Nene, das ist eure Art, wir stellen hier die Thesen auf, verletzen hier die Rechte, also werden wir hier sicher nicht woanders Links posten .. nene ..
Wenn ich hier einen Link poste, dann muss ich Klamm das Nutzungsrecht daran übertragen. Ich habe aber doch gar kein Eigentum an dem Link, kann also auch kein Nutzungsrecht übertragen, siehe Urheberrechtslinkgesetz. Also kann ich hier keinen Link posten.

Außerdem: hier gilt das Hausrecht
Die Rechte Deines Hauses sind mir egal, solange Du mein Recht auf eine gestörte Persönlichkeit nicht verletzt.... ähm, mein Recht auf eine Persönlichkeit nicht störst, meinte ich.

Marty
geändert am 31.07.2010 15:17 Uhr, Grund: zurück aus der Zukunft
 
Wobei diese Geschickte sehr unglaubwürdig klingt .. es gab gleich mehrere Anwälte, die die Firma deswegen anschrieben?!
Normalerweise vertritt nur einer (oder eine Kanzlei) die Rechte ...

Und ok, ich habe das Spiel hier, er sieht MJ ähnlich, aber auch nur ähnlich, er heißt nicht MJ im Spiel, sondern Dancing Zombie .. na egal
 
@wittis-web.de

Wenn du auch nur ein Argument hervorgebracht hättest, dass man wirklich nachvollziehen könnte, dann würde ich mich gar geschlagen geben. ;)

Aber um auf dein Verständnis von dein "Hausrecht" zu kommen, poche ich mal auf eine Erklärung?

Facebook, Kwick, Klamm etc... haben einen Privacy Mod. Weshalb denn, wenn wir hier doch angeblich bei Klamm.de "zu Hause" sind? Dann kann doch klamm bestimmen welche Besucher wer veröffentlichen will oder nicht? ;)

Vill. klingelt es dir jetzt. Dass Hausrecht mit den Rechten anderer nichts gemeinsam hat. Hausrecht kann nur über das Haus bestimmten und Eigentumsrecht über sein eigenes Eigentum. Nie über das Recht eines anderen.

Die Renommes zum Beispiel hier werden auch dann angezeigt, wenn ich mich auslogge! Oder ist dies etwa nicht der Fall? Falls du auf einen Geschäftsbereich im Sinne von TMG heraus willst!



Wenn ich doch von ausgehe, dass im meinem Hause mein Recht vor allem anderen gilt, dann kann ich doch in meinem Haus veröffentlichen was ich will. Ich kann doch im meinem Haus erzählen was ich will! Wozu braucht man dann einen Privacy Mod?

Einfaches aber logisches Denken, sollte dir verdeutlichen, dass solche Rechte mit Hausrechten nichts gemein haben! Und zwar rein gar nichts!

Hier der Wikiausdruck:
Das Hausrecht ist heute vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG verbunden!
Er steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu.[1] So ist unter bestimmten Umständen ein Hausverbot möglich.

Hier Art 13GG.
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Fußnote

Jetzt erzähle mir, wo du das Rechte anderen ihr Recht zu berauben aus ART 13GG hernimmst. Zudem denke ich, dass GG ja nur für Behörden gillt! :ugly:
 
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Facebook, Kwick, Klamm etc... haben einen Privacy Mod. Weshalb denn, wenn wir hier doch angeblich bei Klamm.de "zu Hause" sind? Dann kann doch klamm bestimmen welche Besucher wer veröffentlichen will oder nicht? ;)

Natürlich um User zu bekommen, die sich um Datenschutz sorgen machen. Und wahrscheinlich, weil sies in ihren Datenschutzvereinbarungen so geschrieben haben, ich hab die nicht gelesen:ugly:
 
Natürlich um User zu bekommen, die sich um Datenschutz sorgen machen. Und wahrscheinlich, weil sies in ihren Datenschutzvereinbarungen so geschrieben haben, ich hab die nicht gelesen:ugly:

Ich gebe dir mal etwas Informationsmaterial zum Schließen von Gedankenfehlern mit.

https://www.campus-innovation.de/node/536

Das veröffentlichen von Privaten Daten ist ohne Einverständnis nicht erlaubt. Auch dann nicht wenn man dies unwissentlich tut! Und auch dann nicht, wenn ich das auf meiner eigenen Webseite tue. Denn das eigene Hausrecht kann sich nicht über Rechte Dritter erheben.


