Kleingewerbe anmelden, und dann ?

marius001

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8 Mai 2007
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Hallo Liebe User,

ich bin schon sehr lange am überlegen, ein kleinunternehmen zu Gründen, und frage mich nun was dort auf mich alles zukommen würde.

es soll wirklich nur ein kleiner nebenverdienst sein, den ich da versteuern will..

Explizit interresiert mich, ob man sich da extra versichern muss (zurzeit bei der DAK, bei meiner Mutter mitversichert)..

Was zählt eigentlich als "kleinunternehmen" und was für kosten kommen da auf einen zu ?

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet (=

lg, Marius
 
jap, die Seite habe ich auch schon gefunden beim Googlen, trotzdem thx (=

Mhh aber die Fragen die ich habe wurden dort mehr oder weniger nicht beantwortet.. ist es überhaupt notwendig ein Kleingewerbe anzumelden, bei niedrigen Beträgen, wenn ja bis zu welchen ?
 
steht auch auf der Seite:

Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.

Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht übersteigen...

Also wenn du nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst kannst du dich nach der Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden. Kannst aber auch ganz normal eine Gewerbe anmelden.

Hängt halt davon ab was du machen möchtest.
Wenn du z.B. viel Ware einkaufst und weiterverkaufst würde ich dir nicht zu einem Kleinunternehmen raten, auch wenn du unter den 17.500 Umsatz bleibst.

Machst du aber z.B. Webdesign würde ein Kleinunternehmen ausreichen. Hängt aber auch da bissel von ab was für Kunden man hat. Privat oder Geschäftskunden. Zumal als Webdesigner bestimmt auch als Freiberufler arbeiten kann. Bin mir da aber nicht 100% sicher.

Am besten ist eh, wenn man bei seinen Steuerberater einfach mal nachfragt.

DadyCool




DadyCool
 
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Okay, aber dann weiß ich halt immer noch nicht was genau da auf mich zu kommt, wegen Krankenversicherung und so weiter..
 
[...] ich bin schon sehr lange am überlegen, ein kleinunternehmen zu Gründen, und frage mich nun was dort auf mich alles zukommen würde. [...]
Erstmal solltest du klären, ob deine selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Bei der Einordnung könnte dir vielleicht diese Seite helfen.

[...] es soll wirklich nur ein kleiner nebenverdienst sein, den ich da versteuern will.. [...]
Dazu kann ich dir die Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum Thema "Existenzgründung" empfehlen.

[...] Explizit interresiert mich, ob man sich da extra versichern muss (zurzeit bei der DAK, bei meiner Mutter mitversichert) [...]
Die DAK sagt zum Thema Familienversicherung folgendes:
Die Familienversicherung ist nicht möglich,
wenn der Angehörige Gesamteinkommen hat, das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße; 2008= 355,00 EUR) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 400,00 EUR monatlich.

[...] Was zählt eigentlich als "kleinunternehmen" und was für kosten kommen da auf einen zu ? [...]
Wer zu den Kleinunternehmern zählt regelt der § 19 Umsatzsteuergesetz
Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) [SUP]1[/SUP]Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [...]
Bei den Kosten kommt es darauf an, was du für eine Tätigkeit machen willst. Das Unternehmen an sich kostet nichts, jedoch könnte es erforderlich sein einer Innung oder Kammer beizutreten, und dann wären dafür Beiträge zu entrichten.
 
Also wenn du nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst kannst du dich nach der Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden. Kannst aber auch ganz normal eine Gewerbe anmelden.

Hängt halt davon ab was du machen möchtest.
Wenn du z.B. viel Ware einkaufst und weiterverkaufst würde ich dir nicht zu einem Kleinunternehmen raten, auch wenn du unter den 17.500 Umsatz bleibst.

Ich würde dir zu zu einem Kleinunternehmen raten. Was für ein Schwachsinn? Das stimmt nur, wenn du absichtlich Verlust machen möchtest. Wenn du viel Ware einkaufst, bekommst du die Vorsteuer zurück, musst aber Umsatzsteuer ausweisen und an den Staat weiterleiten. Da du aber die Ware logischerweise teurer verkaufst, um Gewinn zu machen, ist die Umsatzsteuer im Regelfall höher als die Vorsteuer und du zahlst drauf. Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine einfache Buchhaltung (und keine doppelte wie beim normalen Gewerbe) und eine Einkommensüberschussrechnung am Ende des Jahres.

