Kindergeld ich steige nicht durch

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hallo ich habe dieses Jahr noch Kindergeld bekommen, aber glaube ich muss das zurückzahlen. 7680 Euro darf man verdienen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Brutto ist. Ich habe heute meinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Zu den 7680 Euro kommen ja noch mind. Werbekosten von 920 Euro hinzu. Dann sind wir auf 8600 Euro.

Rechne ich jetzt mit dem Bruttoarbeitslohn oder mit dem zu versteuernden Einkommen?

Ich würde da ja auch eben anrufen, aber die haben leider schon zu.
 
Vom Bruttoeinkommen des Kindes (bei abhängiger Beschäftigung) können sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Werbungskosten abgezogen werden. Die Werbungskostenpauschale (die man ohne besonderen Nachweis bei abhängiger Beschäftigung immer gewährt bekommt) beträgt aktuell 920 €, bis Ende 2003 waren es sogar 1044 €. Somit besteht bei einer abhängigen Beschäftigung mind. bis zu einem Bruttoeinkommen (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt) von 8600 € Anspruch auf Kindergeld. Da auch die Sozialabgaben, die vom Bruttolohn abgehen, abgezogen werden können, sind es i.a. mehr als 8600 €.
Quelle
 
OK Sozialabgaben werden also auch abgezogen. Das wären dann ja Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversciherung. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber noch halt die Vermögensbildung. Die werden dann nicht abgezogen oder?
 
Einkünfte + Bezüge <? 7.681€

Einkünfte: Bruttolohn - Werbungskosten - AN-SV-Beiträge
(letzteres gilt für die Kindergelberechnung, nicht aber für die Einkommensteuerveranlagung, dort müssen die speziellen Sonderausgabenberechnungen vorgenommen werden)

Bezüge (soweit > 180€): Quasi alles, was nicht bereits in den Einkünften ist und keine Werbungskosten darstellt, bleibt z.B. als Standardfall noch der ausgenutzte Sparerfreibetrag. Man sollte diesen Posten aber nicht unterschätzen, da sehr viel darunter fallen kann.

Edit: VWL wird natürlich nicht abgezogen, denn das vereinnahmst du jetzt und bekommst es dann in ein paar Jahren von z.B. deiner Bausparkasse ausbezahlt.
 
Ja gut dann ist das bei mir Netto weil es werden nur die Sozialabgaben abgezogen. Steuern oder Kirche bezahle ich noch nicht.
 
Auch wenn es im Einzelfall gleich sein sollte, merke es dir lieber gleich richtig, sonst fragst du in einem Jahr das gleiche noch mal oder kommst gar auf die grandiose Idee, den Mist so zu verbreiten. Dann gibbet aber Haue von mir :p ;)
 
Die Krankenversicherung zählt nicht zu den Sozialabgaben, soweit ich mich da erinnere. Die darf nicht abgezogen werden.

Marty
 
Marty, ich glaube du verwechselst da was oder ich habe was total übersehen.

Was du meinen könntest sind die sehr schnell ausgeschöpften 1500 bzw 2400€ ibei den Sonderausgaben für alle Nicht-RV-Beiträge.
Bei der Frage des Kindergeldes geht es aber um ein BVerfG-Urteil, das den vollen Abzug aller vom Kind getragenen SV-Beiträge zugelassen hat.
 
Unter Sozialabgaben versteht man die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei jeweils ungefähr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
Quelle
 
Natürlich gehört die KV dazu. Die Sozialversicherung besteht aus 5 Säulen, wovon 4 in jeder Lohnabrechnung bzw. sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung vorkommen: KV, RV, AV, PV (warum allerdings KV und PV nicht nebeneinander stehen habe ich dabei noch nie verstanden).
Außerdem werden die Summen dieser Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. RV-Arbeitgeber (Zeile 22), RV-Arbeitnehmer (Zeile 23) und Rest-Arbeitnehmer [KV, PV, AV] (Zeile 25).

Habe ich zwar nicht gelesen, könnte aber auch interessante Informationen enthalten:
https://www.deutsche-sozialversicherung.de