Klammlose einklagbar?

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:


es wird doch niemand auf lose verklagt!!!! also sowas auch:

natürlich wird man auf geld verklagt, da auch lose einen entsprechnenden Geldwert aufweisen, siehe verkauf von klammlosen, und da bekommste auch deinen umrechnungskurz her:

Mahnbescheid ?

ich wird es sicher über einen gerichtlichen mahnbescheid machen, der wird zwar ebendfals nicht wirklich geprüft, aber bei nicht reagieren kommt man schneller zu meinem ziel, das wird auch sicher losetoni so machen, bin ich mir sicher
 
natürlich wird man auf geld verklagt, da auch lose einen entsprechnenden Geldwert aufweisen, siehe verkauf von klammlosen, und da bekommste auch deinen umrechnungskurz her:

öhm...

DAS LOSEGESETZ schrieb:
§1 - Definition
Lose sind ein Bonussystem der Webseite www.klamm.de (im folgenden klamm.de genannt) und haben keinen direkten Geldgegenwert. Lose können auf klamm.de weder gegen Geldeinzahlung gekauft werden, noch können Lose in Geld zurückgetauscht werden. Sämtliche Lose werden als Belohnung der Aktivität in der Community kostenlos an die User ausgeschüttet.

Ergo

Keine Währung, noch nicht mal als Ware anzusehen...
Das heist wiederum, keine Chance irgendwas rechtlich zu machen... ;)

Man kann es zwar versuchen, aber das wäre wie mit Benzin ein Feuer zu löschen ...
 
da auch lose einen entsprechnenden Geldwert aufweisen
Das Thema hatten wir gestern Abend/Nacht doch erst :yawn:

"Lose haben ofiziell keinen Gegenwert und sind NICHTS was die User draus machen ist eine andere Sache."

Sollte jemand seinen Leistungen nicht nachkommen kannst du ihn jedoch auf Schadensersatz verklagen, jedoch nicht auf Lose :roll: .

Gruß
Gremlin
 
@schnitter

das was du schreibst bezieht sich doch jetzt nur auf klamm.de

die sache muss man viel weitsichtiger sehen, sponsoren zahlen mit losen, user verdienen lose:

ich als betreiber gebe die lose bei der ust-erkläung an bzw. den aktuellen umrechnungskurz ( steuern zahle ich auch drauf ) und bei der jahressteuererklärung buche ich kurzgewinn oder kurzverlust für die lose die ich noch behalten habe:

also, so einfach ist das nicht: zumal ich eh daran festhalte, das da was zu machen ist:
 
steuern zahle ich auch drauf
Selbst schuld kann man da nur sagen :ugly: :ugly: :ugly:

Wenn du Lose verkaufst gegen € dann musste Steuern bezahlen ab einem bestimmten Betrag (§19 UstG beachten), aber nur für das besitzen der Lose nicht. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe und du wirklich auf deinen Losebesitz steuern bezahlst, dann solltest du dir mal einen vernünftigen Steuerberater suchen :LOL:

Gruß
Gremlin
 
*lol*gremlin

erstens, bin ich steuerfachangstellter, zweitens habe ich keinen antrag auf §19 ustg gemacht und drittens, ich zahle steuern wenn ich von den sponsoren oder werbenetzwerken lose bekomme (sind wiederkehrende einnamen)

und das mit den losen am jahresende, ist nur eine bereinigung meines vermögens, bin zwar nicht zur bilanz verpflichtet, buche aber jetzt schon so:
 
*lol*gremlin

erstens, bin ich steuerfachangstellter, zweitens habe ich keinen antrag auf §19 ustg gemacht und drittens, ich zahle steuern wenn ich von den sponsoren oder werbenetzwerken lose bekomme (sind wiederkehrende einnamen)

und das mit den losen am jahresende, ist nur eine bereinigung meines vermögens, bin zwar nicht zur bilanz verpflichtet, buche aber jetzt schon so:

Hallo? Steuern auf Lose???? Du bezahlst wirklich losesteuer für Nada, nichts, niente??? ich sehe es morgen in BLÖD: "Regierung erhöt die Losesteuer..."


