Infos bezüglich Mahnbescheid + Gericht

Yooda

Möge die Macht usw
ID: 344588
L
2 Juli 2006
941
140
Servus,

ich hoffe, dass ich
1) im richtigen Forum poste
2) mir hier jemand helfen kann

Es geht um folgendes:

Im August 2007 habe mich für den Führerschein bei einer Fahrschule X angemeldet.

Direkt am Anfang bezahlte ich 616,35€ für die nötigen Kosten wie SVZ, TÜV Fahrstunden usw.

Da ich nie dazu gekommen bin, meine benötigten Unterlagen wie Sehtest, Erste Hilfe Bescheinigung etc. einzureichen und mir einfach die Zeit fehlt, weiter zu machen, habe ich den Ausbildungsvertrag gemäß der AGB gekündigt.

Also habe ich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben verschickt und die Rückzahlung der "Gesamtsumme" (-keinen Betrag genannt) verlangt mit einer Frist von 2 Wochen ab dem Erhalt der Kündigung.

Nach Verstreichen der Frist schrieb ich eine Mahnung, mit einer weiteren Fristsetzung bis morgen.

So. Nun zu meinem Problem:

Ich habe nur noch eine der zwei Quittungen, die ich bei Barzahlung erhalten habe. Bei einem Mahnbescheid brauche ich die Quittungen ja noch nicht. Sofern die Fahrschule Einspruch gegen meine Forderung einlegen würde, müsste ich ja beweisen, dass ich die Summe bezahlt habe.
Da mir die Quittung fehlt, kann ich es natürlich nicht.

Ist es möglich, dass die Fahrschule aus ihren Unterlangen beweisen muss, dass ich die Summe nicht bezahlt habe?
Die müssten ja bei einer korrekten Buchhaltung die Summen beim FA angegeben haben.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Yooda
 
Also erstmal erscheint mir der Fall noch etwas undurchsichtig. Du hast am Anfang zweimal (?) bar (?) bezahlt. Was hast du bezahlt? Einen Vorschuss? Sollten darin die bürokratischen Kosten als Auslagen enthalten sein?

Welchen Anspruch glaubst du zu haben? Ohne jetzt die AGBs oder deren Zulässigkeit zu prüfen solltest du dir erstmal überlegen wie viel du von dem vermutlichen Vorschuss bisher nicht verbraucht hast. Anmeldegebühr und die bürokratischen Kosten scheinen ja damit schonmal weg zu sein, je nach Leistungsverbrauch auch mehr.

Wenn du dann über einen Mahnbescheid gehen willst brauchst du schließlich auch die Höhe deiner eigentlichen Forderung. Wie das dann genau weiter geht oder wer im Falle eines wahrscheinlichen Widerspruches welche Nachweise zu bringen hat (ich würde aber sagen, dass du die Zahlung beweisen müsstest) fragst du dann besser mal Papa Google oder einen Anwalt deines Vertrauens.
 
Hi,

also:

Er wurden zwei Sachen separat bezahlt:

Bei der ersten Zahlung wurden die SVZ und Grundgebühr bezahlt.
Insgesamt: 275€

Von der Grundgebühr (230€) kann die Fahrschule (laut ihrer eigenen AGB) insgesamt 2/5 behalten.

Die zweite Zahlung bezog sich auf:

4 Fahrstunden zu je 27€
4 Sonderfahrten zu je 37
also zu insgesamt: 256€ + 10,35€ TÜV Gebühr und Theoretische Prüfung 75€ also insgesamt 341,35€

Die beiden habe ich separat bezahlt, weil ich halt gedacht habe "was weg ist ist weg". Da hatte er die erste Quittung schon fertig ausgestellt.


Ich habe 2 x am Unterricht teilgenommen und keine der bezahlten Fahrstunden in Anspruch genommen. Zusätzlich können die die TÜV Gebühren und SVZ nicht einbehalten, weil mein Antrag ja wg. fehlender Unterlagen (Sehtest, Erste Hilfe) noch noch abgeschickt wurden.

Mein Anspruch liegt halt bei der kompletten Summe - 2/5 der Grundgebühr, die der Fahrschule zustehen.

Viele Grüße

Yooda