Gründe für das normale Gewerbe können hohe Anschaffungskosten sein. Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. Wenn ein gewerblicher Kunde Lose kauft, kann er, wenn du Mwst. ausweist, die Steuer zurückbekommen. Dafür wird dein Preis aber auch logischerweise höher liegen als, wenn er die Lose von einem Privatkäufer kauft.

Du bist bis zu 350 EUR Einkommen/Monat familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. DAK. Du darfst 2 Monate mehr als 350 EUR/Monat verdienen, musst aber im Durchschnitt unter 350 EUR/Monat liegen.

An Kosten kommen 20 EUR für die Gewerbeanmeldung. Bisher ist bei mir nichts anderes an Kosten gewesen.
 
[...] Da du aber die Ware logischerweise teurer verkaufst, um Gewinn zu machen, ist die Umsatzsteuer im Regelfall höher als die Vorsteuer und du zahlst drauf. [...]
Man zahlt nicht drauf! Die Kleinunternehmerregelung soll lediglich eine Erleichterung für Unternehmer mit geringen Umsätzen sein. Aber die Umsatzsteuer wirkt sich nicht auf seinen Gewinn aus.

[...] Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine einfache Buchhaltung (und keine doppelte wie beim normalen Gewerbe) und eine Einkommensüberschussrechnung am Ende des Jahres. [...]
Was ist denn ein normales Gewerbe, bzw. was wäre denn ein unnormales Gewerbe? Als Kleinunternehmer unterliegt man grundsätzlich keiner Buchführungspflicht, weder einer einfachen noch einer doppelten. Und wenn man erstmal die im § 141 (1) Nr. 1 und Nr. 4 Abgabenordnung genannten Grenzwerte zur Buchführungspflicht übersteigt, dann überschreitet man bei weitem die Umsatzgrenzen des § 19 Umsatzsteuergesetz und kann damit die Vereinfachung für Kleinunternehmer nicht mehr in Anspruch nehmen.

[...] Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. [...]
Wenn man überwiegend gewerbliche Kunden hat, kann die Option zur Umsatzsteuer schon sinnvoll sein. Da die Kunden dann selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen, können sie die beim Erwerb der Ware gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abrechnen.

[...] Wenn ein gewerblicher Kunde Lose kauft, kann er, wenn du Mwst. ausweist, die Steuer zurückbekommen. Dafür wird dein Preis aber auch logischerweise höher liegen als, wenn er die Lose von einem Privatkäufer kauft. [...]
Nur wenn der Preis eines gewerblichen Verkäufer mit ausgewiesener Umsatzsteuer um exakt den Betrag des Umsatzsteuersatzes höher ist, als der Preis eines Kleinunternehmers/Privatverkäufers ohne ausgewiesener Umsatzsteuer, dann ist es für den gewerblichen Käufer gewinneutral. Ansonsten wirkt sich jede Preisabweichung für den gewerblichen Käufer gewinnverändernd aus.
 
Man zahlt nicht drauf! Die Kleinunternehmerregelung soll lediglich eine Erleichterung für Unternehmer mit geringen Umsätzen sein. Aber die Umsatzsteuer wirkt sich nicht auf seinen Gewinn aus.

Natürlich wirkt sich das aus. Kann auch sein, dass wir beide daran vorbeireden. Ich gehe vom Fall aus, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, hat er sehr warscheinlich Nachteile. Wenn du die Möglichhast, nutzt sie. Beispiel: 1000 EUR inkl. 7% Mwst. Ausgaben Ware, du bekommst 65,42 EUR Vorsteuer zurück. Du verkaufst die Ware für 1500 EUR inkl. 7% Mwst. Das heißt, du zahlst 98,13 EUR an den Staat. Der Gewinn beträgt: 467,29 EUR. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, kaufst du für 1000 EUR ein und verkaufst für 1500 EUR und hast einen Gewinn von 500 EUR.

Auf den Rest äußer ich mich zu der Uhrzeit nicht aus, bin ich zu faul für.
 
Wenn du den Preis der Ware erhöhst, dann erhöht sich natürlich auch der Gewinn. Du hast in deinem Beispiel sowohl den Einkaufspreis, als auch den Verkaufspreis der Ware um 7% erhöht, folglich hat sich auch dein Gewinn um 7% erhöht. (467,29 + 32,71 = 500,00)

Ein Beispiel ohne zusätzlich Preiserhöhung sieht so aus:
Du kaufst Ware für 1.000 Euro ohne USt ein und verkaufst sie wieder für 1.500 Euro ohne USt. Dann hast du einen Gewinn von 500 Euro.
Nun kaufst du die Ware für 1.070 Euro inkl. 7% USt ein und verkaufst sie wieder für 1.605 Euro inkl. 7% USt. Dann kannst du die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 70 Euro als Vorsteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer von 105 Euro anrechnen und zahlst damit 35 Euro an das Finanzamt. Und in deiner Gewinnermittlung steht nun 1.500 Euro Betriebseinnahme abzüglich 1.000 Euro Betriebsausgabe und das macht einen Gewinn von 500 Euro.

