Kleine Frage zum Thema "Gewerbeschein" für einen Shop

booy

www.BonusBude.de
ID: 145787
L
25 April 2006
1.231
65
Hallo,
Da ich vorhab einen Shop mit dem Zahlungssystem "Euro" zu eröffnen, würd mich
mal Interessieren ob man dafür ein Gewerbe beantragen muss und ich dafür
Steuern zahlen müsste ?
Es gibt ja diesen einen Shop, ich weiß jetzt leider nicht wie der heißt aber der wird
ziemlich oft verwendet und benutzt das Klamm-Design, dazu gibt es ein Addon
bei dem man per Paypal zahlen kann. Muss man dafür kein Gewerbeschein besitzen?
Mein Shop sollte bisschen Größer werden und auch per Überweisung und Paypal laufen.

Liebe Grüße
Freddy:D
 
Gewerblich ist, wenn es regelmäßig und mit Gewinnabsicht betrieben wird.. ist bei dir der Fall -> Gewerbeschein ;)

Dass etliche wannabe-Shopbetreiber das nicht machen, ist ihr Problem, falls da das Finanzamt drauf stößt - mach du es besser^^
 
Gewerblich ist, wenn es regelmäßig und mit Gewinnabsicht betrieben wird.. ist bei dir der Fall -> Gewerbeschein ;)

Dass etliche wannabe-Shopbetreiber das nicht machen, ist ihr Problem, falls da das Finanzamt drauf stößt - mach du es besser^^

Dito. Und so ein Gewerbeschein ist nicht wirklich teuer. Bei uns kostet es um die 13 €, wird in den meisten Gemeinden auch so sein. Da Einzigste was wirklich dann stresst, ist, dass du dann zwei Jahre lang jeden Monat deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt schicken musst.
Aber was gutes hat es auch: Bekommst von der IHK Zeitschriften, Flyer von anderem Firmen, jetzt besonders in der Weihnachtszeit: Geschenke von Geschäftskunden :ugly:

Also kurz und knapp: Für dein Vorhaben brauchste den Schein.

MfG
gh0strider
 
Hab mich jetzt mit dem Ordnunbgsamt der Stadt Herne, wo ich gemeldet bin erkundigt
und herrausgefunden, dass dieser Schein 20€ kostet.
Jetzt habe ich noch eine Frage und zwar wie läuft das dann mit den Steuern, also müsste ich dann einmal im Monat zum Rathaus fahren und immer nachweisen wie viel ich eingenommen habe ?
Weil die meinten, dass ich nach §14 unter einem Nebengewerbe falle und dies wohl bisschen anders geregelt wird.

Liebe Grüße
 
Hmmm...ich habe das Gewerbe auch nebenbei...
also nach der Anmeldung bekommste dann Post vom FA (Finanzamt) mit den ganzen USt Voranmeldungen für die ganzen zwei Jahre.

Die bitten dich dann für den jeweils letzten Monat den Bogen ausgefüllt an sie wieder zurück zu schicken. Kommt drauf an was du machen willst, ist aber nicht wirklich viel zum Ausfüllen.
 
Ich bin auch seit einiger Zeit selbstständiger Unternehmer und kann dir dazu folgendes sagen:

Wann du deine Einnahmenüberschussrechnung (so nennt sich das bei einem Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung) einrechen musst, richtet sich nach deinem Umsatz. Wenn es nur ein paar hundert Euro im Jahr sind, reicht es einmal im Jahr. Wenn es mehr ist, vierteljährlich oder monatlich. Ich meine die Grenze liegt z.Z. bei >800 EUR die an Steuer anfallen würden.

Darin schreibst du einfach formlos deinen Umsatz und alle durch gewerbliche Zwecke entstandenen Unkosten (Gewerbeanmeldung, Webspace für deinen shop, evtl Spritkosten usw.)
Die Differenz ist dann dein Gewinn und dieser ist Steuerpflichtig. (maximal 48%, i.d.R. ca 30%)
 
Oh, apropo einnahmenüberschussrechnung: kann ich da die Ausgaben für Preise von Gewinnspielen, die ich im Rahmen des Gewerbes [als Sonderaktion wg. Weihnachten] abhalte, auch abziehen?