Klammlose kaufen, verkaufen oder tauschen - mit www.PrimusMarkt.de

wann wird eigentlich die frage mal beantwortet
können die dann alle die gmbh verklagen

Hier ist aber die Frage an wem man den Schadenersatz stellen muss?

An die GmbH welche laut friendsworld von dem Bug wusste aber nicht reagierte oder an friendsworld der mit dem ausnutzen des Bugs die Primera generierte.

Ganz ehrlich mit dem Verfahren, das verlassen der Mods und Admin Huskie, dass Stillschweigen von Noname hat Primus so einen negativen ruf weg, den nicht mal eine neue Führung gerade biegen könnte.

Am Markt rettet ja noch Beibears die GmbH vor schlimmeres in dem sie zuverlässig die Auszahlungen durchführt und im Cashback Bereich ebenfalls, ansonsten ist das Schiff Primus GmbH am sinken auch wenn ab noch einige versuchen das einlaufende Wasser mit Eimern raus zu schippen.
 
https://www.primeraportal.de/agb.html schrieb:
4.virtuelle Güter - Primera

...
5. Der Erwerb darüberhinausgehender Rechte (wie z.B. Eigentum) ausgeschlossen.
Insbesondere ist ein Rücktausch der Primera in ein Guthaben in Euro ausgeschlossen.
6. Es besteht außerdem kein Anspruch auf Einlösmöglichkeiten der Primera.
Das Angebot hierfür kann seitens PrimusPortal jederzeit reduziert oder erweitert werden.

Mein Tipp, wie das weiter geht:
Nach der mündlichen Verhandlung von friendsworld wird sein Account freigeschaltet. Er hat also wieder Zugriff auf seine Primera und Aktien.
Danach werden alle Aktien gegen Primera zurückgekauft.
Anschließend wird der komplette Primera-Bereich inkl. Schnittstelle umgehend eingestellt.
Danach wird primusportal.de abgewickelt (alle User ausbezahlt) und sowohl primusportal.de als auch primeraportal.de eingestellt.

Ende der Geschichte. Meine Vermutung bleibt. friendsworld hätte das ursprüngliche Angebot annehmen sollen. So wird das eher darin enden, dass er gar nichts erhält.

Aber ich verfolge gerne, wie das weiter geht und lasse mich eines besseren belehren.
 
Mein Tipp, wie das weiter geht:
Nach der mündlichen Verhandlung von friendsworld wird sein Account freigeschaltet. Er hat also wieder Zugriff auf seine Primera und Aktien.
Danach werden alle Aktien gegen Primera zurückgekauft.
Anschließend wird der komplette Primera-Bereich inkl. Schnittstelle umgehend eingestellt.
Danach wird primusportal.de abgewickelt (alle User ausbezahlt) und sowohl primusportal.de als auch primeraportal.de eingestellt.

Ende der Geschichte. Meine Vermutung bleibt. friendsworld hätte das ursprüngliche Angebot annehmen sollen. So wird das eher darin enden, dass er gar nichts erhält.

Aber ich verfolge gerne, wie das weiter geht und lasse mich eines besseren belehren.


AMEN !:mrgreen:
 
Zur Info tobias1985 die Freischaltung meiner Accounts hat der GF über seinen Rechtsbeistand schon vor 8 Tagen angeboten ich soll dann meine Aktien und Primera verkaufen,den Teufel werd ich tun ich verkaufe gar nichts am Preisverfall der Aktien und primera ist einzig der GF schuld durch mehr als 1 Jahe Untätigkeit und da ich seit 11 Monaten gesperrt bin und der Möglichkeit dadurch beraubt wurde meine Aktien und primera zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen verlange ich den vollen Wert der Aktien und primera zum 1.11.2015.Die Gmbh bzw der Geschäftsführer rudert ja eh schon jeden Tag weiter zurück vor 4 Wochen sagte er noch er schaltet mich auf keinen Fall frei jetzt bietet er es von selbst an und ich verzichte drauf.Was mir zusteht soll das Gericht entscheiden es sei den er geht zu 100% auf meine Forderungen ein aber nur in dem Fall geht es ausergerichtlich.

