Horror-Vermieterin

losomat

Well-known member
7 Juli 2006
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Servus,

hier kennen sich doch bestimmt einige mit Mietrecht etc. aus.

Es ist so: Ich wohne in einer WG, in der die einzelnen Zimmer von meiner Vermieterin an mich und meine Mitbewohner vermietet werden. Jetzt kommt diese Vermieterin aber unangekündigt in unregelmäßigen Abständen in die Wohnung (d.h. in Flur und Küche, nicht in die einzelnen Zimmer) und "schaut nach dem Rechten". Und da fängt der Spaß erst richtig an:

Sie schreibt viele, viele, viele Zettel, die sie überall aufhängt. Z.B. "Flaschen nicht auf dem Tisch stehen lassen" oder "Der Boden ist so dreckig, nasch wischen!". Dann hat sie nen Putzplan aufgehängt, in den jeder WG-Bewohner von ihr eingetragen ist, und man soll unterzeichnen, wenn man geputzt hat.

Es kommt aber noch besser: Ich war nun 2 Monate nicht in der WG, bzw. nur wenige Tage, weil an der Uni keine Vorlesungen waren und ich somit höchstens tageweise in der Stadt war. Jetzt hab ich natürlich nicht geputzt, logischerweise. Diese Irre fordert nun 20 Euro von mir für jede nicht geputzt Woche. Natürlich bekommt sie das nicht, es regt mich aber trotzdem tierisch auf, dass die Putzpolizei spielt.

Wie kann ich der guten Frau Einhalt gebieten? Worte oder Zettel, die ich ihr schreibe (ich weiß ja, dass sie sowieso vorbei kommt und die Zettel dann liest, deshalb kommuniziere ich schon so mit ihr...), nutzen nichts. Kann ich ihr irgendwie ne Verfügung anordnen lassen, dass sie die Wohnung nur noch nach Absprache besuchen darf? Darf sie überhaupt ungefragt die Putzpolizei spielen, immerhin ist es Sache der Bewohner, wie es in der WG aussieht? Kann ich wegen dem ganzen Terror mit Mietkürzungen drohen?

Zwar sind alle Zimmer der Wohnung einzeln vermietet, aber trotzdem ist die Frau hier gemeldet und hat nen Breifkasten. Auch das finde ich mehr als seltsam...

Ich bezahl doch nicht jeden Monat ein Heidengeld, damit die sich schlimmer aufführt als Mama zu Hause. Fehlt nur noch ein Zettel "Räum doch mal dein Zimmer auf".

Umziehen möchte ich nicht, die WG gefällt mir gut.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Zwar sind alle Zimmer der Wohnung einzeln vermietet, aber trotzdem ist die Frau hier gemeldet und hat nen Breifkasten. Auch das finde ich mehr als seltsam...

Ich bezahl doch nicht jeden Monat ein Heidengeld, damit die sich schlimmer aufführt als Mama zu Hause.

Du hast ein riesiges rechtliches Problem:
Wenn ich das richtig verstanden habe habt ihr alle nur Zimmer gemietet. In diese darf Sie nicht ungefragt rein, aber die Wohnung gehört ihr. Das heißt in der Wohnung darf Sie sich frei bewegen und machen was immer sie will. Die 20 Euro musst du nicht bezahlen, wenn du nichts dergleichen unterschrieben hast. Wie es aussieht zahlst du also wirklich jeden Monat damit die putzpolizei kommt^^.
 
Wieso sprecht ihr nicht mit der Frau dass sie euch einfach die komplette Wohnung vermieten soll?

Also bei uns in der WG (5 Leute) ist es so, dass einer der Hauptmieter ist, die anderen offiziell Untermieter. Somit haben wir keinerlei Probleme mit dem Vermieter. Wobei ich dazusagen muss, unser Vermieter ist eine Wohnungs-Bau-Gesellschaft, und wir haben einen Hausmeister für das Haus. Somit spaziert bei uns keiner rum und schaut nach dem Rechten, ausser wir haben mal den Hausflur nicht geputzt oder so.