Es ist also tatsächlich so, dass die Umsatzsteuer sich nicht auf den Gewinn auswirkt.
 
Und wenn Du Kunden hast, die mit Umsatzsteuer rechnen, dann kaufen die deutlich lieber bei jemanden, der 1.600 Euro mit ausgewiesenen 19% verlangt als bei jemanden, der 1.500 Euro mit Kleinunternehmerregelung verlangt.

Marty
 
Nun kaufst du die Ware für 1.070 Euro inkl. 7% USt ein und verkaufst sie wieder für 1.605 Euro inkl. 7% USt. Dann kannst du die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 70 Euro als Vorsteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer von 105 Euro anrechnen und zahlst damit 35 Euro an das Finanzamt. Und in deiner Gewinnermittlung steht nun 1.500 Euro Betriebseinnahme abzüglich 1.000 Euro Betriebsausgabe und das macht einen Gewinn von 500 Euro.

Das heißt aber gleichzeitig, dass die Ware für den Kunden teurer wird, damit mein Gewinn gleich bleibt oder findest du 1605 oder 1500 EUR besser als Käufer?

@Marty: In diesem Beispiel wären es 7%. Ja, das wären dann also die gewerblichen Kunden, bei den es kein Unterschied macht, aber wenn man Privatkäufer hat, ist es für die doch teurer, die bekommen die Vorsteuer nicht wieder und ich muss gleichzeitig den Preis anheben, damit ich den gleichen Gewinn hab.
 
Das heißt aber gleichzeitig, dass die Ware für den Kunden teurer wird, damit mein Gewinn gleich bleibt oder findest du 1605 oder 1500 EUR besser als Käufer? [...]
Es kommt auf den Kunden an! Eine Privatperson wird natürlich auf den Preis schauen und die Umsatzsteuer interessiert diese nicht die Bohne. Aber ein Unternehmer interessiert die Umsatzsteuer sehr wohl und da wäre es ihm bei egal, ob er 1.500 € ohne USt oder 1.605 € inkl. 7% USt für die Ware bezahlt. Da die Umsatzsteuer für ihn als Unternehmer nur ein durchlaufender Posten ist und sich eben nicht auf seinen Gewinn auswirkt.

[...] Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. [...]
[...] Ja, das wären dann also die gewerblichen Kunden, bei den es kein Unterschied macht [...]
Schön das du nun verstanden hast, warum es für einen Kleinunternehmer, der überwiegend gewerbliche Kunden hat, sinnvoll sein kann zur Umsatzsteuer zu optieren. ;)
 
Ich hab es auch schon vorher verstanden und ich änder nichts an meiner Meinung. Nö, wo ist es denn sinnvoll. Macht für ihn doch kein Unterschied.

Es kommt auf den Kunden an!

:roll: Das hab ich doch schon geschrieben, wenn du den Beitrag nochmal liest ab "@Marty".

Ich halts nochmal fest:

  • Privatperson: Wie wir sehen, damit unser Gewinn bleibt, ists für die Privatperson teurer
  • gewerblicher Kunde: spielt keine Rolle für den gewerblichen Kunden, weil er seine Steuer wiederbekommt
Lass dich nicht verwirren und mach es dir nicht schwer, nehm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und gut ist. Abgesehen davon, geh ich mal davon aus, dass du eh keine gewerbliche Kunden hast und selbst wenn, spielts für die keine Rolle, zahlen selben Preis. Nur die Privatkäufer müssen draufzahlen, damit du denselben Gewinn hast und damit hat es, egal, was nun Jacky wieder schreibt, die Umsatzsteuer indirekt Einfluss auf deinen Gewinn. Das haben wir doch am Beispiel super gesehen, der Preis war nämlich auf einmal höher für den Privatkäufer (dass es beim gewerblichen Kunden egal, ist mir auch klar). Wenn wir nämlich nun den Preis lassen wollen, um konkurrenzfähig bleiben zu wollen, sinkt der Gewinn.

Wir werden uns im Kreis drehen, du bist von deiner Meinung entschlossen und ich von meiner.
 