netter_mller

Ich kann belegen das die Geschäftsführung bzw der GF seit 2,5-3 Jahren von dem Bug wusste ab dem Moment das sie davon wussten ist es nicht mehr meine Zuständigkeit da ich keinen Zugriff auf den Seiten der Gmbh habe bin ich Rechtlich auch für nichts verantwortlich.Kannst sicher sein das hab ich Rechtlich längst abgeklärt.
 
Zur Info tobias1985 die Freischaltung meiner Accounts hat der GF über seinen Rechtsbeistand schon vor 8 Tagen angeboten ich soll dann meine Aktien und Primera verkaufen,den Teufel werd ich tun

Red darüber vielleicht nochmal mit Deinem Anwalt. Das nur als kleiner Tipp. Manchmal ist "etwas" besser als nix. Und das, was Du an Verlusten hast, kannst Du ja eventuell (!) wiederholen, falls noch was zu holen ist...Aber wie gesagt, ich glaube, da hilft der Anwalt am ehesten weiter...;)
 
eine einstellung von primusportal scheint mir nicht wahrscheinlich. der cashback-bereich wirft offenbar gewinn ab, warum sollte noname darauf verzichten?

Weil ohne Primera der Cashback-Bereich deutlich weniger Gewinn abwirft. Na gut, vielleicht bleibt Primusportal als reiner Cashback-Bereich bestehen. Bezweifle ich aber, da es ja Gründe gibt, warum verkauft werden sollte. Und wie wir gelesen haben, sollte gerade der Bereich nicht verkauft werden, weil er nicht verkauft werden kann. Vielleicht hab ich mich aber auch in Nonames Post verlesen. 8)

Beim Rest bleibe ich trotzdem dabei, weil es alle "Probleme" löst. Nur schade, dass ich als Steuerzahler den Unsinn von friendsworld bezahlen darf. :roll:
Aber vielleicht werde ich hier ja doch noch mit einem anderen Ergebnis des Besseren belehrt. :D
 
Auszug aus der Community Chatbox

noname86:
12:01Hallo, ja gut gesehen Fahrstuhl... Mich hat auch die Nachricht soeben empfangen, und natürlich ist die Zukunft komplett offen. WIe ihr ja wisst kann aktuell jedes Wort gegen mich verwendet werden. Gebt mir ein bisschen Zeit um eine Äußerung zu verfassen.
 
Kannst als Unsinn ansehn was du willst tobias1985 das Gericht sieht es anders sonst wäre die PKH gar nicht bewilligt worden und das zurückrudern der GF der Primus Entertainment GmbH mit jedem Tag wo der Verhandlungstermin näher rückt zeigt eindeutig das sie wissen das ihre Chanchen vor Gericht schlecht stehn ich will die Verhandlung wie bereits gesagt ist die einzige Möglichkeit diese zu verhindern das die Gf zu 100% auf meine Forderungen eingeht.Wenn wovon wir ausgehn die Gegenseite verliert kostet es dich keinen Cent tobias1985 dann trägt alle Gerichts und Anwaltskosten die Gmbh bzw der Gf.