Also mich würde es stören wenn ständig jmd kommt und uns vorschreibt wie wir was zu putzen haben, das machen wir wenn dann unter uns selber aus.
 
Du hast ein riesiges rechtliches Problem:
Wenn ich das richtig verstanden habe habt ihr alle nur Zimmer gemietet. In diese darf Sie nicht ungefragt rein, aber die Wohnung gehört ihr. Das heißt in der Wohnung darf Sie sich frei bewegen und machen was immer sie will. Die 20 Euro musst du nicht bezahlen, wenn du nichts dergleichen unterschrieben hast. Wie es aussieht zahlst du also wirklich jeden Monat damit die putzpolizei kommt^^.

In meinem Mietvertrag steht tatsächlich: "Nicht einhalten des Putzplanes 20 Euro". Nicht als Aufwandsersatz, dass die Vermieterin nen Putzdienst beauftragen würde, nein, das ist als "Strafe" gedacht.

Wie sieht es in dem Zusammenhang mit §555 BGB aus?

§555, BGB:

§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Letztendlich ist diese Klausel also unwirksam, oder kann man diesen Paragraphen hier nicht anwenden?
 
In meinem Mietvertrag steht tatsächlich: "Nicht einhalten des Putzplanes 20 Euro". Nicht als Aufwandsersatz, dass die Vermieterin nen Putzdienst beauftragen würde, nein, das ist als "Strafe" gedacht.

Wie sieht es in dem Zusammenhang mit §555 BGB aus?
Ich würde sagen, typischer Fall für den 555 und damit ungültig. Trotzdem kann es natürlich sein, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass der Putzplan einzuhalten ist. Wenn das nicht passiert, kann der Vermieter nach Mahnung Abhilfe schaffen und sich den Schaden (die Putzfrau) von Dir ersetzen lassen.

Steht im Mietvertrag etwas über den Putzplan ausser der Strafe?

Marty
 
Ich würde sagen, typischer Fall für den 555 und damit ungültig. Trotzdem kann es natürlich sein, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass der Putzplan einzuhalten ist. Wenn das nicht passiert, kann der Vermieter nach Mahnung Abhilfe schaffen und sich den Schaden (die Putzfrau) von Dir ersetzen lassen.

Steht im Mietvertrag etwas über den Putzplan ausser der Strafe?

Marty

Im Mietvertrag steht ansonsten eben der Satz "Der Putzplan ist einzuhalten." und, dass das eben ein Mal im Monat gemacht werden muss (sind 4 Mieter, jeder einmal die Woche). Ich mach das gerne, aber eben nur, wenn ich vor Ort bin. Das steht zwar so nicht im Mietvertrag, aber ist hier in der WG die Regel (d.h. wer nicht da ist, trägt eben in den Putzplan die Abwesenheit ein). Jetzt war ich 2 Monate nicht da, was die Vermieterin wohl so nicht erwartet hätte.

Ne Putzfrau war nie da, von demher hat sie auch keine Kosten, die ich ihr ersetzen müsste.
 
Ich mach das gerne, aber eben nur, wenn ich vor Ort bin. Das steht zwar so nicht im Mietvertrag
Das ist ein Problem. Wenn Du dich verpflichtest, etwas zu tun, dann musst Du dafür sorgen, dass es getan wird. Entweder durch DIch oder durch jemand anderen in deinem Auftrag.


Ne Putzfrau war nie da, von demher hat sie auch keine Kosten, die ich ihr ersetzen müsste.
Kein Schaden, kein Ersatz, ganz einfach.

