Steuer Heimkosten von der Steuer absetzen

Stiegi

Nordlicht
6 Mai 2011
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Tja, da dachte ich, ich kann das Geld, was ich für meine Mutter aufgebracht habe absetzen, aber denkste.

Hat jemand von Euch schon mal Heimkosten für eine Person von der Steuer absetzen können, wenn derjenige es freiwillig getan hat und ohne dem Sozialamt ? Angeblich geht das nämlich nicht, wovon ich immer ausgegangen bin, das das geht....
 
Danke....also sag ich mal das etwas genauer.
Meine Mutter hat 6 Jahre im heim gelebt, von Ihrem Ersparnissen, die dann irgendwann aufgebraucht waren.
Ich, bzw. wollte nicht den Weg übers Sozialamt machen. Ihre Einkünfte waren halt eine kleine Rente und was wir freiwillig dazugegeben haben, damit die monatlichen Kosten ausgeglichen wurden.
Für mich persönlich war das doch 1,5 Jahre lange eine kleine Belastung, aber ruiniert bin ich deswegen nicht *lol*
Und wie ich sagte : Nur weil ich das einfach freiwillig machte, ohne Geld vom Sozialamt anzufordern, kann ich es nicht von der Steuer absetezen...da war ich doch überrascht.
Anders wäre es gewesen, laut Fiananzamt, wenn ich zum Sozialamt gegangen wäre, ALLES offen gelegt hätte und das Sozialamt mir gesagt hätte, was für mich zumutbar gewesen wäre. Dann hätte ich ja die Summe auch schriftlicht vom Amt und DAS wiederrum, hätte ich Absetzen können.
 
Und wie ich sagte : Nur weil ich das einfach freiwillig machte, ohne Geld vom Sozialamt anzufordern, kann ich es nicht von der Steuer absetezen...da war ich doch überrascht.
Haben die dafür auch eine Begründung genannt? Haben die das schriftlich im Steuerbescheid vermerkt? Dann muss da eine Begründung stehen.

Marty
 
Nein, das wurde mir so am Telefon gesagt und ich habe es leider auch von jemanden anderen schon so gehört, das der Staat nicht mehr alles zahlt und man dafür selber aufkommen muss.
Die PDF Datei ist ja von 2006...kann ja sein ,das es damals noch anders war...
 
Steuer

Hallo

das müßtest du aber absetzen können.

Läuft unter: Unterstützung Bedürftiger
gilt für Angehörige , aber auch für unverheiratet, wennd er eine Partner z.B. nut Haufrau ist.)
max. 80xy € für 2010.
 
Schreib das in die Steuererklärung unter aussergewöhnliche Belastung mit allen Belegen. Wenn die das ablehnen, dann wird das schriftlich begründet. Komm nicht einfach auf die Idee, das wegzulassen, weil die das am Telefon gesagt haben...

Marty