juristisches Vorgehen bei negativen eBay-Bewertungen

Benutzer-1170

abgemeldet
23 April 2006
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Hallo zusammen.

Ich wollte mal Fragen ob jemand Erfahrungen oder Informationen über andere Fälle von negativen Bewertungen hat, gegen die vorgegangen wurde. Es geht um eBay. Ich habe einen Artikel gekauft, der allerdings aufgrund eines Defekts nie bei mir ankam und nun ausverkauft sein soll. Der Informationsfluss seitens des Verkäufers fand fast gar nicht statt und nur nach hartnäckigem Nachfragen konnte ich herausfinden, warum die Ware nicht bei mir ankam. Nach dem Prinzip des Bewertungssystems erhielt der gewerbliche Händler eine negative Bewertung, weil der den Vertrag nicht erfüllen kann. Jedoch wurde ich nun auch von ihm negativ Bewertet, was ich natürlich nicht hinnehmen kann und mit allen Mitteln Rückgänge machen will.

Der Verkäufer erhielt von mir eine Frist zur Entfernung der Bewertung.

Wie sehen die juristischen Chancen aus? Gibt es Präzedentsfälle?
 
Bisher wurden negative Bewertungen aufgrund einer Klage afaik wenn überhaupt nur dann entfernt wenn es um Rufschädigung ging. Aus seinem Satz kann ich kaum eine solche rauslesen. Natürlich kannst du auch die negative Bewertung ansich als rufschädigend bezeichen, aber wenn du nicht wenigstens ein angesehener Verkäufer bist und somit überhaupt einen Ruf zu verlieren hast machst du dich imho mit einer Klage eher lächerlich.
 
Dennoch ist die negative Bewertung vollkommen ungerechtfertigt. Ich habe die Zahlung getätigt und somit meinen Teil des Vertrags erfüllt. Wenn der Händler nicht lieferfähig ist, kann er meinen Ruf durch eine Rachebewertung nicht schädigen. Es gibt überhaupt keinen Grund für den Verkäufer mich negativ zu bewerten.
 
Oh Mann, was issn da los?
Wenn man verkauft, hat man dafür doch eh ein eigenes Profil, so daß negative Bewertungen bei Käufen nicht weiter auftauchen. Und wenn man kauft, ist doch die Bewertung sowas von scheissegal.
Wegen was willst du da zum Anwalt rennen?

Vielleicht hab ich doch das Falsche studert.
 
Dennoch ist die negative Bewertung vollkommen ungerechtfertigt. Ich habe die Zahlung getätigt und somit meinen Teil des Vertrags erfüllt. Wenn der Händler nicht lieferfähig ist, kann er meinen Ruf durch eine Rachebewertung nicht schädigen. Es gibt überhaupt keinen Grund für den Verkäufer mich negativ zu bewerten.

Das interssiert Ebay reichlich wenig und einen normalen Ebayuser auch nicht, den die meisten können unterscheiden ob Rachebewertung oder nicht. Ist blöd, ging mir auch schonmal so, aber eigentlich interessiert es keinen.
 
Oh Mann, was issn da los?
Wenn man verkauft, hat man dafür doch eh ein eigenes Profil, so daß negative Bewertungen bei Käufen nicht weiter auftauchen. Und wenn man kauft, ist doch die Bewertung sowas von scheissegal.
Wegen was willst du da zum Anwalt rennen?

Vielleicht hab ich doch das Falsche studert.

Wieso sollten negative Bewertungen bei Käufen nicht auffallen? Die werden genauso unter allen Bewertungen anzeigt wie positive. Zwar kann man sich die Bewertungen nach Abgaben von Käufern und Verkäufern filtern lassen, was aber nichts zur Sache tut und nur eine Zusatzfunktion ist. Egal ob Kauf der Verkauf, negative Bewertungen vermindern grundsätzlich beispielsweise den %-Satz der Bewertungen.
 
Das ist doch wohl absolut kindisch.