Marty
 
Hallo losomat,

bei allem rechtlichem hin und her stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.
Was wäre wenn der Putzplan kurz nach dem Aufhängen schon komplett unterschrieben ist oder einfach nicht mehr existiert. :LOL:
Wichtig erscheint mir dass Du Dich mit deinen Mitbewohnern konsequent abstimmst, wie Ihr alle gemeinsam der Frau gegenüber auftreten wollt. Denn nur so könnt Ihr wirklich eine Änderung herbeiführen. Die Frau missionieren ist bestimmt zu spät => dass Sie selbst eine saubere Wohnung äh Zimmer vermieten möchte kann man aber auch verstehen.
Vorschlag: Was wäre wenn ein von eurer WG ausgearbeiteter Putzplan auf einmal da hängt wo sonst der Putzplan der Frau hängt? Was meinst Du was die für Augen macht, wenn die das nächste mal vorbei kommt äh kontrolliert 8O Das zeigt, dass Ihr Euch um die Wohnung kümmert und auch kümmern könnt. Nur sauber machen müsst Ihr halt auch ;)

Beste Grüße

PS: Wenn Du mit der Frau so richtig auf Konfrontationskurs gehen willst, dann trag die Frau in den Putzplan ein. Schließlich nutzt Sie ja auch die Wohnung. :ugly:
 
Hallo losomat,

bei allem rechtlichem hin und her stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.
Was wäre wenn der Putzplan kurz nach dem Aufhängen schon komplett unterschrieben ist oder einfach nicht mehr existiert. :LOL:
Wichtig erscheint mir dass Du Dich mit deinen Mitbewohnern konsequent abstimmst, wie Ihr alle gemeinsam der Frau gegenüber auftreten wollt. Denn nur so könnt Ihr wirklich eine Änderung herbeiführen. Die Frau missionieren ist bestimmt zu spät => dass Sie selbst eine saubere Wohnung äh Zimmer vermieten möchte kann man aber auch verstehen.

Das rechtliche hin und her interessiert mich insofern, als dass die Frau es sich tatsächlich heraus nimmt, gegen mich Geldforderungen zu stellen wegen Sachverhalten, für die ich mir keiner Schuld bewusst bin. Von dehmer bin ich dank §555 schonmal beruhigt, und werd ihn ihr bei einem ihrer Besuche... mal vortragen.

Missionieren lässt sie sich wohl kaum. Eigentlich will ich doch bloß meine Ruhe vor den ganzen Meckerzetteln und absurden Geldforderungen, die sie sowieso nie im Leben bezahlt bekommen wird. Wir kommen in der WG wunderbar miteinander aus, wenn jemand nicht da ist und deshalb nicht putzt, wird er garantiert nicht schief angeschaut. Bei Bedarf putz ich auch mal die Küche oder bring den Müll raus, auch wenn ich nicht in irgendwelchen Plänen steh, und die anderen ebenso. Es ist innerhalb der WG quasi die Putz-Harmonie... und die Vermieterin, die nicht hier wohnt, macht dauernd Stress.

Die anderen sehen das mit Humor. Vielleicht muss ich mir den noch angewöhnen.

Ich bin zur Zeit am überlegen, ob ich mir diesen Galgenhumor aneigne, oder doch nach was andrem suche (auch wenn mir die WG recht gut gefällt). In andren WGs, die ich kenne, kennt man diesen Vermieter-Stress nicht. Die regeln alles untereinander, und so sollte es meiner Meinung nach auch sein. Diejenigen, die wirklich in der WG wohnen, müssen untereinander klarkommen mit den typischen Fragen wie Putzen, Müll rausbringen, etc.

Es ist zwar irgendwo verständlich, dass die Frau nach ihren Eigentum schaut. Aber wenn sie so direkt ins Leben der Bewohner eingreift und Sachen wie "Flaschen stehen auf dem Tisch", "In der Spüle darf kein Geschirr stehen" (Hallo, mal was von Einweichen gehört???) oder "In den Eimer kommt dieser Müll, in den andren Eimer jener Müll" anprangert, strapaziert das mein Verständnis schon ziemlich.