Und hier ein Beispiel wo ein User gegen die AGB eines Hausrechtes verstossen hat, und dennoch kein Hausrecht ausgeübt worden werden kann. Ein Recht neues Urteil

OLG Frankfurt: Zur Zulässigkeit von Screen Scraping
Urteil v. 2009-03-05, Az. 6 U 221/08
1. Das Extrahieren fremder Inhalte einer Webseite im Rahmen des sog. „Screen Scrapings“ ist keine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“. Das gilt auch dann, wenn „Screen Scraping“ ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen der Internetseite ausgeschlossen ist. Denn dem Betreiber steht es frei, durch technische Mittel sein Hausrecht durchzusetzen. Die einseitige Erklärung von Nutzungsbedinungen ist insoweit unwirksam.

2. „Screen Scraping“ stellt auch keine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

3. Das gezielte Auslesen fremder Inhalte mittels „Screen Scraping“ ist auch keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung im Sinne von § 87b I UrhG, soweit keine wesentlichen Teile der Webseite ausgelesen werden. Hält sich die Nutzung im Rahmen einer normalen Auswertung, werden die Interessen des Rechteinhabers nicht unzumutbar beeinträchtigt.


Wo ist hier das Hausrecht das zur willkürlichen Sperrung erlaubt gelblieben, trotz dass der User gegen die AGB verstoßen hat?

Und Ferner noch

LG München I: Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers
Urteil v. 2006-10-25, Az. 30 O 11973/05
1. Dem Betreibereines Internetforums steht ein virtuelles Hausrecht zu, das sich aus dem Eigentumsrecht des Forumbetreibers ergibt, sofern der Betreiber Eigentümer der Hardware ist, mit der das Forum betrieben und auf der die Beiträge gespeichert werden.

Weiterhin findet sich die Grundlage des virtuellen Hausrechts auch darin, dass der Forumbetreiber der Gefahr ausgesetzt ist, für Beiträger anderer zu haften und auf etwa auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Dem Betreiber muss daher das Recht zustehen, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.


2. Grundsätzlich kann der Forenbetreiber jeden Dritten von der Benutzung des Forums ausschließen. Ergibt sich jedoch eine Nutzungsbefugnis für Dritte aus einem Vertrag, der zwischen Nutzern und Betreiber geschlossen wird, ist der Forenbetreiber in diesem Recht eingeschränkt.

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden konnte. Dies ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich ein Nutzer mehrfach unter falschem Namen anmeldet, obwohl der Forenbetreiber eindeutig nur Anmeldungen unter richtigem Namen erlaubt.


Wie du siehst ist Hausrecht (virtuell) wie beschrieben nur begrenzt auf eine Webseite nutzbar wenn sich darauf Dritte aus dem Vertrag heraus anmelden dürfen. Ich habe mir diese Urteile zurück gehalten (mit Absicht) um dir zu bestätigen, was ich vor zig Seiten geschrieben habe.

Es ist Fakt. Da sich hier jeder anmelden kann, kann hier keiner Grundlos gesperrt werden. Das Ergibt sich aus dem Hausrecht NICHT!
 
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Und wenn ich meine Daten auf Facebook eingebe ist das keine Einwilligung?

Du hast vill bei FB eine Einwilligung mit dem Vertrag unterzeichnet. Aber du kannst diese jeder Zeit entziehen. Das ist dein Recht, das kann sich über das Hausrecht von FB nicht strecken, auch dann nicht wenn dies im Vertrag so geregelt ist.

Sprich, wenn du wünscht, dass deine Inhalte von meiner Webseite verschwinden, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig wie dies auszuführen. Zumindest wenn es nach deutschem Recht geht.

Denn die Ausnahme mit dem Screen oben habe ich selbst schmerzhaft in Erfahrung bringen müssen. Denn Screens die sich wesentlich darauf beruhen die Webseite abzulichten ist eben keine Urheberrechtsverletzung.

Facebook kann also nicht mit der Begründung auf den eigenen Vertrag oder auf das eigene virtuelle Hausrecht Rechte Dritter einschränken.


Selbes versuche ich auf diese Sache anzuwenden. Nur auf Grund dessen, dass ein gewisses virtuelles Hausrecht besteht, darf man mich selbst meiner Rechte nicht berauben.

Das sind die Unterschiede!
 
Es geht hier nicht um Private Daten (das ist jede glich ein Seitenthema). Es geht viel mehr darum, dass sich das Hausrecht nicht über Rechte Dritter erstrecken kann. Dies ist nun mit sicherlich um die 10 Urteilen bestätigt.