[...] Nö, wo ist es denn sinnvoll. Macht für ihn doch kein Unterschied. [...]
Bei dem Beispiel, welches du falsch dargestellt hast und ich mir erlaubt habe zu berichtigen, gibt es für einen gewerblichen Käufer auch keinen Unterschied. Aber wenn du dir vielleicht das Beispiel von Marty noch mal anschaust, dann wirst du feststellen, dass es normalerweise eben doch einen Unterschied macht.

[...] :roll: Das hab ich doch schon geschrieben, wenn du den Beitrag nochmal liest ab "@Marty". [...]
Sorry, aber bei dir blickt man einfach nicht mehr durch. Du springst vom Unternehmer zur Privatperson und wieder zurück. Vielleicht solltest dich einfach mal entscheiden, welche Sichtweise du nun betrachten möchtest. Die des Unternehmers, oder die der Privatperson (=Endverbraucher).

Zu dem nachfolgenden Absatz sag ich jetzt mal lieber nichts. :mrgreen:

[...] Wir werden uns im Kreis drehen, du bist von deiner Meinung entschlossen und ich von meiner.
Wir drehen uns nicht im Kreis, sondern du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Anfangs hast du versucht meine Aussage, dass sich die Umsatzsteuer nicht auf den Gewinn des Unternehmers auswirkt, mit einem fehlerhaften Beispiel zu wiederlegen. Nachdem ich deine Preiserhöhung, mit der du die Gewinnerhöhung nachweisen wolltest ;), korrigiert habe, fingst du plötzlich mit der Auswirkung für Privatperson an. Und nun springst du wieder zurück zum Unternehmer und das sich die Umsatzsteuer nun "indirekt" :think: auf seinen Gewinn auswirkt, obwohl hier in diesem Thread ein Beispiel ist, welches dir zeigt das dem nicht so ist. Und das ist auch nicht "meine Meinung", sondern einfach eine wirtschaftliche Tatsache!
:arrow: klick
:arrow: klick

Da ich nicht weiß, ob du dir die Links auch tatsächlich anschauen wirst, versuche ich es hier jetzt noch ein letztes mal. :pray:

Kunde = Privatperson = Endverbraucher:
Die Umsatzsteuer wird vom Endverbraucher getragen, so dass sich diese unmittelbar auf den Preis, den der Endverbraucher zahlen muss, auswirkt. Beim Endverbraucher wirkt sich also die Umsatzsteuer direkt auf seine Geldbörse aus.

Unternehmer (Achtung: ein gewerblicher Käufer ist KEIN Endverbraucher sondern immer noch Unternehmer!):
Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer nur ein durchlaufender Posten. Da er die Umsatzsteuer dem Endverbraucher in Rechnung stellt und die von ihm als gewerblicher Käufer bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt wieder bekommt. Somit kann sich die Umsatzsteuer überhaupt nicht auf seinen Gewinn auswirken.
 
Somit kann sich die Umsatzsteuer überhaupt nicht auf seinen Gewinn auswirken.

dann erhöhen wir die Umsatzsteuer für Unternehmen mal ums dreifache und schauen was passiert: er muss seine (Brutto)Preise erhöhen -->verkauft deshalb weniger -->sein Gewinn schrumpft

auch 19 % wirken sich auf den Gewinn aus weil er schon dadurch weniger verkauft als bei 0 %
 
Zuletzt bearbeitet:
@Loshai
In deinem Beispiel wirkt sich die Umsatzsteuer auch nicht auf den Gewinn des Unternehmers aus, sondern nur das Verhalten der Verbraucher. Die Umsatzsteuer ist gewinneutral, egal welcher Steuersatz gerade gilt.
 
@Loshai
In deinem Beispiel wirkt sich die Umsatzsteuer auch nicht auf den Gewinn des Unternehmers aus, sondern nur das Verhalten der Verbraucher. Die Umsatzsteuer ist gewinneutral, egal welcher Steuersatz gerade gilt.

es wirkt sich auf das Verhalten der Verbraucher und damit auf den Gewinn aus.... wenn ich das eine vom anderen trenne und sage es wirkt sich nur auf das Verhalten der Verbraucher aber nicht auf den Gewinn aus dann geht das an jeder Realität vorbei, weil das eine nurmal direkt abhängig vom anderen ist

in der Realität ist die Umsatzsteuer nicht gewinnneutral
 
Je nach dem wo du wohnst, kann der Kreis/Verbandsgemeinde/Wasauchimmer Müllgebühren von dir verlangen.

Ich hatte schon beide Fälle - an einem Standort musste ich zahlen an einem anderen nicht (obwohl ich außer bisschen Papiermüll sonst keinen produziere).