Klar hat er seinen Teil der Vereinbarung nicht eingehalten und somit ist deine Bewertung an ihn gerechtfertigt.
Aber er scheint ein verbitterter Rachebewerter zu sein und dagegen kannst nur wenig tun. Ärgere Dich nicht unnötig. Das einfachste wäre :arrow: sich per Kontakt mit der Person so zu einigen, das ihr beide einvernehmlich eure Bewertungen zurücknehmt und die Sache vergesst.

Wenn du nun tatsächlich darauf bestehst, daß er eine negative Bewerung haben sollte aber du deine Löschen lassen willst, sehe ich kaum eine Möglichkeit, zumal es wirklich schlimmeres gibt. Ebay wird dir da nicht helfen, die haben für sowas wahrlich keine Zeit.
 
Sagt wer? Sie spielen nur keine Rolle. Wenn der Schnitt bei deinem Kauf-Profil zu schlecht ist, machste dir ein neues.

Mein Schnitt ist mir immer zu schlecht, wenn er nicht 100 % beträgt. Und natürlich achten Käufer sehr wohl auf diesen Faktor, zu Recht, denn dafür ist das Bewertungssystem schließlich da. Der Großteil der eBay-Nutzer ist nicht so weit bewandert mit dem System um zu unterschieden, welche Bewertung wie zustande gekommen ist oder welche Bewertung aus welchem Grund erteilt wurde. Ein schwindet geringer Teil betrachtet den Text einer Bewertung. So gut wie keiner den Hintergrund. Gerade in betracht eines evtl. gewerblichen Handels sind deshalb negative Bewertungen durchaus hinderlich.

Natürlich gibt es wichtigeres. Recht haben und Recht bekommen ist was anderen. Und auch eBay hat für so was natürlich keine Zeit. eBay ist in einem solchen Fall auch nicht der Ansprechpartner.

Im Übrigen geht es hier auch nicht um die Diskussion ob das kindisch ist oder nicht, welchen Stellenwert Bewertungen haben, etc, sondern ob es ähnliche Fälle gibt und wie allgemein die Chancen einer juristischen Auseinandersetzung stehen.
 
Frag einfach deine Versicherung. Die wissens sicher.

Aber vom Niveau her spielt sich das irgendwo hier ab:
A: "Du hast mich A*schloch genannt!"
B: "Du hast mich zuerst A*schloch genannt!"
A: "Du bist ja auch eins!"
 
Aber vom Niveau her spielt sich das irgendwo hier ab:
A: "Du hast mich A*schloch genannt!"
B: "Du hast mich zuerst A*schloch genannt!"
A: "Du bist ja auch eins!"

A hat aber zu Recht A*schloch gesagt und dafür ein Instrument genutzt, welches dafür gedacht ist A*schloch in dieser Situation zu sagen. B hat aus Rache, Frust, was auch immer, A*schloch zurück gesagt ohne einen Grund zu haben. Und durch dieses A*schlos A geschadet.
 
Kann das sein, dass hier jemand eine Ebay-Bewertung in der Wichtigkeit zu hoch hängt? Mir würde das irgendwo vorbeigehen.

Hast Du wenigstens beim Verkäufer noch auf Lieferung bestanden? Damit könntest Du ihn noch ein bisschen ärgern. Um was für einen Artikel ging es?

Marty
 
Kann man die Bewertungen nicht mehr kommentieren? So hast du zumindest die Möglichkeit jedem fremden User der dein Profil anklickt schnell bescheid zu geben, dass diese schlechte Bewertung eine Rachebewertung ist.
 
Kann man die Bewertungen nicht mehr kommentieren? So hast du zumindest die Möglichkeit jedem fremden User der dein Profil anklickt schnell bescheid zu geben, dass diese schlechte Bewertung eine Rachebewertung ist.

das dachte ihc mir auch, verlinke dann auch auf deinen Kommentar, so wird's nachvollziehbarer für alle.
Es ist aber auch möglich Bewertungen streichen zu lassen - seitens Ebay