Blindguard
Think Different
- 24 April 2006
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Traurig aber leider häufig Realität!![]()
an einem SPIELPLATZ.
"ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER"....
Kinderbaustelle
Betreten für Erwachsene nur in Begleitung von Kindern erlaubt
Eltern haften übrigens nicht für ihre Kinder - zumindest bis zum 7. (?) Lebensjahr - die Frage wurde neulich mal in ner Sendung durchgenommen.
Vielmehr frage ich mich gerade obs jetzt um nen Buch geht oder so ... ich mein, Literatur? Ansonsten find ichs leicht fehl am Platze und anderswo besser eingeordnet xD
Rechtsirrtum Nr. 4: Eltern haften für ihre Kinder
Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke:
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
- Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können,
- Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.
Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.
Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.
Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
- 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
- ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.
Eltern haften übrigens nicht für ihre Kinder - zumindest bis zum 7. (?) Lebensjahr - die Frage wurde neulich mal in ner Sendung durchgenommen.
Vielmehr frage ich mich gerade obs jetzt um nen Buch geht oder so ... ich mein, Literatur? Ansonsten find ichs leicht fehl am Platze und anderswo besser eingeordnet xD
Stadtkinder sind davon ja nochmehr betroffen :/