Hmpf. Muss mir das echt mal durch den Kopf gehen lassen. Zumindest ist das rechtliche mal geklärt: Sie darf wohl dank der Vetragsart tatsächlich dauernd in die Gemeinschaftsräume kommen und Zettel aufhängen, darf aber keine generellen Vertragsstrafen gegenüber den Mietern wegen Verletzung irgendwelcher Pflichten verhängen, es sei denn es handelt sich um Ersatz für tatsächliche Aufwendungen.
 
Ist nicht ganz richtig. Wenn die Vermieterin selbst geputzt hat muss es eine Aufwandsentschädigung geben. Da sind die 20 Euro gerechtfertigt.
Dann hat sie auch einen Schaden. Aber den scheint sie, doppeldeutig, sowieso zu haben.

In andren WGs, die ich kenne, kennt man diesen Vermieter-Stress nicht.
Andere WGs mieten normalerweise auch eine ganze Wohnung und nicht jeder ein Zimmer. Genau genommen wohnst Du nicht in einer WG, sondern in einem gemieteten Zimmer. Ich würde mir überlegen, ob das die Form ist, die Du möchtest. Wenn nicht, zieh besser morgen um als das noch länger mitzumachen.

Marty
 
Hallo Losomat,

hab auch mal ein paar Fragen dazu:

1. Ist die Vermieterin mit Hauptwohnsitz dort gemeldet?

2. Wieviel bezahlt ihr jeweils für eure Zimmer?

Was die Vertragsstrafe bei Nichteinhalten des Putzplans angeht, diese Klausel ist in jedem Falle unwirksam und damit auch nichts zu bezahlen. Das ist definitiv fakt!

Gruß
Morpheus
 
Tja, mit dem Wohnsitz ist es auch ne lustige Geschichte.

Die Vermieterin hat angeblich einen Nebenwohnsitz in der WG gemeldet. Ein Briefkasten ist immerhin da mit ihrem Namen. Weshalb auch immer, ihr Hauptwohnsitz ist nur wenige Straßen entfernt. Aber sie wohnt nicht wirklich hier. Sie hat alle Zimmer vemietet, es steht kein Bett auf dem Flur - d.h. die übernachtet hier nicht, und damit wohnt sie hier auch nicht (der Herr sei gepriesen! - DAS würde noch fehlen *lol*). Da ich schon oft genug in den Meldebehörden unterwegs war, mein ich mich zu erinnern, dass man einen Wohnsitz anmeldet, wenn man Wohnraum gemietet hat oder besitzt, und dort lebt, d.h. dort auch mal übernachtet. (So ungefähr steht es immer auf den Anträgen, die man ausfüllen muss) Hat man alle Zimmer vermietet, kann man keinen Wohnsitz mehr dort haben, der Logik nach.

Sind natürlich alles Sachen, die ich beim Einzug nicht wusste. Sonst hätt ich es gleich gelassen.

Miete ist halt ortsüblich für WG-Zimmer, nichts auffälliges.
 
Tja, mit dem Wohnsitz ist es auch ne lustige Geschichte.

Die Vermieterin hat angeblich einen Nebenwohnsitz in der WG gemeldet. Ein Briefkasten ist immerhin da mit ihrem Namen. Weshalb auch immer, ihr Hauptwohnsitz ist nur wenige Straßen entfernt. Aber sie wohnt nicht wirklich hier. Sie hat alle Zimmer vemietet, es steht kein Bett auf dem Flur - d.h. die übernachtet hier nicht, und damit wohnt sie hier auch nicht (der Herr sei gepriesen! - DAS würde noch fehlen *lol*). Da ich schon oft genug in den Meldebehörden unterwegs war, mein ich mich zu erinnern, dass man einen Wohnsitz anmeldet, wenn man Wohnraum gemietet hat oder besitzt, und dort lebt, d.h. dort auch mal übernachtet. (So ungefähr steht es immer auf den Anträgen, die man ausfüllen muss) Hat man alle Zimmer vermietet, kann man keinen Wohnsitz mehr dort haben, der Logik nach.