Der_Tiger es könnte auch das Gegenteil bewirken das könnte als Einverständnis gewertet werden und da ich durch den Preisverfall bei den Aktien und Primera 50% Verlust machen würde und der Wertverlust der Primera und Aktien geht ja jeden Tag weiter wahrscheinlich weit mehr als 50%.Sollte das Gericht wo ich mir sehr sicher bin (100% gibts es vor Gericht nie) Recht geben werde ich dann den GF auch in Haftung nehmen mit allen konsequenzen (Pfändung,Lohnpfändung) wenn der Fall eintritt das bei der Primus Entertainment GmbH nicht mehr genug Vermögen vorhanden ist.Als GF einer Gmbh kann man bei Fehlverhalten auch mit dem Privatvermögen Haftbar gemacht werden und sollte das Gericht zustimmen das mein Sperre Unrechtens ist tritt die Haftung des GF ein ganz abgesehen davon das die Sperre bereits seit fast 11 Monaten besteht und der Gf erst reagiert hat nachdem ich Anwalt bzw Klage eingereicht habe.Ich sags mal anders in den ersten 10 Monaten hab ich mich um eine gütliche Lösung bemüht das hat den GF einen Kehrricht interresiert jetzt ist mir die Gütliche Einigung egal wer 10 Monaten praktisch ignoriert wurde nimmt das irgendwann persönlich und bevor ich dem GF noch irgendwas nachgebe geh ich lieber das unsserer Meinung nach geringe Risiko vor Gericht zu verlieren.Sollte ich gewinnen kommt auf die Gmbh nicht nur die Zahlung von 38-41 Tausend Euro zu sondern Die Gerichtskosten seine Anwaltskosten meine Anwaltskosten bei einem Streitwert in der Höhe ist das ein sehr hoher Bertrag
 
...auf die Gmbh nicht nur die Zahlung von 38-41 Tausend Euro zu sondern Die Gerichtskosten seine Anwaltskosten meine Anwaltskosten bei einem Streitwert in der Höhe ist das ein sehr hoher Bertrag

Und wenn du angenommen gewinnst vor gericht und dir der BEtrag von 41.000€ zugesprochen wird, wird es noch ein langer weg werden diese zu bekommen.

Dann müsstest du die 41.000€ beim GF einklagen, wenn der GF jedoch pleite ist und Insolvenz von mir auch aus privatinsolvenz anmeldet siehst du nix, nicht einen Cent.

Du hast zwar den Prozess gewonnen, das dir es zusteht, aber noch lange nicht das Geld.

Ich kenne den GF und seine Finanziellen möglichkeiten nicht, bzw. seine Lebensumstände, aber das musst du in Betracht ziehen.
 
Vollkommen richtig matthiasftl aber nach einem gewonnen Prozess kann ich einen Vollstreckungsbescheid erwirken der dann 30 Jahre gültig ist.Eine Privatinsovenz muss genehmigt werden und wenn das Gericht feststellt das der GF ich geh jetzt vom mildesten Fall aus Fahrlässig gehandelt hat indem er durch die Sperre ohne belegte Begründung der GF mir Fnanziellen Schaden zugefügt hat wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Privatinsovenz genehmigt die der Gf durch sein Verhalten damit selbst vorsätzlich herbeigeführt hat.Da kann ich mich aber täuschen mit Privatinsolvenz hab ich mich noch nie beschäftigt.

Ich kenn nicht die Finanziellen Verhältniss des GF allerdngs weiss ich aus Zeiten wo wir noch viel miteinander geredet haben das er einen guten Job hat schon allein deswegen würde eine Privatinsovenz wegfallen wenn es den noch gibt wer über dem Selbstbehalt verdient kann auch nicht in die Privatinsolvenz.

PS:da meine Froderung an die Gmbh vm 1.11.2015 ist ist sie älter als die Forderungen der meisten anderen und hat Vorrang solange die GMbh nicht in Insolvenz geht dann muss der Insolvenzverwalter sehn was an Vermögen der Gmbh noch vorhanden ist daraus würde ich dann meinen Anteil bekommen.Dazu seperat würde ich dann den GF persönlich in Haftung nehmen wenn das Gericht entscheidet das die Sperre Ungerechtfertigt war.
 