Sorry, mein Freund, aber das is ja wohl absolut :ugly:
 
@schnitter

wenn du dich mit der tematik steuern ein wenig auseinander setzen würdest, wüsstest du das es sich hier um erstmal nur zweierlei steuern handelt.

sicher ist das ich gewerbetreibender bin, wenn ich lose von sponsoren bekomme werden diese gegen die ausgaben die ich in dem monat hatte, gegengerechte darauf erfolgt eine aufrechnung zu aktuellen losekurz und schon hab ich meinen gewinn, diesen gewinn muss ich versteuern ( umsatzsteuer drauf zahlen )

die andere sache ist, auch wenn man einen antrag nach §19 ustg gestellt hat, muss man diesen brutto-netto betrag in seiner steuererklärung angeben und darauf entfallen einkommenssteuer und soli

ich hab durch meinen beruf schon 2 steuerstrafverfahren (mandaten) mitgemacht, nicht wirklich prickelnt. und die prüfen dann alles und 10 jahre rückwirkend und setzen dann die steuer fest.

ich für meinen teil, werde das auch in zukunft so machen, denn wer weiß schon was in 10 jahren so ist:
 
so, ich hab jetzt ein wenig im netz gesucht und folgendes gefunden:

die erste frage die ich mir gestellt hab was ist mit den klammlosen die mir gehören:

- diese sind mein geistiges Eigentum

dann die nächste frage was sind klamm-lose:

- klammlose sind Immaterialgüter

was und wer hat die nutzungsrechte freigegeben:

- naja das ist ja nicht schwer zu erraten: Klamm

- * Geistiges Eigentum und Sacheigentum gewähren ein absolutes Recht, das es erlaubt, Dritte von der Nutzung eines Gegenstands auszuschließen (Ausschließlichkeitsrecht oder Monopolrecht).
* Geistiges Eigentum und Sacheigentum können i. d. R. vollständig übertragen werden (translative Rechtsübertragung) und es können einzelne Befugnisse zur Nutzung eingeräumt werden (konstitutive Rechtsübertragung).
* Die Nutzung von geistigen Eigentum und Sacheigentum kann beschränkt werden, z.B. durch rechtliche Schranken zugunsten Dritter oder der Allgemeinheit. Dabei können auch zwangsweise Nutzungsrechte eingeräumt werden (z. B. Notwegerecht, Zwangslizenzen im Patentrecht).
* Das im Sachenrecht geltende Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist auch im Recht des geistigen Eigentums zu beachten.

so: und wenn man nun schon so weit gekommen ist, ist der rest eigentlich ganz einfach

rechtsquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum
 
Das ist ja Loseverleih von einer externen Seite mit ganz anderen AGB wie hier auf klamm, und du klagst ja nicht die klammlose ein, sondern deren vorher mit dem Gläubiger vereinbarten Gegenwert (o.ä.)

Gruß
Gremlin

Ja na logisch oder hast du schon mal ein Mahnverfahren gesehen was nicht auf Euro / DM lautet

[kopfschüttel]
 
der war gut!!! :roll: :roll: :roll:

aber, wie auch immer, der weg zum gericht wird wohl keinem erstart bleiben und sicher ist auch, das es von gericht zu gericht unterschiedliche urteile geben wird.
 
Ich glaub du kapierst nicht was ich damit sagen will :roll:
Auf Klamm haben die Lose keinen Gegenwert FAKT!

Also kann keiner einen Gegenwert in € für Lose zurückverlangen wenn er hier im Forum irgendwas kauft und das nicht bekommt....
 
öhm...

Ergo

Keine Währung, noch nicht mal als Ware anzusehen...
Das heist wiederum, keine Chance irgendwas rechtlich zu machen... ;)

Man kann es zwar versuchen, aber das wäre wie mit Benzin ein Feuer zu löschen ...

Wer es mal durchspielen will, soll mal mit mir ein Losegeschäft machen und mich dann "bescheisen".
 
Ich glaub du kapierst nicht was ich damit sagen will :roll:
Auf Klamm haben die Lose keinen Gegenwert FAKT!

Also kann keiner einen Gegenwert in € für Lose zurückverlangen wenn er hier im Forum irgendwas kauft und das nicht bekommt....

gremlin,

ich versuche mal, dir das zu erklären.

Sicher, Klamm muss die Lose als wertlos deklarieren. Ganz einfach, sonst würde einiges nicht so funktionieren, wie es funktioniert.

Aber: Außerhalb von Klamm (dazu zähle ich jetzt auch mal das Forum) haben Klammlose einen wert, ähnlich wie Ü-Eier-Figuren, die verkauft auch nicht Ferrero.

Wenn ich mit dir jetzt ein Geschäft mache, du kannst oder willst dem nicht nachkommen, ganz egal, um was es geht (außer es verstößt gegen die guten Sitten, du darfst mir also nicht deine Schwester oder Oma verkaufen), kann ich auch auf Erfüllung klagen.

Am einfachsten geht das über einen MB, und wenn ich keine utopischen Kurse nehme, habe ich sehr gute Chancen.

Wie gesagt, wir können das gerne mal durchspielen, die Praxis überzeugt halt doch am Besten.