Sind natürlich alles Sachen, die ich beim Einzug nicht wusste. Sonst hätt ich es gleich gelassen.

Miete ist halt ortsüblich für WG-Zimmer, nichts auffälliges.

Nun ja, ob es noch ortsüblich ist, wenn du alle Zimmer zusammen rechnest, ist eben die andere Frage. In der Regel wird ja die ganze Wohnung vermietet, entweder an alle WG-Bewohner gemeinsam, oder an einen, der dann untervermietet.
Wenn sie alle Zimmer einzeln vermietet, dann bestünde eventuell der Verdacht auf Mietwucher, welches beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden kann.
Ob es sich beim Nebenwohnsitz nun um ne WOrdnungswidrigkeit handelt, kann ich dir leider nicht sagen, da jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz hat.

Aber fraglich ist es aus meiner Sicht dennoch, ob sie so ohne weiteres kommen und gehen kann, wie sie möchte. Ihr habt doch sicher die Küche und den Flur zur Mitbenutzung angemietet. Und da sie dort nicht whnt (was sie definitiv nicht tut), muss sie sich somit vorher anmelden und einen Grund für ihr Erscheinen haben.

Nun stellt sich aber die Frage, wie ihr das regeln wollt. Nehme mal nicht an, dass ihr den rechtlichen Weg gehen wollt.
 
Hm... andre in diesem Thread sagen, dass sie durchaus reingucken darf, da die Mieter nur Mitbenutzer von Küche, Bad und Flur sind. Nur die Zimmer sind garantiert exklusiv vermietet, sodass sie da auf gar keinen Fall reingucken darf (was sie wohl bei meinem Vormieter trotzdem gemacht hat, weshalb dieser auch ausgezogen ist; nach dem, was man sich in der WG so erzählt). Wenn sie nicht reingucken dürfte, würde ich das Schloss austauschen lassen, dann würd sie gucken :)

Wahrscheinlich werd ich das nun doch so regeln, dass ich mir was andres suche. Will mich mit der alten Schachtel nicht mehr länger rumärgern. Ich hab genug andres Zeug um die Ohren, als dass ich ständigen Ärger mit dem Vermieter gebrauchen könnte. Lieber noch einmal richtig Stress beim Auszug (ihre Nebenkostenabrechnung möcht ich mal sehen... ich befürchte nämlich, dass die keine macht, obwohl Kaltmiete im Vertrag steht (nach dem, was man so hört). Dann schalt ich aber nen Anwalt ein. Zusätzlich muss ich mich garantiert noch mit ihr über ihre Putzstrafenforderungen rumstreiten.), als dauernd die Frage, was wohl diesmal alles passiert ist, wenn ich am Wochenende nicht da bin und montags dann zurück komme und alles wieder mit Zetteln vollhängt.

Ich bin heilfroh, dass ich mir die Mängel in meinem Zimmer beim Einzug schriftlich hab bestätigen lassen. Irgendwie hab ich da intuitiv gespürt, dass das noch Ärger geben kann.
 
Ich hab mal im Teil3 vom Meister ein wenig Recht gehabt. Es gibt doch einfache Dinge wie Besitz und Eigentum. Der Vermieter ist der Eigentümer und der Mieter der Besitzer. Darf der Vermieter überhaupt unangekündigt in die Wohnung rein und da nach dem Rechten schauen? Das hat mich schon an Haku´s Beitrag gewundert.

Ferner vermute ich bei euch beiden gleiche Problematik. Ich würde das sachliche Gespräch mit dem Vermieter suchen und klären. Der Vermieter verhält sich nicht ohne Grund so. Wenn dort schon viele Studenten gewohnt haben, dann verhärten sich ja die Fronten. Vielleicht muss man dem Vermieter, in diesem Fall der Vermieterin das Gefühl geben, dass auch junge Menschen einen Haushalt führen können. Es muss ja irgendwo fehlendes Vertrauen bestehen und dieses sollte man besprechen.
 