Vollkommen richtig matthiasftl aber nach einem gewonnen Prozess kann ich einen Vollstreckungsbescheid erwirken der dann 30 Jahre gültig ist.Eine Privatinsovenz muss genehmigt werden und wenn das Gericht feststellt das der GF ich geh jetzt vom mildesten Fall aus Fahrlässig gehandelt hat indem er durch die Sperre ohne belegte Begründung der GF mir Fnanziellen Schaden zugefügt hat wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Privatinsovenz genehmigt die der Gf durch sein Verhalten damit selbst vorsätzlich herbeigeführt hat.Da kann ich mich aber täuschen mit Privatinsolvenz hab ich mich noch nie beschäftigt.

Ich kenn nicht die Finanziellen Verhältniss des GF allerdngs weiss ich aus Zeiten wo wir noch viel miteinander geredet haben das er einen guten Job hat schon allein deswegen würde eine Privatinsovenz wegfallen wenn es den noch gibt wer über dem Selbstbehalt verdient kann auch nicht in die Privatinsolvenz.

PS:da meine Froderung an die Gmbh vm 1.11.2015 ist ist sie älter als die Forderungen der meisten anderen und hat Vorrang solange die GMbh nicht in Insolvenz geht dann muss der Insolvenzverwalter sehn was an Vermögen der Gmbh noch vorhanden ist daraus würde ich dann meinen Anteil bekommen.Dazu seperat würde ich dann den GF persönlich in Haftung nehmen wenn das Gericht entscheidet das die Sperre Ungerechtfertigt war.

Dieses Posting von dir ist echt der HAMMER. Glaubst du auch was du schreibst? Ist das alles nur deine Meinung, oder hast du dich auch nur ansatzweise damit beschäftigt?

Eine Insolvenz muss nicht genehmigt werden. Dies werden ERÖFFNET. Dazu gibt es Vorschriften. Die Insolvenzordnung zum Beispiel.

Eine Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um eine Forderung aus der Insolvenz zu nehmen. Einen Selbstgehalt gibt es auch nicht. Meinst du die Pfändungsfreigrenze?

Selbst wenn das Gericht dir recht geben würde, reicht da noch lange nicht aus, um den GF in die private Haftung zu nehmen. Entweder du redest mit deinem Rechtsanwalt zu wenig, oder du hast nie Verstanden, was er dir erzählt. Kann natürlich auch sein, dass du ihm nicht zuhörst, weil du glaubst alles besser zu Wissen. DEIN WISSEN solltest du auf jeden Fall updaten.
 
liebe user, entschuldigt bitte, dass es aktuell keine aufsehenerregenden neuigkeiten gibt. Leuchte wird ab dem moment, wo er das portal auf seinem server hat, sicherlich fast täglich mit euch kommunizieren. Sobald das portal in seinem besitz ist wird sich zeigen wie er sich schlägt, und was er aus unseren projekten macht! Wir wünschen ihn aufjedenfall alles gute!

Aktuell sind wir in der angekündigten übergangsphase. Für die umstände der letzten monate trage ich selbstverständlich die volle verantwortung und muss hier leuchte auch in schutz nehmen. Ihm sind die hände gebunden, da er auf dem portal aus rechtlichen gründen keine (besitz-)rechte besitzen kann und somit auch keine änderungen vornehmen kann.

Der umzug auf den server von leuchte wird im oktober stattfinden, wobei der genaue tag jetzt noch nicht feststeht. Zur haftungsfrage: Aufgrund der umstände mit dem pegasus-fall haben wir eine haftungsklausel berücksichtigt. Das risiko für den rechtsstreit liegt logischerweise voll bei mir, und wird nicht übertragen. Daher hafte ich bzw. Die gmbh für den streitwert vollumfänglich.

