Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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Was an meinem geschriebenen "wirksam einbezieht" hast Du nicht verstanden, ich erkläre es Dir gerne noch einmal. Wenn man etwas wirksam in einen Vertrag einbezieht, dann ist das gültiger Vertragsbestandteil. "Wirksam einbeziehen" heisst natürlich, dass die Klausel vor dem Vertragsschluss beiden Seiten bekannt war.
Aber Du hast bisher hier in dem Thread x-mal behauptet, solch eine Klausel liesse sich gar nicht wirksam einbeziehen, weil sie so oder so ungültig wäre. Und jetzt merkst Du, dass Du was Falsches erzählt hast und versuchst auf Nebenschauplätze auszuweichen.
Das wäre auch nicht "wirksam einbezogen".
Auch wieder Quatsch. Es muss vor dem Kauf beiden Seiten als Vertragsbestandteil bekannt sein.
Marty
Ja, deswegen schrieb ich ja, dass es eben VOR dem Kauf sichtabr sein muss
war etwas unglücklich ausgedrückt
ich wollte dir nichts widerlegen, weil es ja richtig war, nur es eben nochmals explizit dazuschreiben
ich bin bisher hier auch immer nur vno den hier üblichen Verkaufsmethoden ausgegangen, also einfacher Thread, keine Lizenz gepostet oder einfacher Losescripteshop, ebenfalls keine Lizenzen gepostet
und darauf bezogen sind solche Klauseln dann eben unwirksam
das chuone es mittlerweile anders macht, zeigt, dass er gelernt hat, weil er es eben früher nicht gemacht hatte und dann auf eine Umschreibung bestand und sogar eine Umschreibungsgebühr
also, soweit habe ich was dazugelernt, dass man das einschränken kann, aber eben nur insoweit, als dass mit dem vertragspartner das eben vorab erörtert werden muss und dem Vertragspartner auch entsprechend einsehbar vorliegt