Keine Ust-Id auf Website

eminion

abgemeldet
29 April 2006
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Hallo.
Ich habe schon auf mehreren Webseiten (Paid4-Seiten oder andere Internetseiten, auf denen Leistung gegen einen Europreis angeboten wurde)gesehen, dass diese keine Ust-Id im Impressum hatten und auch nicht beantragt hatten. Ist das den Behörden egal?
 
ne USTID brauch man auch nur wenn man auch ausserhalb deutschlands was verkaufen will oder halt ausländische kunden hat.
sonst brauch man nur ne normale steuernummer für deutschland und die muss normalerweise NICHT angegeben werden.
aber dadrüber streiten sich die gelehrten...
 
Die Umsatzsteuer-ID, die mit DE ......... Anfängt ist eigentlich gedacht für den Warenverkehr innerhalb der EU.
Da gibt es dann so einen berühmten Satz, der wenn auf Rechnungen aufgeführt eine Nettoberechnung ermöglicht.
Die Ust.-ID kann abgefragt werden, aber nur auf Gültigkeit ohne Rückschlüsse auf den Inhaber.

Die Beantragung ist kostenlos und ist normalerweise sehr schnell erledigt.

Steuernummer sollte schon drinstehen oder halt auf Anfrage, wobei ich nicht genau weiß wie es sich da rechtlich genau verhält.
 
Steuernummer sollte schon drinstehen oder halt auf Anfrage, wobei ich nicht genau weiß wie es sich da rechtlich genau verhält.

Eine Steuernummer hat in einem Impressum überhaupt nichts zu suchen, sollte nicht und darüber gibt es auch keinen Streit unter "Gelehrten" Auch auf Anfrage, ist völliger Quatsch. Die Steuernummer gehört auf Rechnungen bzw Gutschriften und mehr nicht.

§ 5 Telemediengesetz sagt ganz ausdrücklich und klar verständlich was rein gehört und mehr muß da nicht drinn stehen.

https://www.bundesrecht.juris.de/tmg/__5.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was ist mit Artikel 6?

steht doch ganz klar dort, wo gibt es da Fragen?


6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

hast du eine, mußt du die angeben. Hast du keine, kannst du die nicht angeben.

Auserdem steht dort nichts von einer Steuernummer.
 
Die VAT-Number muss angegeben werden, sofern sie vorhanden ist.
Jetzt sehe ich allerdings überhaupt keinen Grund für einen Paid4 Dienst, eine solche Umsatzsteuer ID Nummer zu beantragen. Außer: Es macht sich im Impressum besser. ;)

Nochmal, es wurde ja schon angerissen. Die brauche ich, um Waren/Dienstleistungen aus der EU einzuführen, ohne fremde Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Der andere Weg geht natürlich genauso, d.h. wenn ich etwas in EU Länder verkaufen möchte, brauche ich die auch.

Für einen Paid4 Dienst nicht so wirklich von Belang, Ausnahmen gibt es sicher.

Und eine Steuernummer hat in einem Impressum nichts zu suchen, auf Rechnungen muss sie stehen.
 
Und eine Steuernummer hat in einem Impressum nichts zu suchen, auf Rechnungen muss sie stehen.

Das aber auch nicht immer...
Kleinunternehmer nach dem berühmten §19 UStG, ohne Mehrwertsteuer-Ausweis sind von dieser Pflicht ausgenommen. Genauso bei Rechnungsbeträgen unter 150,- €. In diesem Fall ist man als Kleinunternehmer ebenfalls nicht verpflichtet, die Steuernummer auf der Rechnung anzugeben. Warum sollte man auch eine Steuernummer angeben müssen, wenn nichts versteuert wird?

Quellen:
BMF-Schreiben vom 28. Juni 2002:
Angabe der Steuernummer in einer Rechnung ab dem 1. Juli 2002 (§ 14 Abs. 1a UStG) (PDF),
www.bundesfinanzministerium.de

§ 33 UStDV:
Rechnungen über Kleinbeträge
 
Danke für die Info, das war mir auch neu. Aber man lernt ja nie aus. ;)

Das
Warum sollte man auch eine Steuernummer angeben müssen, wenn nichts versteuert wird?

lässt mich allerdings zu einem säuerlichen Aufstoßer hinreisen.

Seit wann müssen denn "Kleinunternehmer" (die es nicht gibt) keine Einkommenssteuer zahlen?

Die Wahl liegt doch wohl nur in der Frage der Umsatzsteuer?
 
Zuletzt bearbeitet:
Joa, ich habe das auch erst vor einigen Tagen erfahren. Diese Regelung wurde wohl von Datenschützern durchgeboxt, denn es ist sehr wohl möglich, über die Steuernummer persönliche Daten des Inhabers zu ermitteln.

Man ist auch nicht verpflichtet, in diesem Fall die Steuernummer auf Verlangen eines Kunden mitzuteilen, da dieser, mangels Versteuerung, damit überhaupt nichts anfangen kann.

Über die Umsatzsteuer-ID ist dies nicht möglich, weshalb es hier eine absolute Angabe-Pflicht gibt, wenn man im Besitz einer solchen ist.
 
Seit wann müssen denn "Kleinunternehmer" (die es nicht gibt) keine Einkommenssteuer zahlen?

Die Wahl liegt doch wohl nur in der Frage der Umsatzsteuer?

Das habe ich ja auch nicht behauptet. Natürlich muss man Einkommenssteuer zahlen. Nur geht es ja hier um die Information an den Kunden in der Rechnung. Für diesen ist ja wohl nur die Versteuerung des Umsatzes relevant oder nicht?

Warum sollte es keine Kleinunternehmer geben? Diesen Begriff liest man doch überall... Der Begriff "Kleinunternehmer-Regelung" steht sogar im Meldeformular vom Finanzamt ;)
 
Warum sollte es keine Kleinunternehmer geben? Diesen Begriff liest man doch überall... Der Begriff "Kleinunternehmer-Regelung" steht sogar im Meldeformular vom Finanzamt ;)

Die gibt es nicht! Das ist eine steuerrechtliche Regelung.
FTW ziemlich dämlich formuliert, wie manch anders auch....

Wenn es denn gewünscht wird, liefere gerne Quellen nach.