@k472617 wir verkaufen die software-rechte und die domain von primeraportal und primusmarkt an leuchte. Das userguthaben werden wir vorher komplett auszahlen, da explizit kein euro-guthaben übergeben wird. Leuchte übernimmt rechtlich also eine software ohne verbindlichkeiten/schulden. Jeder user hat die möglichkeit sich bei leuchte zu registrieren, und die möglichkeit seine primera-werte (aktien, sparbücher) zu übertragen. Wer das nicht möchte, kann natürlich die primera/aktien/sparbücher vorher auf den angebotenen marktplätzen verkaufen.

@primusportal die software von cashback (primusportal) ist exklusiv verkauft worden. Wir besitzen lediglich nicht übertragbare nutzungsrechte. Auch hier wird ein newsletter folgen, sobald z.b. Eine schließung erfolgt. Euroguthaben wird auch hier vorher komplett ausgezahlt!

Zur auszahlungsfrage: Alle offenen auszahlungen werden von primus zur zeit wie gewohnt getätigt! Rechtzeitig zur übergabe gibt es an alle user einen newsletter und explizit den hinweis auf auszahlung. Selbstverständlich kann jeder, der sich unsicher ist, auch heute schon eine auszahlung seines guthabens beantragen.

Wir wissen, dass durch den pegasus-fall die situation aktuell komplex erscheint. Dennoch haben der rechtsstreit, und der verkauf der portale nichts miteinander zu tun. Viele user freuen sich auf die neuen betreiber und hoffen auf eine weiterentwicklung des portals. Das ist natürlich auch ganz in meinem sinne.






das war wohl nix!!!
 
@friendsworld: mir ist zwar nach wie vor rätselhaft, weshalb du den Vorgang hier immer wieder breit trittst, aber du wirst sicher deine Gründe haben. Mir kommts bald so vor, als ob du dir hier eine "Rechtsberatung" von Laien erwartest......

Aber mal was anderes: du schreibst, dass am 11.10. mündliche Verhandlung ist. Dann muss es ja eine ladungsfähige Adresse des GF geben - stimmt diese denn eigentlich mit dem Seiten-Impressum von Primus überein?

Du solltest hier keine Adressen posten, einfach ja oder nein. Danke.
 
Was die Insolvenz angeht sagte ich das ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt habe da es weder Anzeichen gibt das die Gmbh Zahlungsunfähig ist noch der GF,von daher war das eine perönliche Meinung wenn man sich mit etwas nicht beschäftigt kann man mit seiner Meinung falsch liegen.

Was die Private Haftung betrifft sind meine Informationen über mehere Rechtliche Kanäle völlig andere als Gf hat man Pflichten und eine Pflichtverletzung auch wenn sie Fahrlässig ist kann dazu führen das der GF in die Persönliche Haftung genomen wird.Zumal man nach 11 Monaten nicht von Fahrlässig reden kann das geht in den Bereich Vorsatz.Ein GF kann natürlich krank werden aber er muss in einem überschaubaren Zeitraum wenn die Krankheit länger dauert dafür sorgen das ein kompetenter Vertretter seine funktion übernimmt.Speziell in so einem Fall wo es auch noch um Anlagen geht muss er dafür sorgen das ein kompetenter Vertretter ihn ersetzt ansonsten ist man nicht mehr im Bereich Fahrlässig sondern im Bereich Vorsatz.

FelixSevenrock ich will sicherlich keine Rechtsberatung sondern mein Ziel war es von Anfang an andere darüber aufzuklären wie das Geschäftsgebahren des Gf ist.Mit fast allem das ich schrieb hat ich zu 100% reicht teilweise hat es der Gf selbst eingestanden teilweise hat es sich einfach als Tatsache selbst herausgestellt wie das platzen des Verkaufs usw.

Das Darf ich hier nicht posten FelixSevenrock aber kannst ja wenn du willst mir ja allgemein ein PM schreiben

PS.Andyhx888 mit Selbstgehalt war Selbstbehalt gemeint ein einfacheres Wort für Pfändungsfreigrenze
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ein ist mir irgendwie leicht unklar, auf einer Seite verstehe ich dich das du dein Geld / Primera wieder haben möchtest volle Verständnis für.

