News Kraft: Ausforschung deutscher Steuerfahnder wäre «Sauerei»

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 01.05.2017 um 15:57:24 Uhr veröffentlicht:
Kraft: Ausforschung deutscher Steuerfahnder wäre «Sauerei»
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Köln (dpa) - Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat die mutmaßliche Ausforschung deutscher Steuerfahnder durch einen Schweizer Spion verurteilt. «Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal», sagte die SPD-Politikerin bei einer DGB-Kundgebung zum Tag der Arbeit in Köln. «Das ist eine Sauerei.» Die Bundesanwaltschaft hatte den 54 Jahre alten Schweizer festnehmen lassen, weil er dringend verdächtig sei, seit Anfang 2012 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein.
 
Jeder schützt halt seine Interessen so wie er es für nötig hält.
Früher wären illegale Beweismittel (weil Sie entgegen geltendem Recht [Bankengeheimniss] erworben wurden/ entstanden sind ) einfach nicht zugelassen worden. Aber da der deutsche Staat ja extra deswegen das Gesetz geändert hat, sind solche illegalen Mittel erlaubt.
Wobei sich auch hier die Frage stellt ob es nicht doch eine "illegale Raubkopie" ist und man als betroffener dagegen eine Millionen Forderung an den Staat stellen darf, so wie die Musik- oder Film- Industrie die ja eigentlich für alles was man auf einen Datenträger kopiert mit dem erwerb des selbigen ENTLOHNT wird (Zwangsabgabe für Datenträger).
 
Jeder schützt halt seine Interessen so wie er es für nötig hält.
Früher wären illegale Beweismittel (weil Sie entgegen geltendem Recht [Bankengeheimniss] erworben wurden/ entstanden sind ) einfach nicht zugelassen worden. Aber da der deutsche Staat ja extra deswegen das Gesetz geändert hat, sind solche illegalen Mittel erlaubt.
Ursprünglich hat man sich schlicht und einfach darauf berufen, dass der Diebstahl der Daten im Ausland passierte - also von der deutschen Justiz nicht zu bearbeiten ist. Wenn Schweizer in der Schweiz Daten ihres schweizer Arbeitgebers klauen, geht das keinen deutschen Richter etwas an. Eine andere Frage ist, ob deutsche Behörden diese Daten ANKAUFEN dürfen.
Wobei sich auch hier die Frage stellt ob es nicht doch eine "illegale Raubkopie" ist und man als betroffener dagegen eine Millionen Forderung an den Staat stellen darf, so wie die Musik- oder Film- Industrie die ja eigentlich für alles was man auf einen Datenträger kopiert mit dem erwerb des selbigen ENTLOHNT wird (Zwangsabgabe für Datenträger).
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Daten waren und sind ja nicht zur Veröffentlichung bestimmt und unterliegen keinem Urheberrecht. Es handelt sich um einen Fall von Diebstahl, Verstoß gegen Datenschutz und Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu steht, dass diese Daten Beweis für weitere schwere Gesetzesverstöße darstellen - sowohl bei uns als auch in der Schweiz.