? wollt ihr die Gegen Geldwert einklagen ?

wenn ja wie wollt ihr einen Richter hier dran vorbeibugsieren ?




In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.

§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Ich stelle es mir schwierig vor, Geld für die Einlage und die entgangenen Lose (Zinsen) zu bekommen bei diesen Zinssätzen.

Hat da schon jemals einer tatsächlich Geld bekommen mit rechtskräftigem Urteil ? ( ich rede jetzt nicht von ner Mahnung oder einer EV, sondern von einem richterlichem Urteil )

ZAR
 
@Auenzar

Erkläre doch mal, welche Zwangslage von den Verleihern ausgenutzt wird. Eine Begründung, warum der Schuldner in diesem Geschäft unerfahren ist, wäre auch ganz interessant. Wo bitte ist denn ein Mangel an Urteilsvermögen, bzw. die Willensschwäche des Schuldners zu erkennen? Bei der Menge an geliehenen Losen bei mehreren Verleihern dürfte es schwer sein, Absatz 2 des §138 BGB durchsetzen zu können und nicht jeder Verleiher hat seine Lose zu 5% Tageszins verliehen ;)
 
@Auzenzar

Erkläre doch mal, welche Zwangslage von den Verleihern ausgenutzt wird. Eine Begründung, warum der Schuldner in diesem Geschäft unerfahren ist, wäre auch ganz interessant. Wo bitte ist denn ein Mangel an Urteilsvermögen, bzw. die Willensschwäche des Schuldners zu erkennen? Bei der Menge an geliehenen Losen bei mehreren Verleihern dürfte es schwer sein, Absatz 2 des §138 BGB durchsetzen zu können ;)

naja - wer zu 5% Tageszins leiht - dem ist ein gewisses Maß an mangelndem Urteilsvermögen durchaus zu unterstellen :mrgreen:

smile
 
@Auenzar

Erkläre doch mal, welche Zwangslage von den Verleihern ausgenutzt wird. Eine Begründung, warum der Schuldner in diesem Geschäft unerfahren ist, wäre auch ganz interessant. Wo bitte ist denn ein Mangel an Urteilsvermögen, bzw. die Willensschwäche des Schuldners zu erkennen? Bei der Menge an geliehenen Losen bei mehreren Verleihern dürfte es schwer sein, Absatz 2 des §138 BGB durchsetzen zu können und nicht jeder Verleiher hat seine Lose zu 5% Tageszins verliehen ;)

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Ich denke das alleine ist schon mal Grund genug, oder ?

also wenn 1800% jährlich das nicht sind weis ich auch nimmer weiter.

Es geht mir auch nicht drum die Leute die sich Lose leihen freizusprechen, mich interessiert vielmehr ob das schon mal jemand durchgezogen hat ?

Denn nur ein Mahnbescheid ( auch wenn er gerichtlich ist ) sagt ja nicht viel aus und ich brauche einfach nicht zu zahlen bis es zum Prozess kommt.

Ich denke mal, da liegt mal der Haken für die Verleiher.

ZAR
 
Mal noch ganz kurz dazu Cybo (sry):

Auenzar du meinst wohl, nur weil bei Geld 5% extremer wucher sind sind sie das bei Losen auch oder was??? Die Loseinflation übersteigt die GEldinflation ein ganz kleines bisschen... und außerdem geht es hier um Überziehungszinsen. Die sind überall ein wenig wucher...

So. Wenn dir das nicht reicht, mach ich gerne im Talk mit dir weiter.
 
Macht nichts, ich höre mir eben noch die Mathevorlesung zu Ende an und dann verschiebe ich alles mal in einen allgemeinen Diskussionsthread. (Das hier wird dann rausgelöscht)
 
Denn nur ein Mahnbescheid ( auch wenn er gerichtlich ist ) sagt ja nicht viel aus und ich brauche einfach nicht zu zahlen bis es zum Prozess kommt.

ZAR


omg!

wenn du dem mahnbescheid net wiedersprochen hast(so hat sich das angehört) dann hat der verleier einen gültigen schuldtitel,er kann dir dann den gerichtsvolzieher schicken und dir das leben 30 jahre lang zur hölle machen!
als da wären taschen und lohn/gehaltspfändung auch renten usw!
 
omg!

wenn du dem mahnbescheid net wiedersprochen hast(so hat sich das angehört) dann hat der verleier einen gültigen schuldtitel,er kann dir dann den gerichtsvolzieher schicken und dir das leben 30 jahre lang zur hölle machen!
als da wären taschen und lohn/gehaltspfändung auch renten usw!

oder einfach kurz Privatinsolvenz anmelden.. 7 jahre etwas ärmlich leben.. und dann hat man keine sorgen mehr ;)

bevor ich sowas mache, muss der losepreis aber ordentlich steigen.. (lohnt jka gar nich).. da müsste man sich ja schon 500 mrd leihen und verticken und das geld beseiteschaffen....

lol
naja
jedem sein thread.. dies ich nich meiner denk ich ma..
LG
 
Nun hör aber mal auf....ja......:ugly:



???

Lese Dir mal die ganzen Abuse Teile durch und lese mal was die meisten Schuldner immer als erstes versuchen " Aufschub zu bekommen " Und Dich schätze ich genauso ein und dazu stehe ich auch ;)




Was ??? Darf ich in meiner Sig keine Lose verkaufen ? :-?
 
Privatinsolvenz ist eine feine Sache für Leute, die wirklich Probs haben. Und von wegen, ein paare Jährchen "etwas ärmlich leben": Hat man einen Job, ist alles über der Pfändungsgrenze weg. Das Verfahren will Bezahlt werden und zu Beginn darfst Du dich völlig nackisch vor dem Insolvenzverwalter machen. Alle vermögensgegenstände etc etc. jedes noch so kleine Sparbuch, Versicherung etc pp Ach ja, nicht zu vergessen: in den 7 Jahren kann man sich alles, was mit einer Schufaabfrage zu tun hat abschminken (Handy, Wohnung, Telefonanschluss .... )

Ergo: Wer den Tipp gibt, wegen Loseschulden Privatinsolvenz zu machen lebt fern der Realität.

fossiebaer

PS: @Auenzar ich galube Losetoni ist gerade dabei so was vor Gericht richtig einzuklagen. Diverse andere Verfahren wurden aber schon vorher eingestellt, weil die Schuldner einem Vergleich zugestimmt oder die Forderung in Bar bezahlt haben.
5% Tageszinsen sind wahrscheinlich wirklich etwas heftig, aber im 'normalen' Rahmen erhobene Zinsen von 1-3% sind auf Klamm marktüblich und dadurch greift der §138 BGB nicht.
Ausbeutung einer Zwangslage wäre, wenn User A einen Verleihthread hat und dort zu 2% Tageszinsen anbietet - User B ist bekannt für seine ausstehenden Schulden und fragt bei User A nach Kredit - User A verleiht ihm nur für 6%, wohlwissend dass User B sonst keinen Kredi mehr bekommt und das Angebot annehmen muss, weil er sonst Repressalien (welcher Art auch immer) von anderer Seite zu befürchten hat.
 
war auch mehr scherzhaft gemeint.. ich denke nich das sich das privat insolven zeug hierfür lohnt.. oder sonst was...
wie gesagt is für leute mit richtig problemen....
LG
 
@ fjs
sorry, dann habe ich Dein ;) falsch gedeutet und schließe Dich aus dem Kreis derjenigen "fernab der Realität" ausdrücklich aus!

Gruß
fossiebaer
 
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