Aber mir ist es echt unschlüssig wieso du dein Problem permanent hier wiederholst ich denke Tobias hat dir bereits einen Guten Ansatz zu einer Lösung gebracht vielleicht solltest du dies mal ausdrucken und mit deinem Anwalt diesen Vorschlag zusammen besprechen und nach seinem Rat fragen.

Liebe Grüße aus Leipzig
 
Primusmarkt.de
Hallo Primus-Freunde,

Primusmarkt zahlt schneller aus!
Aufgrund einer BaFin Auflage dürfen wir ab 4.Oktober kein Userkonto oder Handelskonto mit Euro-Guthaben mehr verwalten. Warum das ganze? Wir sollen keine rückzahlbaren Gelder besitzen, und müssen daher sicherstellen, dass eure Euro direkt bei euch auf dem Bank- oder Paypal Konto landen. Was bedeutet das für euch?

- Besitzt du Euro-Guthaben auf PrimusMarkt? Dann beantrage bitte baldmöglichst dein Guthaben zur Auszahlung, oder verwende es zu einem Kauf einer virtuellen Währung.

- Möchtest du zukünftig Klammlose oder Primera verkaufen? Dann hinterlege deine Bank- oder Paypaldaten damit wir sicherstellen können, dass ein Verkauf direkt zur Auszahlung geleitet werden kann.

- Möchtest du Geld wie bisher einzahlen? Das ist nur möglich, wenn direkt nach der Einzahlung ein Kauf getätigt wird oder ein Kaufangebot eingestellt wird!

Bei Rückfragen, schreibe uns einfach eine kurze Mail oder schaue ins Klamm- oder Primera-Forum.

Viele Grüße
euer Team von PrimusMarkt


Kam heute per Newsletter
 
Hmm, wie soll man sich das dann vorstellen? Wenn man für 100 Euro Lose verkaufen will hat man dann 58 Überweisungen mit lauter 1 Euro Beträge wenn jemand nur immer kleine Beträge kauft?! :roll:

Wie soll man hier dann noch Rechnungen erstellen? :think:
 
Dieses Posting von dir ist echt der HAMMER. Glaubst du auch was du schreibst? Ist das alles nur deine Meinung, oder hast du dich auch nur ansatzweise damit beschäftigt?

Eine Insolvenz muss nicht genehmigt werden. Dies werden ERÖFFNET. Dazu gibt es Vorschriften. Die Insolvenzordnung zum Beispiel.

Eine Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um eine Forderung aus der Insolvenz zu nehmen. Einen Selbstgehalt gibt es auch nicht. Meinst du die Pfändungsfreigrenze?

Selbst wenn das Gericht dir recht geben würde, reicht da noch lange nicht aus, um den GF in die private Haftung zu nehmen. Entweder du redest mit deinem Rechtsanwalt zu wenig, oder du hast nie Verstanden, was er dir erzählt. Kann natürlich auch sein, dass du ihm nicht zuhörst, weil du glaubst alles besser zu Wissen. DEIN WISSEN solltest du auf jeden Fall updaten.

Meines Wissens nach ist eine GmbH genau aus Haftungsgründen eine Solche. Die GmbH haftet nur mit dem Kapital mit welchem diese gegründet wurde. Icvh glaube 25.000 Euro für eine "normale" GmbH und dann gibt es ja noch die Mini-GmbH Variante. Da weiss ich nicht genau wie sich das verhält, da man die ja ab einem Euro Kapital gründen konnte/kann (glaube ich jedenfalls). Das Privatvermögen eines Geschäftsführers ist jedoch unantastbar wenn es um die GmbH geht. Ein Geschäftsführer haftet nur persönlich für z.B. tödliche Arbeitsunfälle, wenn er diese durch seine Arbeit oder dementsprechende Nachlässigkeiten mitverschuldet hat.