Lizenzumschreibungen

Was an meinem geschriebenen "wirksam einbezieht" hast Du nicht verstanden, ich erkläre es Dir gerne noch einmal. Wenn man etwas wirksam in einen Vertrag einbezieht, dann ist das gültiger Vertragsbestandteil. "Wirksam einbeziehen" heisst natürlich, dass die Klausel vor dem Vertragsschluss beiden Seiten bekannt war.

Aber Du hast bisher hier in dem Thread x-mal behauptet, solch eine Klausel liesse sich gar nicht wirksam einbeziehen, weil sie so oder so ungültig wäre. Und jetzt merkst Du, dass Du was Falsches erzählt hast und versuchst auf Nebenschauplätze auszuweichen.

Das wäre auch nicht "wirksam einbezogen".

Auch wieder Quatsch. Es muss vor dem Kauf beiden Seiten als Vertragsbestandteil bekannt sein.

Marty



Ja, deswegen schrieb ich ja, dass es eben VOR dem Kauf sichtabr sein muss

war etwas unglücklich ausgedrückt
ich wollte dir nichts widerlegen, weil es ja richtig war, nur es eben nochmals explizit dazuschreiben

ich bin bisher hier auch immer nur vno den hier üblichen Verkaufsmethoden ausgegangen, also einfacher Thread, keine Lizenz gepostet oder einfacher Losescripteshop, ebenfalls keine Lizenzen gepostet

und darauf bezogen sind solche Klauseln dann eben unwirksam

das chuone es mittlerweile anders macht, zeigt, dass er gelernt hat, weil er es eben früher nicht gemacht hatte und dann auf eine Umschreibung bestand und sogar eine Umschreibungsgebühr

also, soweit habe ich was dazugelernt, dass man das einschränken kann, aber eben nur insoweit, als dass mit dem vertragspartner das eben vorab erörtert werden muss und dem Vertragspartner auch entsprechend einsehbar vorliegt
 
gut ist jetzt auch egal, ich hatte das schon immer gesagt, dass man das machen kann mit der umschreibung und auch einer gebühr - oder es sogar ganz ablehnen kann. du meintest immer , dass es grundsätzlich nicht möglich ist.

es mag sein dass ich vorher, ich rede jetzt von den alten sachen vor jahren - nicht 100% rechtsgültig war, aber davon rede ich auch gar nich - es geht nur um die neuen sachen.

wie auch immer, ich denke du hast es jetzt verstanden - und brauchst eben nicht ständig sagen, meine lizenzbestimmungen seien ungültig.
und warnen brauch man da auch niemanden - es macht wohl kaum umstände kurz ne mail zu schreiben , um bescheid zu sagen - dass Mister X jetzt X gehört.

vielleicht macht man daraus nen ankündigungsposting oder als erweiterung bei den "lizenztypen" für den lose4 bereich, damit jeder weiß dass es möglich ist und dass die leute ihre lizenzbestimmungen posten soll(t)en wenn sie was verkaufen
 
Nun gehts schon wieder los...

https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1201945&postcount=261

Nun ist es bekannt, vorher weiß ich es nicht, ob was in der Lizenz dazu stand, sonst ist es ja (anscheinend) eh nichtig. Kenn die Lizenz nicht und kann es nicht beurteilen, aber es scheint zumindest so.....

steht nirgends was von lizenzbestimmungen.. also gibt es keine
wie das gesetz dazu aussieht wenn was verkauft ohne zu schreiben was man verkauft weiß ich nicht .. im urheber steht aber im zweifel ist es kein nutzungsrecht ... also vielleicht alle rechte oder so ;)
aber ich würde mir eh nie sowas kaufen - was einfach zusammen geklatscht wurde und der eine slot genauso aussieht wie der andere und der snowie winter unter win durchdreht und unix 5 - 15 sekunden brauch um die jpcombo zu finden
 
das beste und bisher größte Beispiel dazu war der Microsoft-Prozess

Essenz ist, dass der Bundesgerichtshof bei jeglicher Software zugesichert hat, sofern der Verkaufende alle bestehenden Kopien löscht, darf er es verkaufen, da ihm mit einem Kauf (nicht MIETE!) ein Eigentumsübergang nach BGB ereilt hat

auf gut deutsch, der Progger kann verlangen, was er will, ein Recht wegen nicht erfolgter Umschreibung eine Lizenz zu entziehen hat er nicht!

nach dem in Deutschland für alle in Deutschland tätigen Handelnden gültigen Gesetzen erfolgt entweder ein Kauf, dann mit vollem Eigentumsübergang (Eigentumsvorbhalt nur bis zur vollständigen Bezahlung möglich!)
oder Miete / Leasing, dann zeitlich begrenzt

das sind die zwei Optionen, die das deutsche Recht hier anbietet

auch wenn ein Chuone daherkommt und gemäß Urheberschutzgesetz etwas anderes aufweisen will, dass ist nänlich vollkommener Schwachsinn

einmalig vergebene Lizenzen sind weg, das ist Pech ...
Verkauft ist verkauft, es erfolgt ein Eigentumsübergang und ab da an kann der Progger in die Röhre schauen, denn melden muss ich mich bei ihm nicht, warum auch?!

Scripte sind keine meldepflichtigen Einrichtungen, das Softwarepatent ist glücklicherweise in Deutschland vom Tisch, und in den USA sind wir noch nicht
jeder, der nach Deutschland Scripte verkauft, ob per Download, eMail oder CD-Versand, der muss das deutsche Recht akzeptieren, dh, er muss sich dem deutschen Recht beugen, nicht das deutsche Recht seinen Vorstellungen

Das bezieht sich aber alles nur auf die OEM-Versionen wo der Verkauf ganz untersagt werden sollte. Es is aber auch so das wenn ich mich mit dem Key nicht 2x anmelden/registrieren kann (ohne das der alte Inhaber bescheid gibt).

Desweiteren besteht in Deutschland das Recht das der Käufer den Verkauf verbieten darf (wenn die Software nur per Download angeboten wird, bestes Beispiel ist SAP)

Es is halt nicht das gleiche wie mit nem Haus, Auto oder nem anderem Gegenstand diese kan man nicht mit "Strg+C" und "Strg+V" kopieren. oder wie Kopiert man sein Auto !? Zumal wenn ich mein Auto verkaufe, muss ich dies auch den Ämtern sagen und der Neukäufer muss sich auch neue Papiere holen. Das hat da alles seine Ordnung.

Zumal wende ich mich auch nie an den alten Inhaber sondern immer an den neuen Inhaber und sage: "Hey wo hast du deine Lizenz her."
 
Es is halt nicht das gleiche wie mit nem Haus, Auto oder nem anderem Gegenstand diese kan man nicht mit "Strg+C" und "Strg+V" kopieren. oder wie Kopiert man sein Auto !? Zumal wenn ich mein Auto verkaufe, muss ich dies auch den Ämtern sagen und der Neukäufer muss sich auch neue Papiere holen. Das hat da alles seine Ordnung.

Das hört sich logisch an. Nach so einer Erklärung hab ich gesucht. Danke. :mrgreen:
 
Ich finde das Beispiel mit den Autos passt überhaupt nicht, denn dem Autohersteller ist es sch.... egal wer mit der Kiste fährt!
Und die Zulassungsstelle arbeitet garantiert nicht im Auftrag der Autohersteller, sondern für die Sicherheit und Einhaltung der STVO und STVZO!