Das Renomeesystem erhebt sich über das Recht des anderen vereinzelte Beiträge gleichwichtig zu bwerten. So können User die zum Beispiel einen Minuswert haben keine Wichtung erzielen. Und User die +Punkte haben hingegen schon. So wird die Wichtung die laut der Aussage eine komplizierten Formel unterliegt unter anderem davon abhängig gemacht wie deine eigenen Beiträge sind. Aber weshalb denn? Weil ich wo anderes geboren bin?`Nicht die Meinung anderer vertrete (kein Mitläufer bin) oder weil das hier so einem Admin / Mod oder Webbi so passt.

Das dies mit dem Hausrecht nicht gemein hat, ist schon lange aufgeklärt. (Zumindest was ich aufgenommen habe). Nur einzelne haben das noch nicht verstanden. Jetzt geht es nach wie vor darum, in wie Weit die Formel gleichberechtigt ist.

Den Laut Forenregeln soweit ich erlesen kann wird im Renomee jede glich der Beitrag bewertet. Also kann sich daraus ja wohl keine Einschränkungen für eine Person ergeben. ;) Ist doch einfach! Ich nehme jemanden Wert weg weil seine Beiträge anderen nicht gefallen. Und begründe das entweder mit Hausrecht oder aber damit, dass dies gleichgestellt ist.

Sprich einer der keiner sauber Rechtschreibung hat, soll zum Beispiel gleich gestellt sein, mit dem der eine saubere hat. (Angeblich soll das ja so sein). Angeblich kann man das alles beeinflussen.

Vehement werden wir das so sehen obs dann so wirklich ist! Ich fühle mich weder mehr noch weniger wert wie andere Menschen. Und deshalb sehe ich nicht ein, dass meine Bewertung weniger wert ist wie die von Mone zum Beispiel. Ganz einfach dagegen wehre ich mich! Und das ist legitim und verständlich. Ich lass mich nicht wie Dreck (minderwertig) behandeln. Auch nicht von einem Webbi einem Mod einem Admin oder einem sonstigem User. Das Gesetz hat mich gleichgestellt. Und da lasse ich mir eine Abwertung nicht vom meiner Meinung einem anderen User einem Webbi oder einem angeblichen Hausrecht nehmen! Und eine angebliche Gleichstellung habe ich nicht gesehen. Denn eine Gleichstellung muss zwischen Personen und nicht zwischen Beiträgen erfolgen. Dies geschieht hier nicht in dem ich Beiträge (Sachen) über Personen stelle. Ich bin mir ganz sicher dass ich hier gewinnen werde!

Und dass dies so bei anderen Seiten ist stimmt nicht. Ich habe bei anderen Seiten die auch das Renomeesystem verwenden gefragt. Und auch bei Hersteller. Das lässt sich auch ganz anderes bewerten. Und auch bei Kwick und FB habe ich gefragt. Dort versicherte man mir, dass jeder User gleiches Wertungsrecht hat unabhängig von allen. Man versicherte mir, jeder User kann entweder auf Daumen hoch (+) oder auf Daumen (-) klicken, egal wie er selbst bewertet wurde. Hier also den eigenen (Misst) auf andere abzuwälzen ist falsch. Mir ist kein anderer deutscher oder internationaler Anbieter der auch in Deutschland publiziert bekannt, der das so macht, dass dadurch vereinzelte User abgewertet haben.

Das ist nicht nur Rechtswidrig das ist ganz arg Pfuiii eine richtige Sauerei! Und das noch zu verteidigen noch viel schlimmer und blamabler!
 
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Das Renomeesystem erhebt sich über das Recht des anderen vereinzelte Beiträge gleichwichtig zu bwerten.

Ich bin immer noch der Meinung, dass ein solches Recht nicht existiert. Damit erübrigt sich dein "Ich such mir irgendwelche Urteile raus und interpretiere diese mal kreativ" ganz schnell wieder.
 
In Griechenland gibts aber kein Bezin zur Zeit.

Im Traum denke ich schon. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/griechenland886.html :mrgreen:

Und wenn es doch mal zum Engpass kommt, dass der Flieger nicht tanken kann, dann fahre ich mit dem Zug heim. Und zur Not bleibe ich auch freiwillig länger. Alles kein Problem für mich!

... dass ein solches Recht nicht existiert.

Was für ein Recht meinst du? Das Recht auf Gleichberechtigung oder das Willkürrechtsverbot? Oder meinst du wir brauchen explizites Recht auch Reno? Morgen erfindet jemand (Statt Reno mein "Menno") und wir brauchen einen neuen Pasus oder wie soll ich das verstehen?
 
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