Quatsch mit Soße. Ich bin doch nicht der Seelsorger für Mietnomaden-Opfer. Das ständige Gezettel und die Besuche nerven. Da die gute Frau Blumen in der Küche aufgestellt hat, die sie wohl gießen muss (ICH werd das garantiert nciht machen), wird sie so oder so in die Wohnugn reinwollen.

Ich zahl ein Heidengeld für das Zimmer (also für meine Verhältnisse), und dafür möchte ich meine Ruhe. Wenn wir was kaputt machen, gibts ja die Kaution dafür. Es gibt keinen Grund dafür, dass sie ständig rein schaut.

Und wie wir den Haushalt führen kann der Frau auch egal sein.

Sorry, das war wenig bis überhaupt nicht hilfreich.
 
Erst einmal darf ein Vermieter nur mit Einverständnis und vorheriger Terminvereinbarung das vermietete Objekt betreten und dann mein Tipp dazu, nur in Deinem Beisein. Alles andere ist strafbar (z.B. Hausfriedensbruch) und Du kannst Anzeige erstatten, was ich aber beim ersten Mal nur androhen würde.

Es gibt in fast allen Mietverträgen irgendwelche Klauseln zu Gunsten des Vermieters, welche aber auf rechtlich sehr wackligen Beinen stehen bzw. schon von Gerichten als unwirksam erklärt wurden.

einen Anwalt würde ich mir nicht nehmen, denn sie will das Geld von Dir. also soll sie es erst einmal auslegen und ob sie Erfolg hat, scheint mir nach deinen Aussagen sehr fraglich. Nimmst Du Dir einen Anwalt, bleibst Du erste einmal auf den Kosten sitzen und kannst sie dann gerichtlich einfordern aber die Gerichte sind nun mal nicht die schnellsten. Also in Deiner Lage Finger weg von Anwälten, solange Du nicht von ihr verklagt wirst. Selbst einem Mahnbescheid kannst du erst einmal gelassen entgegen sehen und diesen im vollen Umfang widersprechen. Kostet Dich dann nur den Briefumschlag und das Porto. Beachte aber dabei die 14-tägige Widerspruchsfrist unbedingt einzuhalten, sonst zählt es als Schuldeingeständnis und Du musst zahlen.

Was ortsüblich ist, kannst du ganz einfach durch Fragen bei Deinen Mitstudenten erfahren.

Wenn Du Dich dann doch zum Ausziehen entscheiden solltest (wozu ich Dir rate), dann beachte unbedingt die vereinbarte Kündigungsfrist, denn nicht immer reicht es aus, wenn ein Nachmieter angeboten wird, er kann auch abgelehnt werden. Am Besten wäre es, Du würdest es schaffen, das neue Zimmer bzw. Wohnung/WG kurz vor Ende des Mietverhältnisses zu beziehen, aber dies ist schwierig, den meist will der Vermieter schnell vermieten und nicht erst noch 2 oder 3 Monate die Wohnung freihalten, kostet auch sein Geld. Vielleicht kennst Du aber auch einen Mitstudenten, der Dir seien Wohnung/Zimmer überläßt, bzw. Empfehlungen geben kann, wo du ein Zimmer/WG finden kannst, die Deinen Wünschen entspricht.
 
Entschuldigung, werde dich ab jetzt in Ruhe lassen. Manchmal schreibe ich unsinnige Sachen. Ich nerve dich aber ab jetzt nicht mehr.

Oh mein G*, jetzt sei mal nicht so schnell beleidigt. War ein bisschen gereizt aus nem andren Grund, und hab halt schnell mal "Quatsch mit Soße" geschrieben. Hätt ich zu dem Zeitpunkt strahlende Laune gehabt, wärs nur ein "Das sehe ich anders." geworden :)